Die Corona-Inzidenzzahlen fallen – dank der vielen Impfungen und des guten Wetters. Z. T. liegen die Inzidenzwerte schon unter 50, im Bundesdurchschnitt unter 100. In allen Bundesländern werden Lockerungen vorgenommen, auch für Gastronomie, Hotels, Museen, Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik und Massage).
Prostitution darf hier nicht außen vor bleiben! Sexarbeit muss wieder erlaubt werden – Bordelle müssen wieder öffnen dürfen!
Der Flyer beschreibt – Schritt für Schritt – wie die Abläufe in der Sexarbeit mit Corona-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können.
Außerdem laden wir alle interessieren Politiker*innen zu „nicht öffentlichen“ Bordellführungen ein, wo sie sich ein eigenes Bild über die Abläufe bei der Sexarbeit verschaffen und die verschiedenen Örtlichkeiten kennen lernen können.
Prostitutionsgegner*innen wie sisters, Emma, Neustart, Ella, uvm. treten immer wieder mit seltsamen Forderungen an die Öffentlichkeit und wollen damit Stimmung machen für ein Sexkaufverbot. Einiges davon bedarf einer Klarstellung und besonderen Beleuchtung:
„Bordelle sollten keine staatlichen Corona-Hilfen erhalten“.
Fordern kann man vieles! Doch diese Forderung ist extrem verachtend und gesetzeswidrig: Bordelle zahlen seit jeher Steuern, sogar in einem hohem Umfang. Damit tragen sie erheblich zum kommunalen und zum Bundeshaushalt bei, wovon jetzt auch die Corona-Hilfen Aller finanziert werden, wozu auch die staatlichen Zuwendungen für gemeinnützige Organisationen behören. Sie jetzt von Corona-Hilfen auszuschließen, würde eine (weitere) Ungleichbehandlung zu anderen Gewerben bedeuten, ließe sich aber auch in unserem Rechtssystem sicher nicht umsetzen.
Sexarbeiter*innen werden wie alle anderen Solo-Selbstständigen behandelt (was im Vergleich zu fest angestellten Arbeitnehmern und deren Kurzarbeitergeld auf jeden Fall ungerecht ist):
haben sie eine Steuernummer, eine Kontonummer und eine Meldeadresse konnten sie die Corona-Soforthilfe zu Beginn der Pandemie beantragen und auch die kommende November-Hilfe.
u. U. steht ihnen auch die Grundsicherung zu, die ihnen jedoch von manchen Jobcentern verwehrt wurde oder versucht wurde zu verwehren.
Durch diese staatlichen Unterstützungssysteme fallen jedoch bestimmte Sexarbeiter*innen, z. B. die dem vom Staat – ohne Rechtsgrundlage – eingeführten System der „Pauschalsteuer“ vertrauten, also Steuern zahlten, aber keine Steuernummer haben.
Wer jetzt ohne Einkommen dasteht und Not leidet, muss unbedingt Hilfe erhalten. Das gebiert allein schon die Menschlichkeit.
Prostitutionsgegner*innen könnten diese Sexarbeiter*innen vielfältig unterstützen: mit Geld, mit Gutscheinen, mit einer Unterkunft, etc. – das machen viele Bordellbetreiber*innen.
Aber die Prostitutionsgegner*innen konzentrieren sich eher auf moralisch gefärbte Forderungen und Anklagen und dem Entzug von Rechten. Denn die Forderung nach einem Sexkaufverbot ist die Forderung nach einem Berufsverbot und verstößt gegen Art. 12 unseres Grundgesetzes.
Das in Zeiten von Corona zu fordern ist perfide und menschenverachtend!
S. Goretzki Tel. 0173 64 47 724 | E. Winkelmann Tel. 0177 83 54 342 | St. Klee Tel. 0174 91 99 246
Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) e. V. hat zu Beginn der Corona-Pandemie einen NotHilfeFonds aufgelegt, um Sexarbeiter*innen zu unterstützen, die durch alle staatlichen Raster fallen. Bitte spendet!
Zur Frage, ob Sexarbeiter*innen während des 2. Lockdowns weiterhin in Bordellen wohnen/übernachten können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schriftlich gegenüber den Bundesländern erklärt, dass zur Abwendung einer Notlage eine ausnahmsweise Abweichung von § 18 Abs. 2 Nr. 7 ProstSchG rechtlich zulässig sei – unter den Voraussetzungen, dass
– die Räume nicht für sex. Dienstleistungen genutzt werden,
– die Sexarbeiter*innen nicht an anderen Stellen arbeiten,
– dies nur zum Schutz von Sexarbeiter*innen in der aktuellen Corona-Situation genutzt werden,
– es nicht zu einer Ausbeutung der Sexarbeiter*innen kommt.
Damit soll einer drohenden Obdachlosigkeit begegnet werden.
Mit dem Schreiben des Bundesfamilienministeriums kann gegenüber den Ordnungsämtern argumentiert werden. Ein NO von dieser Seite dürfte nunmehr nicht mehr gerechtfertigt sein!
Katastrophe – Bordelle sind nicht die Treiber der Pandemie!
Die Prostitutionsbranche war von dem 1. Corona-Lockdown – im Gegensatz zu vergleichbaren Branchen – unverhältnismäßig hart betroffen:
Die Prostitutionsstätten blieben länger geschlossen (in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bis heute). Dafür mussten fast überall die Gerichte bemüht werden.
Die staatliche Unterstützung war für viele Betriebe nicht ausreichend zur Deckung der Kosten: Geschäftsaufgaben und Insolvenzen waren die Folge.
Sexarbeit war z. T. generell verboten – aber nicht überall. Ein Flickenteppich von Landesregelungen machte alles unübersichtlich.
Bordellbetreiber*innen und Sexarbeiter*innen wurden verwiesen auf staatliche Grundsicherung. Und auch die wurde z. T. verwehrt.
Aufgrund der finanziellen Not arbeiteten viele Sexarbeiter*innen weiter, aber nicht mehr im geschützten Rahmen eines Bordells, sondern in ungewohnten und unsicheren Situationen, in einer schwächeren Position gegenüber dem Kunden und riskierten Gewalt, Ausbeutung und Bußgelder.
Mit Corona-Schutzmaßnahmen war dies alles nicht zu rechtfertigen!