Leitbild

Die Prostitution mit ihren unterschiedlichen Facetten der sexuellen Dienstleistungen stellt in der Bundesrepublik Deutschland eine Realität dar, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) zum 01.01.2002 erstmals in der Rechtsgeschichte die Chance auf ein seriöses Erscheinungsbild und eine Absicherung auf sozialer und gewerblicher Ebene für alle Beteiligten erhalten hat.

Als Verband der Prostitutionsbranche treten wir für die Interessen der Unternehmen (die verschiedenen bordellartigen Betriebe) und Einzelunternehmer*innen (selbstständige Prostituierte) aktiv ein. Dabei verfolgen wir geschäftspolitische Visionen zur Weiterentwicklung der Prostitution und sonstiger sexueller Dienstleistungen auf allen Ebenen, insbesondere zu:

  • Inhalte und Formen der einzelnen erotischen und sexuellen Dienstleistungen,
  • Entwicklung von Berufsstandards,
  • Ausstattung der Geschäftsräume,
  • hygienische und gesundheitliche Rahmenbedingungen,
  • Arbeitsplatzstrukturen und Arbeitsschutz,
  • Präsentation nach außen.

Entsprechend unserem Leitbild wollen wir Gesellschaft und Politik mit gestalten und verändern. Dafür bringen wir auf nationaler und internationaler Ebene unsere Kompetenzen als Experten und unsere Forderungen ein und treten in Dialog mit allen Beteiligten, Sympathisanten und sonstigen.

Sexarbeit ist als eine qualifizierte und anspruchsvolle Dienstleistung anzuerkennen, für die es einen Bedarf gibt. Sexarbeit bedeutet, selbst zu entscheiden, wann, auf welche Weise, zu welchen Konditionen und wem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht.

Sexarbeiter*innen sind wie alle anderen Erwerbstätigen zu respektieren und zu achten. Deshalb treten wir ein für die vollständige Aufhebung ihrer gesellschaftlichen und rechtlichen Diskriminierung und Bevormundung. Jede/r hat das Recht, sich selbstbestimmt für die Tätigkeit in der Prostitution zu entscheiden.

Bordellbetreiber*innen stellen für die Ausübung der Prostitution die Räume und Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind Unternehmer*innen und benötigen die vollständige Integration ins allgemeine Wirtschaftsleben mit der nötigen Rechtssicherheit – für die Fortentwicklung der Branche.

Gewalt, Zwang, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe und Menschenhandel sind keine Bestandteile der freiwilligen Prostitution. Sexarbeit hat nur unter möglichst selbstbestimmten, gesunden, ressourcenerhaltenden und fairen Konditionen stattzufinden.

Sexarbeiter*innen, Bordellbetreiber*innen und Kund*innen nehmen wir in ihrer Kompetenz und Entscheidung ernst. Sie sind die Experten und müssen als mündige und handlungsfähige Personen an allen Debatten über Prostitution – in einem partizipativen Prozess – beteiligt werden.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter,
Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber,
Kundinnen und Kunden
verdienen Respekt und die Anerkennung ihrer Menschenrechte!

(Unser Leitbild wird im Dialog mit unseren Mitgliedern unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderungen ständig erweitert und aktualisiert.
Letzte Änderung: Beschluss der Mitgliederversammlung am 16. 05. 2015)

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