Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. wurde am 25.03.2002 in Berlin von acht Inhaber*innen bordellartiger Betriebe und selbständigen Prostituierten gegründet – ähnlich den Zusammenschlüssen von Betrieben anderer Branchen. In diesem Berufsverband geht es um einen Zusammenschluss von Unternehmer*innen und Unternehmen in der Prostitution auf Bundesebene, der die fachlichen Anliegen der Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen wahrnimmt.
In einer stürmischen Aufbauphase mit Informationsveranstaltungen mit externen Referenten konnten Kontakte zur Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik und verschiedenen Behörden aufgebaut und ein sachlicher Dialog begonnen werden. Mit den zunehmenden Aktivitäten und Medienpräsenz stieg auch die Anzahl der Mitglieder – wobei oft Schwierigkeiten auf lokaler Ebene der Anlass für die Mitgliedschaft waren. Dabei wurde deutlich, wie wenig der durch das ProstG eingeleitete Paradigmenwechsel bekannt und für eine positive Fortentwicklung und Behandlung der Prostitutionsbranche genutzt wurde. Interne Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßige Diskussionen dienten sowohl der Wissensvermittlung als auch dem politischen Empowerment. Denn den Meisten in der Prostitution fehlte der Glaube an die Möglichkeiten eines starken Berufsverbandes und an die Rechtsstaatlichkeit; zu sehr waren die vergangenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung und Ausgrenzung noch verinnerlicht.
Die Zeit ab Sommer 2004 war gekennzeichnet vom Wachstum und Stabilisierung des Vereins. Es wurden die ersten Büroräume bezogen und so konnte mit Hilfe einer hauptamtlichen Mitarbeiterin auch regelmäßige Bürozeiten angeboten werden.
Seine Kraft und Bedeutung konnte der Bundesverband u. a. bei der inhaltlichen (mit Bordellbesichtigungen, Mediengesprächen und einer Foto-Ausstellung) und politischen Begleitung von Prozessen vor den verschiedenen Gerichten in Berlin unter Beweis stellen. Baustadträte der Berliner Bezirke waren z. T. systematisch gegen schon lange bestehende Wohnungsbordelle vorgegangen und wollten sie mit globalen Vorwürfen („alle Bordelle gehen einher mit milieubedingten Begleiterscheinungen“ und „sind störend“) im Wege der „sofortigen Vollziehung“ schließen – obwohl gerade diese Vorwürfe im Rahmen der konkreten Gerichtsverfahren umfassend widerlegt wurden. Diese Vielzahl von „baupolitischen Prozessen“ führte nicht nur zu einem stärkeren Zusammenschluss der Mitglieder und einem konzentrierten, politischen Handeln, sondern auch zur Beauftragung von zwei wissenschaftlichen, unabhängigen Studien
- Wissenschaftliches Gutachten „Berliner Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten“, Diplom-Soziologin Beate Leopold, Juli 2007,
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bordellen, Gutachterliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto, November 2007
und letztendlich zu dem ersten Gerichtserfolg in Sachen „Salon Prestige“ (Urteil des Verwaltungsgericht vom 5.Mai 2009 VG 19 A 91.07)
Die folgenden Jahre zeigten dann deutlich, wie wichtig ein Berufsverband der Bordellbetreiber*innen und Sexarbeiter*innen für die Vermittlung eines realistischen Bildes der Prostitution in der Öffentlichkeit ist und welche Bedeutung er im politischen Kontext – gerade bei der Umsetzung der Gesetzes und bei Gesetzesänderungen – hat. Dies setzt Kontinuität und politischen Willen voraus.
Die heutigen Zeiten sind von großen Herausforderungen geprägt:
- gesellschaftliche Gruppen fordern die Abschaffung der Prostitution,
- auf EU-Ebene wird die Bestrafung von „Freiern“ von (Zwangs-) Prostituierten gefordert,
- das ProstG von 2002 stellt zwar einen Paradigmenwechsel in der Rechtsbetrachtung dar – es fehlt jedoch, auch nach mehr als 10 Jahren seines Bestehens, an dem politischen Willen der Umsetzung als Bundesgesetz bis hin zu den kommunalen Behörden und einer konsequenten Fortentwicklung und Übertragung auf die verschiedenen Gesetzesbereiche wie Baurecht, Gewerberecht, etc.,
- während in diesen Bereichen so gut wie nichts angepasst wurde, was zu einer größeren Rechtsunsicherheit führte, sind die Finanzbehörden aktiver als bevor und wenden zweifelhafte Praktiken, z. T. ohne Rechtsgrundlage zur besonderen Besteuerung der Sexarbeiter*innen an.
Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. stellt sich diesen Herausforderungen durch aktive, eigenen Handlungen, sowohl im INNEN-, als auch im AUSSEN-Verhältnis.