Heute, am 15.6. wurden viele Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn geöffnet. In der Schweiz ist sogar die Prostitution schon seit dem 06. Juni vollumfänglich, d. h. für alle sexuellen Dienstleistungen – unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen – wieder erlaubt ist. Die Bordelle können öffnen. Österreich folgt dem Beispiel am 01. Juli.
Was machen beide Länder anders?
Auf jeden Fall sind es kleinere Länder, die nicht so ein starkes föderales System wie Deutschland haben. Und offensichtlich lässt sich die Politik in den Corona-Krisenstäben nicht so leicht irritieren von virologischen, moralischen und ordnungspolitischen Bedenkenträgern.
Die Schweiz scheint vor allem keine Angst zu haben und regelt auch die Corona-Lockerung für die Bordelle besonnen, ruhig und ohne Tamtam. Selbst das Hygienekonzept lässt sich sehen. Dies wurde von dem Eidgenössischen Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und dem eidgenössischen Department des Inneren EDI und besonders dem Bundesamt für Gesundheit BAG herausgegeben:
„Standard-Schutzkonzept für Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Köperkontakt unter COVID-19 – im Erotikgewerbe
Nach den allgemeinen Grundregeln wie Händewaschen, 2 m Abstand halten, Schutz von besonders gefährdeten Personen, etc. heißt es z. B.:
- Trennung mit Acrylglasscheibe: trifft nicht auf sexuelle Dienstleistungen zu.
- Zur Wahrung der Privatsphäre von Sexarbeitenden und Kund*innen können Zimmertüren in Betrieben nicht offen gelassen werden.
- Vor allem in größeren Betrieben sollen wenn möglich im Eingangs- und Empfangsbereich Trennscheiben aufgestellt werden.
- Wenn die Dienstleistung in einem Zimmer mit Bett erfolgt: Nach jedem Kunden/Kundin werden Bettwäsche und Handtücher gewechselt und mit mindestens 60 Grad mit einem Vollwaschmittel gewaschen.
- Zwischen jedem Kundenkontakt wird das Zimmer für mindestens 15 Minuten durchgelüftet. Wenn die Dienstleistung im Fahrzeug stattfindet, dann dem Kunden oder der Kundin sagen, dass er/sie sich an der Luft bewegen soll.
- Tröpfcheninfektion verringern: Bei allen sexuellen Dienstleistungen (inklusive erotischen Massagen) müssen safe sex Richtlinien eingehalten werden. Anale Praktiken erfolgen ausschließlich mit Handschuhe.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist bei allen Dienstleistungen zu empfehlen.
Beim Geschlechtsverkehr sollen Stellungen praktiziert werden, bei denen die Tröpfchenübertragung gering ist. Es werden keine gesichtsnahen Dienstleistungen praktiziert. - Alle Kund*innen werden darauf hingewiesen, dass zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten Kundenkontaktdaten aufgenommen und für zwei Wochen aufbewahrt.“
Dann sind noch Regelungen enthalten zur Händehygiene und der Reinigung, zum Distanz halten, der max. Anzahl der Kunden, zum Lüften, zu besonders gefährdeten Personen, zu COVID-19- Erkrankten, Schulungen, Informationen, etc.
Nach dem Desaster von Rheinland-Pfalz sollten alle Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung finden, dem Schweizer Vorbild folgen und alle Bordelle auch in Deutschland sofort öffnen.