31. 03. 2020 – Und wieder frohlocken die ProstitutitionsgegnerInnen…

Als wäre die Corona-Krise mit dem Risiko daran zu erkranken und den enormen Einschränkungen, die auf uns alle zugekommen sind mit u. a. berechtigten Ängsten um die pure Existenz, nicht schon genug. Nein, auch diese Situation nutzen die ProstitutionsgegnerInnen, um auf ihre Forderung nach einem Sexkaufverbot aufmerksam zu machen. Dabei wird deutlich: es geht ihnen nicht um Sexarbeiter*innen…..und auch nicht um ihre Rechte.

Karlsruhe hat wegen Corona Sexkauf verboten und zwar für die Sexarbeiter*innen und ihre Kunden.

Darüber freuen sich die ProstitutionsgegnerInnen und sind natürlich an die Konsequenzen für die Frauen nicht interessiert.
Für einige bedeutet es Obdachlosigkeit und purer Hunger.

Doch die ProstitutionsgegnerInnen machen sich darum keine Sorgen. Ihnen geht es um ihre Sicht der Dinge, um Paternalismus und Machtspielchen. Oder haben sie für Obdach und Essen gesorgt?

Elke Winkelmann, Vorstand des BSD e. V., hat sich jedenfalls innerhalb des Verbandes dafür eingesetzt, dass auch andere BordellbetreiberInnen die Sexarbeiter*innen weiterhin in den Bordellen oder den privat genutzten Zimmern wohnen lassen, was zunächst durch die Corona-Verordnungen verboten war, aber inzwischen durch eine Ausnahmeregelung des Bundesfamilienministeriums aufgehoben wurde.
Auch zeigen sich diese BordellbetreiberInnen sehr solidarisch und versorgen die Frauen, auch mit Essen bzw. Geld.

„Damit die Frauen nicht gänzlich auf der Straße landen, lassen manche Bordelle die Frauen noch weiter dort wohnen, weiß Elke Winkelmann vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD). Sie betreibt selbst ein Bordell in Berlin. Und macht sich Sorgen um die Prostituierten.“

Aber es geht auch um Rechte. Die Karlsruher Entscheidung ist ein klares Berufsverbot, dem  Art. 12 unseres Grundgesetzes entgegen steht.
Und natürlich hat Karlsruhe kein Berufsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen, obwohl es doch wegen Corona aktiv wurde. Sicher wollten sie sich um Entschädigungszahlungen an Sexarbeiter*innen drücken. Es ist halt einfacher, vom Schreibtisch aus eine politisch-moralische Verordnung zu erlassen, als genau hinzugucken und sich um die Menschen zu kümmern. In diesem Fall ist es frauenverachtend, menschenverachtend und rassistisch, denn die meisten betroffenen Frauen sind EU-Bürger*innen.

Und so ist es auch einfach für ProstitutionsgegnerInnen, die Gunst der Stunde zu nutzen und ihre Debatte um ein Sexkaufverbot in den Vordergrund zu schieben, als den wirklich Bedürftigen zu helfen, nämlich
– den Sexarbeiter*innen, die keine Wohnung in Deutschland haben und nicht mehr zu ihren Familien in die Heimat reisen konnten,
– den Sexarbeiter*innen, die von heute auf morgen ihre Einnahmen verloren haben, wovon sie sich und ihre Familien ernährten,
– den Sexarbeiter*innen, die von der Hand in den Mund lebten und sich keine Rücklagen schaffen konnten und
– den Sexarbeiter*innen, die schon immer durch unser soziales System gefallen sind (aber deren Steuern wir trotzdem nehmen) und die jetzt auch keine staatliche Unterstützung als Solo-Selbstständige bekommen.

Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe über das Verbot der Prostitution zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) vom 18. 03. 2020

Badische Neueste Nachrichten vom 31. 03. 2020:
Karlsruhe hat wegen Corona als einzige deutsche Stadt Sexkauf verboten

 

Presse31. 03. 2020 – Und wieder frohlocken die ProstitutitionsgegnerInnen…