Erneutes Urteil ins Sachen ProstSchG für „Bestandsbetriebe“

Erneutes Urteil ins Sachen ProstSchG für „Bestandsbetriebe“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat erneut gegen eine Entscheidung der Stadt Stuttgart entschieden und eine klare Rechtsauffassung zu § 18 Abs. 2 ProstSchG vertreten:
Solange die Entscheidungsbehörde nicht über den Antrag des bereits bestehenden Bordells auf Erlaubnis nach dem ProstSchG entschieden hat, muss der Betreiber auch nicht die einzelnen Mindestanforderungen erfüllen.

Im konkreten Fall ging es um ein Laufhaus im Stuttgarter Leonhardsviertel, wo sich Sexarbeiter*innen für eine tägliche Miete ein entsprechendes Zimmer anmieten, um dort der Prostitution nachzugehen. Bei einer Überprüfung hatte die Stadt Stuttgart bemängelt, dass das Laufhaus nicht die nach § 18 Abs. 2 Nr. 7 ProstSchG benötigten Räume verfügt, wo Sexarbeiter*innen privat schlafen und wohnen können, um hier eine räumliche Trennung zum Arbeitsplatz zu erreichen. Das Bußgeld folgte auf dem Fuße.

Mit der Bearbeitung des Erlaubnisantrages als Prostitutionsstätte lässt sich die Stadt Stuttgart aber weiterhin Zeit.

Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass dies nicht rechts ist und die Klage des Bordellbetreibers hatte Erfolg. Dies zeigt: der Weg zum Gericht kann sehr vernünftig sein.

Das Urteil ist vom 09. 02. 2023

 

 

 

06. 08. 2020 – Pressespiegel der Demo in Stuttgart: „Das ist nicht genug – öffnet alle Bordelle.

Okt. 2020 – Lift Das Stuttgart Magazin: Hinter verschlossenen Türen

14. 08. 2020 – Stuttgarter Nachrichten: „Prostitution in Baden-WürttembergAuch Heilbronn verbietet die Sexarbeit komplett“

13. 08. 2020 – Der Teckbote: „Kirchheim gestattet Prostitution im häuslichen Bereich“

von Thomas Zapp
Zitat des letzten Absatzes: „Eine Teilnehmerin der Stuttgarter Demo macht ihrem Unverständnis in einem Zeitungsbericht Luft: „Wir wissen genau, wie man desinfiziert, dass gelüftet wird, in Zeiten von Corona auch länger. Wir arbeiten mit Masken und Handschuhen – was selbstverständlich ist, denn unsere Gesundheit ist unser Arbeitskapital“, sagt sie.“

Juli 2020 – Stellungnahme der Stuttgarter Aidshilfe zum Sexkaufverbot: „Antwort Sexkaufverbot?“ 
von Franz Kibler, M.A., Sozial- und Verhaltenswissenschaftler (Univ.), Geschäftsführer, AIDS-Hilfe Stuttgart e.V., der sowohl bei der Pressekonferenz im Messalina, als auch bei der Kundgebung für uns das Wort ergriffen hat.
Die obige Stellungnahme endet mit der bedeutenden Frage: „Wie eine Gesellschaft mit Prostitution umgeht, ist letztlich eine Frage der Fairness, die auf vielfältige Art beantwortet werden kann. Glücklich das Land, das sich diese Möglichkeit nicht durch ein Prostitutionsverbot nimmt!“

 

06.08.2020: Das ist nicht genug – öffnet alle Bordelle.

06.08.2020: Das ist nicht genug – öffnet alle Bordelle.

 

 

Donnerstag, den 06. August 14.00 Uhr

Demo in Stuttgart – Leonhardviertel

 

 

Nach der völlig überfüllten Pressekonferenz in der Tabeldance-Bar Messalina (mit Redebeiträgen von Herrn Franz Kibler/Geschäftsführer der Aidshilfe Stuttgart, Frau Laura Halding-Hoppenheit/Vorstand der Aidshilfe und Mitglied der Linken, Johanna Weber/politische Sprecherin des besd, Daria/Domina und Mitglied des besd, John Heer/Betreiber des Messalina und Stephanie Klee/Vorstand BSD) startete die Kundgebung auf dem Wilhelmsplatz mit Wortbeiträgen und mehr als 200 TeilnehmerInnen.
Ein großes Danke gehört der Stuttgarter Gruppe mit Daria, Alraune und Herrn Heer für die grandiose Vorbereitung und Durchführung.

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05. Dezember 2019 – Runder Tisch „Prostitution“ Baden-Württemberg startet mit konstituierender Sitzung

Der Runde Tisch „Prostitution“ in Baden-Württemberg hat die Möglichkeit eines breiten Dialogs über Sexarbeit eröffnet, wenn auch deutlich von den konträren Positionen der verschiedensten TeilnehmerInnen gesprochen wurde. Der anschließende Fachtag unterstrich dann allerdings die politische Brisanz bei der Umsetzung des ProstSchG: in B-W will man auf eine Baunutzungsgenehmigung nicht verzichten, obwohl das zum Verlust von vielen guten und lang bewährten Arbeitsplätzen für Sexarbeiter*innen führen wird. Das interessiert dann – interessanterweise – diejenigen, die den Schutz von Sexarbeiter*innen so lautstark einfordern NICHT.
Es herrscht das Motto: eine gute Sexarbeiter*in ist nur die, die aussteigt. Alle Kunden gehören bestraft. (mehr …)

Schlagwort: Stuttgart