20 Jahre Prostitutionsgesetz

20 Jahre Prostitutionsgesetz

Am 20. 12. 2001 wurde das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) verabschiedet und trat am 01. 01.2002 in Kraft. Es ist ein Minigesetz, denn es besteht nur aus 3 Paragraphen.
Aber es ist ein wichtiges Gesetz, denn es legte fest:
– auch Sexarbeiter*innen haben ein Recht auf ihren Lohn,
– Bordellbetriebe können als solche betrieben werden (ohne sofort mit dem Vorwurf der Zuhälterei, etc. oder Sittenwidrigkeit konfrontiert zu werden),
– und grundsätzlich können auch Arbeitsverträge zwischen Bordellbetreiber*in und Sexarbeiter*in abgeschlossen werden (und damit besteht die Möglichkeit der Sozialversicherung). Ein sog. eingeschränktes Weisungsrecht schränkt die Möglichkeiten des Bordellbetreibers ein, auf das Verhältnis zwischen Sexarbeiter*in und Kunde einzuwirken (z. B. „anzuordnen“, dass Franz. angeboten werden muss).

Nach der Verabschiedung im Bundestag versprachen uns die daran entscheidend beteiligten Parteien (SPD, Bündnis`90/die Grünen und auch die FDP), dass dieser Paradigmenwechsel, diese neue Haltung zur Prostitution, auf andere Gesetze, z. B. das Gewerberecht, das Baurecht, das Ausländerrecht, etc. – Schritt für Schritt – übertragen würde. Dazu ist es dann leider nicht gekommen. Der politische Widerstand und das Desinteresse waren zu groß.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis`90/Die Grünen und FDP jetzt mehr Tatkraft und Mut beweisen!

Das ProstG war Grundlage für die Gründung des BSD.

Weitere Infos: wikipedia

Prostitutionsgesetz

Das Prostitutionsgesetz (ProstG) (richtig: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten) trat am 01. 01. 2002 in Kraft und verschaffte Sexarbeiter*innen in Deutschland erstmals Rechte:

– das Recht auf ihren Lohn,

– das Recht auf Aufnahme in die staatlichen Sozialversicherungen bei einer abhängigen Beschäftigung

– und bestrafte nicht mehr automatisch BordellinhaberInnen für das zur Verfügung stellen guter Arbeitsbedingungen.

Man sprach von einem Paradigmenwechsel in der Rechtsgeschichte, doch leider blieb das Gesetz in weiten Bereichen seiner Umsetzung auf die Praxis stecken.  Bei der Verabschiedung hatten die PolitikerInnen noch versprochen, es auf weitere Rechtsgebiete, wie das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Gewerberecht, zu übertragen. Dazu ist es leider nicht gekommen. Stattdessen ist die Politik einen sehr restriktiveren Weg mit der Verabschiedung des sog. Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) gegangen.

Schlagwort: Prostitutionsgesetz