Das Prostitutionsgesetz (ProstG) (richtig: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten) trat am 01. 01. 2002 in Kraft und verschaffte Sexarbeiter*innen in Deutschland erstmals Rechte:
– das Recht auf ihren Lohn,
– das Recht auf Aufnahme in die staatlichen Sozialversicherungen bei einer abhängigen Beschäftigung
– und bestrafte nicht mehr automatisch BordellinhaberInnen für das zur Verfügung stellen guter Arbeitsbedingungen.
Man sprach von einem Paradigmenwechsel in der Rechtsgeschichte, doch leider blieb das Gesetz in weiten Bereichen seiner Umsetzung auf die Praxis stecken. Bei der Verabschiedung hatten die PolitikerInnen noch versprochen, es auf weitere Rechtsgebiete, wie das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Gewerberecht, zu übertragen. Dazu ist es leider nicht gekommen. Stattdessen ist die Politik einen sehr restriktiveren Weg mit der Verabschiedung des sog. Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) gegangen.