20 Jahre Prostitutionsgesetz

Am 20. 12. 2001 wurde das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) verabschiedet und trat am 01. 01.2002 in Kraft. Es ist ein Minigesetz, denn es besteht nur aus 3 Paragraphen.
Aber es ist ein wichtiges Gesetz, denn es legte fest:
– auch Sexarbeiter*innen haben ein Recht auf ihren Lohn,
– Bordellbetriebe können als solche betrieben werden (ohne sofort mit dem Vorwurf der Zuhälterei, etc. oder Sittenwidrigkeit konfrontiert zu werden),
– und grundsätzlich können auch Arbeitsverträge zwischen Bordellbetreiber*in und Sexarbeiter*in abgeschlossen werden (und damit besteht die Möglichkeit der Sozialversicherung). Ein sog. eingeschränktes Weisungsrecht schränkt die Möglichkeiten des Bordellbetreibers ein, auf das Verhältnis zwischen Sexarbeiter*in und Kunde einzuwirken (z. B. „anzuordnen“, dass Franz. angeboten werden muss).

Nach der Verabschiedung im Bundestag versprachen uns die daran entscheidend beteiligten Parteien (SPD, Bündnis`90/die Grünen und auch die FDP), dass dieser Paradigmenwechsel, diese neue Haltung zur Prostitution, auf andere Gesetze, z. B. das Gewerberecht, das Baurecht, das Ausländerrecht, etc. – Schritt für Schritt – übertragen würde. Dazu ist es dann leider nicht gekommen. Der politische Widerstand und das Desinteresse waren zu groß.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis`90/Die Grünen und FDP jetzt mehr Tatkraft und Mut beweisen!

Das ProstG war Grundlage für die Gründung des BSD.

Weitere Infos: wikipedia

Aktuelles20 Jahre Prostitutionsgesetz