BSD – Rechtshilfefonds

BSD – Rechtshilfefonds

Was soll ein Rechtshilfefonds? Was ist das? Was bringt er? Wofür?

Die Zeiten vor Corona haben uns schon oft verzweifeln lassen. Ob es um den Hurenausweis und die damit einhergehende Zwangsregistrierung und Zwangsberatung von Sexarbeiter*innen ging oder um die Willkür von Behörden, die unter dem Prostituiertenschutzgesetz unverhältnismäßige Forderungen stellten und aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Erlaubnis als Prostitutionsstätte verweigerten, diese unnötig in die Länge zogen oder das Baurecht vorschoben und plötzlich eine Sperrgebiets-Verordnung mit weitreichenden Einschränkungen für Betriebe und Branche erließen.

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01.09.2021, 11 Uhr: Pressekonferenz in Stuttgart-Leonhardviertel

01.09.2021, 11 Uhr: Pressekonferenz in Stuttgart-Leonhardviertel

Den Wert von Sexarbeit nutzen – Rechte achten

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Pressekonferenz in der Bar Messalina, Leonhardstr. 7, Stuttgart/Leonhardviertel

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Sexarbeit hat einen Wert – in medizinischer, psychologischer und sozialer Hinsicht. Darauf könnte die Gesellschaft nach der Pandemie aufbauen.

Doch leider verallgemeinert die Politik die Vielfalt der Sexarbeit, pauschaliert und benachteiligt oder will das Thema nicht anpacken. Das kann eine liberale Gesellschaft nicht hinnehmen!

Die Corona-Pandemie mit der Schließung der Bordelle und dem Verbot der Sexarbeit hat deutlich gemacht, was ein Verdrängen der Branche ins „Dunkelfeld“ für alle Beteiligten bedeutet. Nun muss die Lage analysiert werden, die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) muss überprüft werden und strukturelle Probleme gehören diskutiert und gelöst.

Wie wird sich die Prostitutionsbranche verändern? Wo hat sie sich schon gewandelt? Wie stellen wir uns eine gute Zusammenarbeit mit allen politischen Akteuren – unter Wahrung  unserer Rechte – vor?

Darüber wollen wir Ihnen berichten und laden Sie zu unserer ersten gemeinsamen Pressekonferenz ein.

Wir beachten die Corona-Regeln und bitten daher um Anmeldung  für die Pressekonferenz: info@bsd-ev.info

Stephanie Klee                          John Heer
BSD e.V.                                       Verband deutscher Laufhäuser e.V.
0174 919 9246                             0172 990 0407

26.05.2021: Forderung an die Politik: Öffnet die Bordelle!

                        Öffnet die Bordelle – Sexarbeit gleichstellen

Die Corona-Inzidenzzahlen fallen – dank der vielen Impfungen und des guten Wetters. Z. T. liegen die Inzidenzwerte schon unter 50, im Bundesdurchschnitt unter 100. In allen Bundesländern  werden Lockerungen vorgenommen, auch für Gastronomie, Hotels, Museen, Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik und Massage).

Prostitution darf hier nicht außen vor bleiben! Sexarbeit muss wieder erlaubt werden – Bordelle müssen wieder öffnen  dürfen!

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20. 07. 2020: Brandbrief an die Politik

Öffnet die Bordelle – auch Sexarbeit braucht eine Perspektive

Der Staat und die politischen Entscheidungsträger haben wegen Covid19 alle Bordelle deuschlandweit Mitte März geschlossen. Während rundum das Leben langsam wieder erwacht, die Geschäfte, Restaurants, Hotels öffnen und trotz kleiner Kundenzahl ein Überleben möglich erscheinen lässt, bleibt die Politik in Sachen Sexarbeit still. Selbst Frisöre, Kosmetik, Massagen, Kontaktsport – also körpernahe Dienstleistungen und ähnliches – sind wieder erlaubt. Auch in Schwimmbädern, Fitness- und Tanzstudios ist ein Mindestabstand nicht mehr einzuhalten, in Saunen können wieder Aufgüsse genossen werden und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 300 Personen stattfinden. Selbst Swingerclubs sind wieder am Start. Doch die Prostitutionsstätten bleiben zu.

Wir wenden uns erneut an die Bundes- und Landespolitiker und fordern:

  • Stellen Sie sich den Realitäten!
  • Bordelle bieten Schutz und gute Arbeitsbedingungen!
  • Halten Sie uns nicht für dümmer als andere Selbstständigen und Gewerbetreibenden!
  • Achten Sie unsere Rechte!
  • Verspielen Sie nicht unseren Respekt und den, den wir vor dem Staat haben sollten!

Vollständigen Brief lesen: Brief an die Politik 20. 07.2020

 

Öffnung der Bordelle JETZT

Öffnung der Bordelle JETZT

19. 05. 2020: PRESSEMITTEILUNG

Schutz vor SARS-CoV-2 bei schrittweiser Öffnung der  Prostitutionsstätten und Erlaubnis für Sexarbeiter*innen

Die Sexarbeit ist eine der Branchen, die vom deutschlandweiten Corona-Lockdown beson­ders hart getroffen wurde. Sexarbeiter*innen verloren nicht nur ihre Einkommensmöglichkeit, sondern auch ihre Wohnungen und wurden z. T. von den staatlichen Unterstützungen aus­geschlossen. In den seltensten Fällen können sie auf Rücklagen zurückgreifen. Auch die BordellbetreiberInnen stehen mit dem Rücken zur Wand und können ohne die fehlenden Ein­nahmen die immensen laufenden Kosten des Betriebs kaum tragen.

Viele Kunden leiden unter der Situation. In der Corona-Krise zeigt sich deutlich der soziale, gesundheitliche und psychologische Wert der Sexarbeit: ohne Nähe, Zuwendung, Be­rührung, Einfühlungsvermögen, Kommunikation, Respekt, Anerkennung und Akzeptanz, Empathie und Lebensfreude und Entspannung ist ein „normales“ Leben kaum zu meistern.

Die radikale Schließung war wegen der Gefahr der eigenen Ansteckung mit dem Corona-Virus und der Verhinderung einer gefährlichen Ausbreitung der Pandemie in unserer Bevölkerung richtig. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass auch in den Prostitution Maßnahmen zum Schutz vor Corona ergriffen werden können, braucht es jetzt ein Zeichen der Politik, eine Exit-Strategie und eine klare Perspektive für die Sexarbeitsbranche.

Diese ist enorm vielfältig. Eine Sexarbeiter*in, die in ihrer privaten Wohnung, in einem Woh­nungsbordell oder in einem Fenster mit Arbeitszimmer ihre Dienste anbietet, kann gut ver­glichen werden mit der Arbeit eines Frisörs oder Masseurs. Nah beieinanderstehende und viele schwitzende Menschen können gänzlich ausgeschlossen werden. Es kommt in der Regel zu einem 1 : 1 Kontakt zwischen einer Sexarbeiterin und einem Kunden – wo u. a. Schutz durch Desinfektion und Mund-Nase-Bedeckung leicht umzusetzen ist.
In Bars, Kinos, Tabledance, Laufhäusern und fkk-Wellnessoasen können die gleichen Schutzmaßnahmen wie in der Gastronomie mit einer Begrenzung der Besucheranzahl und einer Abstandsregelung von 1,5 m eingehalten werden. Zudem gelten die strengen Hygiene­regeln des ProstituierenSchutzGesetzes und das obligatorische Kondomgebot. Die Branche ist gut vorbereitet und kann leicht jeglichen Corona-Schutz umsetzen.

In einem 3-stufigen Hygienekonzept, mit detaillierten Maßnahmebeschreibungen und diffe­renziert für die unterschiedlichen Betriebe haben wir uns an die Politik gewandt und fordern die sofortige Öffnung der Bordelle.

Stephanie Klee: Tel.: 0174-9199246 – Elke Winkelmann: Tel.: 0177-8354342

Download-Pressemitteilung: PM Öffnung der Bordelle JETZT

Schlagwort: Politik