BSD – Rechtshilfefonds

Was soll ein Rechtshilfefonds? Was ist das? Was bringt er? Wofür?

Die Zeiten vor Corona haben uns schon oft verzweifeln lassen. Ob es um den Hurenausweis und die damit einhergehende Zwangsregistrierung und Zwangsberatung von Sexarbeiter*innen ging oder um die Willkür von Behörden, die unter dem Prostituiertenschutzgesetz unverhältnismäßige Forderungen stellten und aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Erlaubnis als Prostitutionsstätte verweigerten, diese unnötig in die Länge zogen oder das Baurecht vorschoben und plötzlich eine Sperrgebiets-Verordnung mit weitreichenden Einschränkungen für Betriebe und Branche erließen.

Nun wird Sexarbeiter*innen auch noch in vielen Fällen der staatliche Zuschuss verweigert und die Wiedereröffnung ihrer Betriebe kommt nur sehr schleppend und aus fadenscheinigen Gründen gar nicht voran.

Es gibt viele gute Gründe, den Rechtsweg zu beschreiten und sich sein RECHT vor Gericht zu erkämpfen.

Der Rechtsweg ist jedoch kein leichter Weg. Vor allem ist er kein Weg, den wir in der Prostitutionsbranche gelernt und verinnerlicht haben und als selbstverständlich erachten. Doch an einem juristischen Streit führen immer weniger Wege vorbei! Er beginnt, wo die Argumentation und das Verhandeln mit Behörden und Politik aufgehört haben.

Neben Zeit und Nerven, kostet der Rechtsweg aber vor allem Geld und das nicht wenig. Rechtsanwalt und Gerichtsgebühren sind dabei die Hauptposten. Dazu kommt, dass der Ausgang vor allem für unsere Branche ungewiss ist. Mit unserem Rechtshilfefonds wollen wir die Lasten, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringt, auf viele Schultern verteilen.

Möchte eine Sexarbeiter*in oder eine Bordellbetreiber*in Klage einreichen, unterstützen wir das Verfahren – finanziell, ideell und medial. Dass heißt wir helfen auch dabei auf die Situation des Einzelnen aufmerksam zu machen. Die Kläger*in erklärt sich daher mit einer medialen Begleitung des Prozesses einverstanden.

Bei Erfolg, können alle anderen in einer gleich gelagerten Situation, sich auf das Urteil beziehen und ebenfalls klagen.

In einem sog. Rechtshilfefonds werden Gelder gesammelt, kleine und große Beträge. Wenn eine Sexarbeiter*in oder eine Bordellbetreiber*in ihr Recht einklagen wollen, damit andere davon ebenfalls profitieren können, trägt der Rechtshilfefonds einen Teil der Kosten oder – je nachdem wie voll die Kasse ist – sogar alle Kosten. Wer sich an unserem Rechtshilfefonds beteiligen will, kann seinen Beitrag gern an folgendes Konto überweisen:

Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) e. V.
Postbank Hamburg
IBAN: DE18 1001 0010 0820 8731 07
BIC: PBNKDEFF
Kontonummer: 820 873 107
Bankleitzahl: 100 100 10

Alle Gelder, die mit der Bemerkung „Rechtshilfefonds“ auf dem Konto eingehen, werden ausschließlich für Rechtsstreitigkeiten verwendet. Alle eingehenden Gelder sowie die damit getragenen Rechtskosten, werden lückenlos dokumentiert und transparent hier auf unserer Website veröffentlicht! Zudem wird der Inhalt der Klage bekannt gegeben.

Für nähere Informationen kann gern mit uns Kontakt aufgenommen werden.

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