02. Apr 2020 | Presse
Als wäre die Corona-Krise mit dem Risiko daran zu erkranken und den enormen Einschränkungen, die auf uns alle zugekommen sind mit u. a. berechtigten Ängsten um die pure Existenz, nicht schon genug. Nein, auch diese Situation nutzen die ProstitutionsgegnerInnen, um auf ihre Forderung nach einem Sexkaufverbot aufmerksam zu machen. Dabei wird deutlich: es geht ihnen nicht um Sexarbeiter*innen…..und auch nicht um ihre Rechte.
Karlsruhe hat wegen Corona Sexkauf verboten und zwar für die Sexarbeiter*innen und ihre Kunden.
Darüber freuen sich die ProstitutionsgegnerInnen und sind natürlich an die Konsequenzen für die Frauen nicht interessiert.
Für einige bedeutet es Obdachlosigkeit und purer Hunger.
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19. Mai 2019 | Aktuelles
Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht
Sexarbeiter*innen, BetreiberInnen von Prostitutionsstätten und Prostitutionskunden übergaben dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von Herrn Rechtsanwalt Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte ProstituiertenSchutzGesetz. Danach werden das gesamte Gewebe und alle Beteiligten einer unverhältnismäßigen, und damit rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworden.
Grund- und Menschenrechte werden – ohne Berechtigung – eingeschränkt.
‚Beschwerdeführer‘ sind Sexarbeiter*innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen, BetreiberInnen von verschiedenen bordellartigen Betrieben sowie Prostitutionskunden.
Statt Zwangsberatung, Zwangsregistrierung, Stigmatisierung, Zwangsouting und nicht zu kontrollierendem Kondomzwang geht es um
– Respekt,
– Rechte und
– Gleichbehandlung mit anderen Selbstständigen und Gewebetreibenden.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland streiten Sexarbeiter*innen für ihre Rechte vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht.
TAZ 21.6.2017 Simone Schmollack, Heide Oestreich
NJW-aktuell 28/2017