Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht
Sexarbeiter*innen, BetreiberInnen von Prostitutionsstätten und Prostitutionskunden übergaben dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von Herrn Rechtsanwalt Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte ProstituiertenSchutzGesetz. Danach werden das gesamte Gewebe und alle Beteiligten einer unverhältnismäßigen, und damit rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworden.
Grund- und Menschenrechte werden – ohne Berechtigung – eingeschränkt.
‚Beschwerdeführer‘ sind Sexarbeiter*innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen, BetreiberInnen von verschiedenen bordellartigen Betrieben sowie Prostitutionskunden.
Statt Zwangsberatung, Zwangsregistrierung, Stigmatisierung, Zwangsouting und nicht zu kontrollierendem Kondomzwang geht es um
– Respekt,
– Rechte und
– Gleichbehandlung mit anderen Selbstständigen und Gewebetreibenden.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland streiten Sexarbeiter*innen für ihre Rechte vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht.
Text der Verfassungsbeschwerde:
http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-2017.pdf
TAZ 21.6.2017 Simone Schmollack, Heide Oestreich
NJW-aktuell 28/2017