04./05. 07. 2020 – taz: Auf der Strecke geblieben. Fast überall wird gelockert, doch Bordelle bleiben zu. Prostituierte fordern, das zu ändern
03. 07. 2020 – tagesspiegel.de:
„Prostituierten-Demo gegen Corona-Auflagen
Protest mit Sexpuppen: Mehrere Dutzend Prostituierte haben am Freitag vor dem Bundesrat für eine Wiedereröffnung der Bordelle in der Corona-Pandemie demonstriert. Die Branche werde in die Illegalität getrieben, hieß es auf Transparenten. Die Sexarbeiterbranche brauche mehr finanzielle Unterstützung.
Prostituierte haben seit Mitte März Arbeitsverbot. Dass es keine Lockerungen gebe, sei sowohl für den Berufsverband der Sexarbeiter als auch für Bordellbetreiber unverständlich, hieß es in einer Erklärung. Denn andere Branchen mit körpernahen Dienstleistungen wie Massagesalons, Tantrainstitute, Tattooläden oder Saunen dürften wieder öffnen. Auch für Sexarbeit seien in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern bereits Hygienekonzepte erarbeitet worden.
Nachbarländer wie Österreich haben Sexarbeit inzwischen wieder erlaubt – aber nur mit Maske. Auch in Deutschland prüfen einzelne Bundesländer bereits Möglichkeiten für Lockerungen, darunter Thüringen. (dpa)“
Demonstration vor dem Bundesrat, denn es treffen sich heute letztmalig vor der Sommerpause alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer.
„Öffnet der Bordelle JETZT“
Geschlossen – vergessen – verkannt
Ca. 100 Sexarbeiter*innen, Kunden, BordellbetreiberInnen und Freunde waren angereist aus Hamburg und München, um uns Berliner*innen bei der Demonstration zu unterstützen. Es war eine gelungene Kooperation mit dem BesD. Wir sagen DANKE an Alle.
Für die Öffnung der Bordelle werden wir weiterhin auf die Straße gehen und kämpfen!
Der Deutsche Bundesrat, = das Gremium der 16 Bundesländer, hat in seiner Sitzung am 23. Sept. 2016 dem umstrittenen ProstSchG zugestimmt. Es tritt demnach am 01. 07. 2017 bundesweit in Kraft.Es muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Gesetzesblatt verkündet werden (davon ist auszugehen).In den Bundesländern und Kommunen müssen jetzt die ausführenden Behörden bestimmt werden. Wir protestieren weiterhin gegen dieses diskriminierende und (Grund-) rechtswidrige und nicht zielführende Gesetz.
Am gleichen Tag wurden im Bundesrat ebenfalls verabschiedet:Gesetz zu Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung,Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und …………Beide Gesetze werden auch Einfluss auf die Branche haben!
SexarbeiterInnen und SympathisantInnen demonstrierten vor den Toren des Bundesrates gegen das sog. ProstSchG. Sie erhofften sich Unterstützung durch den Bundesrat, dessen Ausschüsse zahlreiche Empfehlungen zu dem Gesetzestext erarbeitet hatten. U. a. forderten sie die Zustimmungspflicht des Bundesrates, sprachen sich gegen die (Zwangs-) Beratung und (Zwangs-) Anmeldung von SexarbeiterInnen aus und machten auf zahlreiche Gesetzesverstöße aufmerksam. Auch kritisierten sie die Regelungen, die keine Unterschiede machen zwischen kleinen und großen Prostitutionsstätten und empfahlen, Betriebe mit wenigen Frauen (nach dem Gesetz gilt ein Betrieb ab 2 Frauen) außen vor zu lassen.
Die Abstimmung dagegen war enttäuschend: kaum eine Empfehlung wurde angenommen. Rechtsbrüche, auch Grundrechts- und Menschenrechtsbrüche werden in Kauf genommen. Den Ländervertretungen scheint die Wählerschaft in den Ländern und deren diffamierende, auf Abschaffung ausgerichtete Prostitutionshaltung wichtiger zu sein als Rechtsstaatlichkeit.
Aber beim Geld waren sich dann wieder alle einig: hier soll das ProstSchG noch verschärft werden. Steuern: JA. Rechte: NEIN.
Gute Nacht Deutschland!
Am Freitag, den 13. 05. 2016, tagt der Bundesrat. Unter TOP 11 beschäftigt er sich mit dem sog. ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) der Bundesregierung.
Dabei legten der federführende Ausschuss für Familie und Jugend, der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat Empfehlungen vor. U. a. wird bestritten, dass der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein soll. Auch wird die Anmeldepflicht und die gesundheitliche Beratungspflicht für SexarbeiterInnen grundsätzlich abgelehnt, wie auch mehrere Regelungen, die die Prostitutionsstätten betreffen.
Wir begrüßen den Vorstoß des Bundesrates und haben gegenüber seinen Mitgliedern in einem offener Brief [184 KB] Stellung bezogen.
Der Bundesrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung ausführlich mit den verschiedenen Forderungen der gesetzlichen Änderungen im Bereich Prostitution befasst und insgesamt einen differenzierten und z. T. ausgewogenen Beschluss gefasst, mit dem sich jetzt die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten auseinandersetzen müssen. So ist z. B. eine „Freierbestrafung“ und eine „Pflichtuntersuchung“ von SexarbeiterInnen nach dem Infektionsschutzgesetz abgelehnt worden.
Allerdings soll u. a. eine Registrierung von SexarbeiterInnen und eine Definition der unterschiedlichen Bordellarten und der dortigen Arbeitsbedingungen und sogar Überprüfung der einzelnen Geschäftskonzepte vorgenommen werden. Es ist klar: es kommt viel Arbeit auf die Politik zu und noch mehr auf die Prostitutionsbranche.