Anhörung im Bayrischen Landtag zur Situation der Prostituierten

Anhörung im Bayrischen Landtag zur Situation der Prostituierten

Am 12. Mai 2022 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayrischen Landtages eine Anhörung statt zur Situation der Prostituierten. Dabei sollten sowohl deren Lage nach der Corona-Pandemie als auch die Auswirklungen des ProstSchG dargestellt werden.

Inzwischen liegt das Wortprotokoll der Anhörung vor – einschließlich der vielen Stellungnahmen. Das Wortprotokoll gibt genau wieder, was die einzelnen „Experten“ gesagt haben und lässt tief blicken auf die Haltung der Einzelnen und deren Wortwahl.

Download Wortprotokoll: Protokoll der Anhörung im Bayrischer Landtag
Im Anhang des Wortprotokolls befinden sich auch alle Statements! Unter anderem auch von:

PRESSE:

29. 08. 22, Süddeutsche Zeitung: FDP: Bayern soll mehr für Sexarbeiterinnen tun

14. 05. 22, Sonntagsblatt – 360 Grad evangelisch:  Sozialpädagogin fordert: „Sexarbeit als gesellschaftliche Realität anerkennen“

https://rdl.de/beitrag/ich-war-erstaunt-wie-abwertend-da-gesprochen-wird 

13. 05. 22, Bayr. Landtag: „Prostitution ist ein Spiegel unserer Gesellschaft“ – Sachverständige geben im Sozialausschuss einen Überblick über die Situation der Prostituierten in Bayern

https://www.bayern.landtag.de/parlament/ausschuesse-gremien/sozialausschuss/

Der Kreis der eingeladenen „Experten“ war sowohl bunt als auch fragwürdig und verbreitete Spannung.
Als Sachverständige waren eingeladen:
Inge Bell, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Terre des Femmes Menschenrechte für die Frau e. V., Berlin,

Liane Bissinger, Fachärztin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ärztin für Naturheilverfahren, München,

Michaela Fröhlich, Einrichtungsleitung der Beratungsstellen Mimikry und Marikas für Menschen in der Sexarbeit,

Juanita Rosina Henning, Mitbegründerin des Vereins Doña Carmen e.V., Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, Frankfurt,

Joana Lilli Hofstetter, Schatzmeisterin, Gesellschaft für Sexarbeits und Prostitutionsforschung e.V.(GSPF), Düsseldorf,

Viktoria K., Netzwerk Ella, Unabhängige Interessenvertretung für Frauen aus der Prostitution, Wiesbaden,
Stephanie Klee, Fachberatung, Kassandra e.V., Nürnberg,

Rodica Knab, Fachberatungsstelle SOLWODI, Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Beziehungsgewalt, Augsburg,

Juliane von Krause, Geschäftsführerin, STOP dem Frauenhandel und Fachberatungsstelle Jadwiga, München,

Ruby Rebelde, Vorständin bei Hydra e.V. und Stipendiatin der MagnusHirschfeldGesellschaft, Berlin,

Helmut Sporer, Kriminaloberrat a.D., Augsburg,
Johanna Weber, Politische Sprecherin, Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.), Berlin.

Themenkomplexe:
I. Allgemeine Situation der Prostituierten und Gewerbetreibenden in Bayern auch mit Blick
auf die Auswirkungen der Corona Pandemie

II. Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Bayern

III. Schutz, Unterstützung und Beratung

1. Gewaltschutz (u.a. sexualisierte Übergriffe, körperliche und psychische Gewalt)

2. Gesundheitsschutz

3. Beratungsstruktur für Sexarbeitende

4. Ausstiegshilfsprogramme

IV. Illegale Prostitution, Zwangsprostitution, Menschenhandel

V. Handlungsbedarfe und Zukunftsperspektiven

Unsere Pressemitteilung:
Zu obiger Anhörung sind Bordellbetreiber*innen und ihre Verbände als Experten nicht eingeladen. Das halten wir  für einen Fehler!
Denn wenn man die Situation von Sexarbeiter* innen nach der Corona- Pandemie und im Kontext der Umsetzung des ProstituiertenSchutzGesetzes (ProstSchG) verstehen will, muss man sich auch mit der Perspektive der Bordellbetreiber*innen auseinander setzen.

Bordellbetreiber*innen sind die ersten Ansprechpartner für Sexarbeiter*innen. Sie vermitteln zu den Behörden, Gesundheitsämtern und Fachberatungsstellen und erlauben die Durchführung von Streetwork in ihren Räumen.
Sie beraten und informieren u. a. auch über rechtliche Rahmenbedingungen der Prostitution. Denn die meisten Sexarbeiter*innen arbeiten meist nur eine kurze Zeit in einem Bordell, manche immer nur für 1-2 Monate jährlich. Die meisten sind sehr mobil, reisen von Stadt zu Stadt und sind angewiesen auf die Infrastruktur einer Prostitutionsstätte. Dies sind neben komplett eingerichteten Arbeitszimmern auch Sicherheitsstrukturen, Sanitäreinrichtungen und Aufenthaltsräume für den kollegialen, professionellen Austausch.

Bordellbetreiber* innen per se und immer wieder als Kriminelle und Ausbeuter zu bezeichnen ist nicht nur falsch, sondern auch unproduktiv. Sie unterliegen starken Reglements nach dem ProstSchG und werden regelmäßig von den Behörden kontrolliert.

Wir fordern

  • eine Einbeziehung von Bordellbetreiber*innen bei allen Gesetzesvorhaben und Diskussionen,
  • eine Anpassung des ProstSchG, z. B. eine Unterscheidung und Abstufung der Maßnahmen für kleine und große Prostitutionsstätten und
  • die Aufhebung aller diskriminierender Sondergesetze, z. B. die Sperrgebietsverordnungen.

Nach der Anhörung berichten wir über diese und stellen uns Ihren Fragen ab 13.30 Uhr am Wiener Platz/München

Elke Winkelmann/Vorstand          Tel. 0177 – 83 54 342 + 0174 – 91 99 246

Pressemitteilung für Anhörung im Bayrischen Landtag 12. 05. 2022

14.01.2021 – Anhörung zum Sexkaufverbot im Landtag NRW

Pressemitteilung:

„Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben“

– Heutige Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages von Nordrhein-Westfalen –

Als Bundesverband der Bordellbetreiber*innen begrüßen wir die Initiative der CDU und FDP und der weiteren Parteien in NRW, das Thema „Sexkaufverbot“ auf ihre politische Agenda zu setzen und sich in den unterschiedlichen parlamentarischen Schritten breit zu informieren, vor allem ins Gespräch zu gehen mit vielen Akteuren.

(mehr …)

16. August 2018 – Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt

Im Landtag von Sachsen-Anhalt, konkret im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung findet heute ein Fachgespräch zum ProstSchG und der Durchführung in diesem Bundesland statt, wozu unser Mitglied, Robert Frickinger, Betreiber des X-Carree in Halle als Sachverständiger eingeladen ist.
Es bleibt also abzuwarten, wann das ProstSchG dort umgesetzt werden wird!

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/aussch/wp7/wir/einlad/wir019e7.pdf

09. Februar 2018 – Anhörung im sächsischen Landtag

Das ProstituiertenSchutzGesetz trat nach jahrelangen Debatten am 01. Juli 2017 in Kraft. Alle hatten ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten – auch die Bundesländer und deren Behörden.
Aber in Sachsen verhandeln erst heute die LandespolitikerInnen über ein sog. „Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz – SächsProstSchGAG)“ und beraten sich im Ausschuss mit Sachverständigen.
Diese späte Umsetzung (nicht nur in Sachsen) verursacht eine enorme Unsicherheit in der Branche und führt nicht zu Vertrauen in den Staat.

Wir haben Kritik geübt und detaillierte Forderungen vorgetragen.

Stellungnahme [276 KB]

Protest der Dresdner Gruppe „Sex Workers Solidarity“ vor der Anhörung von Sachverständigen zum Ausführungsgesetz zum ProstSchG

Leipziger Internetzeitung

Landesregierung muss nacharbeiten
In der Form ist das Prostituiertenschutzgesetz unzumutbar und schafft Verunsicherung und Ängste
Am Freitag, 9. Februar, gab es eine Sachverständigenanhörung zur sächsischen Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetzes“, das vor allem auf Betreiben der damaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vom Bundestag verabschiedet worden war und am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Doch irgendwie hat die Bundesministerin versäumt, vorher mit den eigentlich Betroffenen zu sprechen. Kann man das überhaupt reparieren? mehr von Ralf Julke 12. Februar 2018 Leipziger Internetzeitung

12. Juni 2014 – Anhörung des Bundesfamilienministeriums zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz

Das Bundesfamilienministerium führte am Donnerstag, den 12.06.2014 eine Anhörung „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ durch und hat breit eingeladen. Die Fachberatungsstellen Prostitution, die DAH, Gesundheitsämter, der KOK, aber auch Vertretungen der Bordellbetreiberinnen und Sexarbeiterinnen wurden eingeladen. Wir sind dabei und werden sowohl unsere Positionen zu den vorab gestellten Fragen vertreten, als auch unseren Gesetzesvorschlag vorstellen.

Wir haben einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und inzwischen auch der Politik vorgelegt. Er besteht aus zwei Teilen:

1. Den 1. Gesetzesvorschlag haben wir ProstG II genannt. Er schließt an das Prostitutionsgesetz und an die vor der Verabschiedung geführten Diskussionen an:

Alle §§ in den verschiedensten Gesetzen, die die Prostitutionsbranche diskriminieren, sollen gestrichen werden. Das sind z. B. die Regelungen zum Werbeverbot im Ordnungswidrigkeitengesetz und generelle Befugnisse der Polizei („verdachtsunabhängig“).

Es reichen die allgemeinen Gesetze, die für alle anderen Gewerbetreibende, Selbstständige und ArbeitnehmerInnen auch gelten.
Regulierungen über Strafgesetze stellen die BordellbetreiberInnen, SexarbeiterInnen und Kunden ins Abseits und stempeln sie – per se – als Kriminelle, was auch nicht den Realitäten entspricht.

2. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die kommunalen Wirtschafts- und Bauämter gewisse Bedenken gegen die Prostitutionsbranche haben. Insbesondere setzten sie nicht die Vorgaben des Prostitutionsgesetzes um.

Deshalb denken wir, dass es klarer gesetzliche Regelungen (wie für die Gastronomie im Gaststättengesetz) bedarf. Die haben wir in unserem Vorschlag eines Prostitutionsstättengesetzes aufgeführt. Dies soll insbesondere der Rechtssicherheit von Bordellen dienen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren vollständigen Gesetzesvorschlag und die ausführlichen Begründungen. Wir betrachten ihn als einen Vorschlag und stellen uns gern der Diskussion. Wir sind die Experten!

Download Dokumente

Fragenkatalog_Anhörung12.06.2014

GesetzesentwurfJuni2014

 

Schlagwort: Anhörung