14.01.2021 – Anhörung zum Sexkaufverbot im Landtag NRW

Pressemitteilung:

„Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben“

– Heutige Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages von Nordrhein-Westfalen –

Als Bundesverband der Bordellbetreiber*innen begrüßen wir die Initiative der CDU und FDP und der weiteren Parteien in NRW, das Thema „Sexkaufverbot“ auf ihre politische Agenda zu setzen und sich in den unterschiedlichen parlamentarischen Schritten breit zu informieren, vor allem ins Gespräch zu gehen mit vielen Akteuren.

Denn es ist leicht, sich ohne Sachkenntnis zu positionieren, aber dabei die Interessen der tatsächlich Betroffenen aus dem Auge zu verlieren. Prostitution ist eine so facettenreiche Branche mit Verknüpfungen zu den verschiedensten Gesetzen und individuellen Auslegungen vor Ort, dass man leicht den Überblick verliert.

Die Corona-Pandemie hat uns allen deutlich gezeigt, wie wenig eingebunden die einzelnen Beteiligten der Sexarbeit im allgemeinen Wirtschaftssystem und im Sozialsystem sind.

  • Bordelle steuern auf Insolvenzen zu. Damit verlieren Sexarbeiter*innen die Arbeitsplätze, die sich in der Vergangenheit bewährt haben.
  • Sexarbeiter*innen erhalten keine oder nicht ausreichende staatliche Corona-Unterstützung, weil sie z. B. am sog. Düsseldorfer Verfahren teilgenommen haben.
  • Sexarbeiter*innen müssen trotz Corona-Lockdown in der Prostitution weiterarbeiten und setzen sich damit enormen Gefahren aus.

Daran sehen wir schon jetzt, welche Auswirkungen ein sog. Sexkaufverbot hat. Denn die jetzige Situation ist vergleichbar mit der in den Ländern mit Nordischem Modell: es gibt keine Bordelle – somit ist ein sicheres Arbeiten für die Sexarbeiter*innen fast nicht mehr möglich. Sie müssen sich auf Kunden einlassen, die sie fern ab der Öffentlichkeit treffen. Dabei haben sie zu berücksichtigen, dass sich der Kunde strafbar macht und können somit wenig Zeit und Mühe in seine Überprüfung aufwenden. Die Strafbarkeit der Kunden hat direkten Einfluss auf ihre Rechtsposition: sie können übergriffige Kunden nicht bei der Polizei anzeigen, weil sie sich dann selbst belasten. Für Gesundheitsämter und Fachberatungsstellen sind sie nicht mehr erreichbar, d. h. sie sind noch vulnerabler.

Umfangreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass die Position von Sexarbeiter*innen in den Ländern am besten ist, wo sie über die gleichen Grund- und Menschenrechte verfügen wie alle anderen Menschen.

Ein breiter Dialog über die verschiedensten Aspekte der Prostitution und  ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft ist dringend erforderlich.

Elke Winkelmann, 0177 8354342            Simone Goretzki, 0173 6447724         Stephanie Klee, 0174 9199 246

Pressemitteilung14.01.21-Anhörung NRW


Öffentliche Anhörung am 14.01.2021 im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen des Landtages von Nordrhein-Westfalen https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/ausschusse-und-gremien/ausschussubersicht-17wp/a03/anhoerungen.html

Antrag: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-10851.pdf

Stellungnahmen: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/aktuelle-dokumente.html?dokTyp=ST&wp=17&dokNum=Drs%2017/10851&_eventId_sendform=suchen

Entschließungsantrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen ein Sexkaufverbot: NRW Entschließungsantrag 02.03.2021

Weitere Infos zum Sexkaufverbot 

 

 

 

Pressemitteilung14.01.2021 – Anhörung zum Sexkaufverbot im Landtag NRW