21. November 2019 – Die Fachwelt warnt vor einem Sexkaufverbot

Debatte über Prostitution: Verbände und Beratungsstellen informieren über Gefahren einer Kriminalisierung und stellen sinnvolle Alternativen vor.

In einem gemeinsamem Positionspapier forderte die Deutsche Aidshilfe e.V., der Deutscher Frauenrat e.V., der Deutscher Juristinnenbund e.V., die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., die Dortmunder Mitternachtsmission e.V. – Beratungsstelle für Prostituierte, Ehemalige und Opfer von Menschenhandel und contra e.V. Kiel – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein Sexarbeiter*innen zu unterstützen statt der Forderung nach einem Sexkaufverbot nachzugeben.

„Politiker_innen verschiedener Parteien streben zurzeit ein so genanntes Sexkaufverbot nach dem „nordischen Modell“ an: Sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, soll verboten werden. Fachverbände und Beratungsstellen erteilen der Kriminalisierung der Sexarbeit in einem gemeinsamen Positionspapier eine klare Absage. Denn das Sexkaufverbot würde Sexarbeiter_innen schaden und die Präventionsarbeit dramatisch erschweren.

Internationale Studie und Erfahrungen in Ländern wie Schweden und Frankreich zeigen: Jede Form der Kriminalisierung von Prostitution schützt die Sexarbeiter_innen nicht, sondern erhöht das Risiko, dass sie Opfer von Gewalt oder anderen Straftaten werden und sich sexuell übertragbare Infektionen zuzuziehen.

Das Angebot sexueller Dienstleistungen wird durch ein Sexkaufverbot nicht weniger, sondern verlagert sich ins Verborgene. Prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse werden verschärft, die Betroffenen werden weiter marginalisiert.

Weitere Verbote wären die Folge

Das Verbot würde weitere nach sich ziehen, zum Beispiel wäre es dann illegal, Bordelle zu betreiben. Sicheren Arbeitsbedingungen würde damit die Grundlage entzogen. Für Prävention und Beratung wäre es ohne solche Orte viel schwieriger, Hilfsangebote zu platzieren.

Darüber hinaus bestehen verfassungsrechtliche Bedenken: Durch ein Sexkaufverbot würde das Recht auf freie Berufswahl missachtet.

Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern

Wer wirklich etwas für Menschen in der Sexarbeit tun will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern. Das gilt ganz besonders für Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen und ohne Krankenversicherung.

Gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt es bereits Gesetze. Weitere Maßnahmen sind erforderlich – ein Sexkaufverbot gehört nicht dazu.

Gemeinsames Positionspapier

Unter dem Titel „Sexkaufverbot verhindern“ haben Fachverbände und -beratungsstellen im November 2019 ein gemeinsames Positionspapier zum Thema veröffentlicht. Initiator_innen waren die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, die Dortmunder Mitternachtsmission – Beratungsstelle für Prostituierte, Ehemalige und Opfer von Menschenhandel sowie contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein im Frauenwerk der Nordkirche. Das Papier kann von weiteren Organisationen unterzeichnet werden.“

Gemeinsames Positionspapier

Presseerklärung

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