Die Übergangsregeln im ProstituiertenSchutzGesetz enden am 31. 12. 2017. Schon länger tätige Sexarbeiter*innen und BordellbetreiberInnen müssen lt. Gesetz bis dahin bestimmte Dinge erledigt haben. So sollten Sexarbeiter*innen sich behördlich registriert haben und für Betriebe muss eine Erlaubnis mit umfangeichen Unterlagen beantragt werden.
Man sollte meinen, dass diese Fristen auch für die zuständigen Behörden gelten. Doch die existieren z. T. noch nicht mal. Der Bericht aus Sachsen-Anhalt beschreibt das dortige Chaos.
MZ
Sachsen-Anhalt
Bürokratie statt Schutz: Prostituierte und Bordellbetreiber kritisieren neues Gesetz
– Quelle: https://www.mz-web.de/29329500 ©2018 von Jan Schumann
Halle (Saale) Es ist paradox: Ein neues Gesetz zum Schutz von Prostituierten in Sachsen-Anhalt könnte das Gegenteil bewirken – eine Zunahme illegaler Prostitution im Land.
„Hohe finanzielle und bürokratische Hürden könnten viele Frauen in die Illegalität treiben“, kritisierte Eva von Angern, Vorsitzende des Landesfrauenrats und Abgeordnete der Linken. mehr