Die sog. Vergnügungssteuer oder Sexsteuer wird von einigen Städten und Gemeinden, wie z. B. von Köln, Bielefeld, Dortmund, Bonn und Oberhausen auf bestimmte „Vergnügungsaktivitäten“ wie Glücksspiel, Unterhaltung oder Alkoholverkauf erhoben – auch von der Sexarbeitsbranche. Sie ist eine örtliche Steuer, die direkt der Gemeinde zugutekommt. Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuer-Satzung. Die Vergnügungssteuer wird neben den sonstigen Steuern erhoben.
Wenn also in einer Gaststätte eine Party oder eine Tanzveranstaltung stattfindet, muss für diesen Tag diese spezielle Steuer gezahlt werden – ohne Berücksichtigung der Einnahmen und der Kosten.
Für Bordelle oder Prostitutionsstätten, das gilt auch für Apartments, in denen Sexarbeit stattfindet, fällt ggf. diese Steuer ebenfalls an. Es stellt sich die Frage, für wen das „Vergnügen“ stattfindet? Für die Sexarbeiter*innen nicht, denn für sie ist es hauptsächlich Arbeit.
Leider sind alle Bemühungen von Bordellbetrieben z. B. in Köln vor den Gerichten gescheitert: diese haben entschieden, dass die Steuererhebung gerechtfertigt ist. „Der Begriff des Vergnügens umfasst hierbei nach ständiger Rechtsprechung alle Vergnügungen, die dazu geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung und Entspannung zu befriedigen.468 Die Inanspruchnahme einer sexuellen Handlung dient der Bedürfnisbefriedigung. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2014, – 2 S 3/14 -, Juris, Rn. 24 )
(Erfolgreicher waren der Kölner Fußball und der Kölner Karneval und andere große Veranstaltungshäuser. Für sie gelten Ausnahmen!)
- In Prostitutionsstätten werden so z. B. je angefangene 10 Quadratmeter 3 Euro täglich fällig!
- In Privatwohnungen und Wohnwagen z. B. sind pro Sexarbeiterin 6 Euro pro „Veranstaltungstag“ zu zahlen. Das sind bei einer 7-Tage-Woche: 42 Euro.
Dabei spielt keine Rolle, wie viele Kundinnen und Kunden die Sexarbeiter*innen täglich haben, also auch bei einer Null-Runde muss sie die „Vergnügungssteuer“ zahlen.
VORSICHT:
Die Vergnügungssteuern variieren von Stadt zu Stadt. Es ist also wichtig, sich vorher zu informieren.
In der folgenden Arbeit finden sich weitere Aspekte zur „Sexsteuer“ – ab Seite 99
Andere kommunale Steuerarten sind: Beherbungssteuer, Schottersteuer, Schwimmingpoolsteuer, Pferdesteuer, E-Scootersteuer oder die Leerstandssteuer.