24. 08. 2020: Von Europa lernen……………..

24. 08. 2020: Von Europa lernen……………..

Seit dem 06. Juni (bzw. 01. Juli) sind die Bordelle in unseren Nachbarländern Holland, Belgien, Schweiz, Österreich, Tschechin und Griechenland wieder geöffnet – alle sexuellen Dienstleistungen sind dort erlaubt. Es liegen also Erfahrungen von mehr als 2 Monaten vor.

Die Meldungen bestätigen:

  • die Geschäfte laufen schleppend an und erreichen vielleicht 20 % der Umsätze der Vor-Corona-Zeiten,
  • Corona-Schutzmaßnahmen sind – mit wenigen Mühen – umsetzbar,
  • sexuelle Dienstleistungen sind mit Mund-Nasenschutz durchzuführen,
  • die Kunden geben anstandslos ihre Kontaktdaten an,
  • bisher wurden keinerlei Infektionen in Bordellen oder aus ihnen heraus gemeldet.

Aus der Schweiz liegt sogar eine erste Untersuchung vor. So hieß es in einer Pressemeldung vom 02. 08. 2020: COVID-19: Bisher keine Ansteckungen in Sex-Clubs bekannt
Und weiter: „Diese Woche hat das Bundesamt für Gesundheit „BAG“ erste Zahlen zu bekannten Ansteckungsorten veröffentlicht. Für die Rotlicht Branche sind es gute News. Trotz Befürchtungen aus gewissen Kreisen, Erotikbetriebe würden die Verbreitung des Coronavirus begünstigen, weiss man heute, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Die aktuellen Zahlen, welche durch die kantonalen Contact-Tracer beim BAG eingingen, zeigen keinen einzigen Fall, der auf einen Sexclub zurückzuführen ist. Auch andere Orte mit engem Körperkontakt, wie Massagestudios oder Coiffeursalons, scheinen keinen nennenswerten Einfluss auf die Zahlen der Neuansteckungen zu haben.“ (https://www.lustmap.ch/de/news/covid-19-bisher-keine-ansteckungen-in-sex-clubs-20/?fbclid=IwAR1bmI7ErxUDoL_DKZpIZtNYipmw_PFmmUG6EzBzTSA4MoMEUTzkSXlGA3g)

  • Seit dem 16. 07. öffnen bayerische Städte ebenfalls wieder die Bordelle, wenn diese ein Corona-Hygienekonzept vorliegen haben und wenn sie einen 1 : 1 Kontakt zwischen einer (1) Sexarbeiter*in und einer (1) Kund*in sicherstellen können.
  • Ähnlich sieht es in Berlin aus: ab 08. 08. zunächst nur für erotische Massagen und BSDM-Praktiken. Ab 01. 09. sind alle sexuellen Dienstleistungen – unter Corona-Schutzmaßnahmen – erlaubt.
  • Saarland hat die Bordelle ab 06. 08. geöffnet und Thüringen ist dem gefolgt zum 20. 08.


Wir fordern: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt folgt den positiven Beispielen und öffnet sofort die Bordelle!

Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen haben die gleichen Rechte wie andere Erwerbstätigen und andere Branchen. Wir sind zudem erwiesenermaßen seit Jahrzehnten die Experten in Sachen Gesundheit und Hygiene. Auch uns ist der Schutz vor einer Ansteckung mit Covid19 wichtig.

Wir fordern Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit.

Eine längere Schließung der Bordelle hat mit der Pandemie nichts zu tun!

Österreich öffnet die Bordelle zum 01. 07. 2020

Österreich öffnet die Bordelle zum 01. 07. 2020

Österreich – und auch Holland – folgen dem Beispiel der Schweiz, Belgien und Griechenland. So ist Deutschland bald gut umzingelt von Ländern, die mit der Prostitution und den Bordelle in Corona-Zeiten anders umgehen. Unmoralischer. Sachlicher. Unaufgeregter. Entschlossener.

Interessant ist auch, dass all diese Länder alle Arten von sexuellen Dienstleitungen mit einem Schlag erlauben, die Verantwortung für die Gesundheit jeder Person selbst zutrauen und vor allen Dingen wissen, welchen hohen Stellenwert die Sexualität – auch in der Sexarbeit – für die Menschen haben und den negativen Corona-Folgeerscheinungen gut entgegen treten lassen.

Das Österreichische Hygienekonzept:

Empfehlungen für die Sexarbeit
Diese Empfehlung bezieht sich auf Personen, die in der Sexarbeit tätig sind bzw. deren KlientInnen. Die jeweils geltenden allgemeinen Vorgaben für die Bevölkerung zum Selbst- und Fremdschutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion sind einzuhalten (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html).
Stand 23.06.2020 (mehr …)

Vereintes Europa

Vereintes Europa

Heute, am 15.6. wurden viele Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn geöffnet. In der Schweiz ist sogar die Prostitution schon seit dem 06. Juni vollumfänglich, d. h. für alle sexuellen Dienstleistungen – unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen – wieder erlaubt ist. Die Bordelle können öffnen. Österreich folgt dem Beispiel am 01. Juli.

Was machen beide Länder anders?
Auf jeden Fall sind es kleinere Länder, die nicht so ein starkes föderales System wie Deutschland haben. Und offensichtlich lässt sich die Politik in den Corona-Krisenstäben nicht so leicht irritieren von virologischen, moralischen und ordnungspolitischen  Bedenkenträgern.

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Sexkaufverbot

Respekt statt Repression

Prostitutionsgegner*innen, wozu zunehmend Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und SPD gehören, behaupten, dass ein sog. Sexkauf-Verbot Menschenhandel in die Prostitution sowie Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution verhindern würde. Ab 15. Oktober 2019 arbeitet dazu sogar ein parlamentarischer Arbeitskreis „Prostitution – wohin?“ im Bundestag. Dabei beziehen sie sich auf die angeblichen Erfahrungen mit dem schon seit 20 Jahren bestehenden sog. Schwedischen Modell.

Ja, in Schweden (und anderen Ländern) ist der „Kauf von sexuellen Dienstleistungen“ verboten. Die Kunden werden mit einem Bußgeld oder Gefängnis bestraft und ggf. werden der Arbeitgeber und die Ehefrau per Brief informiert. Sexarbeiter*innen dagegen werden nicht bestraft.

Die Folge dieser Regelungen ist, dass es keine geschützten Arbeitsplätze für Sexarbeiter*innen mehr gibt. Sie gehen Risiken ein, sie müssen sich mit Kunden an dunklen Ecken treffen, denn sie wollen und können den Job nicht aufgeben. Die Arbeit ist extrem unsicher, stressig und auch gefährlich geworden. Natürlich gibt es keine Alternativangebote für Sexarbeiter*innen, die aussteigen wollen.

Das Schwedische Modell hat eine Wolke des Schweigens über die Menschen ausgebreitet. Nur unter vorgehaltener Hand sind sie bereit, offen ihre Meinung zur Sexarbeit zu äußern.

Schauen wir uns solch ein Verbot mal aus einer anderen Perspektive an:
Bzgl. der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie (oder den Saisonarbeiten in der Landwirtschaft) schrecken immer mal wieder Medienberichterstattungen die breite Öffentlichkeit auf. Dann heißt es z. B: „katastrophale Arbeitsbedingungen, unhygienische Verhältnisse, unzureichende Arbeitskleidung, miese Bezahlung und sogar Betrug gegenüber dem Sozialstaat, weil keine Sozialabgaben abgeführt werden, sondern über Subunternehmen selbstständige Erwerbstätigkeiten unterstellt werden, etc. Schnell wird dann der Bogen zur Klima-Frage geschlagen, denn zu viel Fleischverzehr führe zur Belastung der Böden und zu Monokulturen, weil die Tiere mit Soja gefüttert werden müssen, etc.

Aber niemand käme auf die Idee, die Fleischindustrie oder das Fleisch essen an sich zu verbieten. Selbstverständlich werden Rahmenbedingungen festgelegt und die Einhaltung von Gesetzen gefordert. Und diese wird dann vom Staat überprüft.

Nur in der Sexindustrie wollen die Prostitutionsgegner*innen die Zwangskeule schwingen. Als wenn das den Sexarbeiter*innen überhaupt was Positives bringen würde!

Vor allem müssen einmal folgende Fragen gestellt werden: Würde die Bekämpfung des Menschenhandels an sich nicht die effektivere und gezieltere Herangehensweise sein, wenn man Menschenhandel bekämpfen will? Wäre es nicht sinnvoll, die Mafia, Clans und dahinterstehenden Organisationen zu bekämpfen und deren Strukturen und Infrastruktur zu zerschlagen, anstatt ein Teil der Menschen die deren Opfer sind zu stigmatisieren und deren Leben zu erschweren, ja sogar vielen von ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen – die Opfer noch mehr zu Opfern zu machen, anstatt ihnen zu helfen?

Wir sagen: Only rights can stop the wrongs!

Vielfältige Studien bestätigen die Unsinnigkeit dieses Schwedischen Modells, das manches Mal auch Nordisches Modell genannt wird.
Pressespiegel zum Thema „Sexkaufverbot“.

Wir empfehlen auch zur weiteren Lektüre – die Liste wird kontinuierlich ergänzt:

Schlagwort: Schweiz