– auch in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern
Nach positiven Gerichtsurteilen – zuletzt in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt – haben heute die sog. Nordländer Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein die Öffnung der Bordelle zum 15.09.2020 – unter Corona-Hygienemaßnahmen – entschieden. Endlich! Das war längst überfällig. Das weitere Verbot war mit epidemiologischen Gründen nicht zu rechtfertigen; wie auch nicht die ständigen Vorwürfe, die Sexarbeits-Branche könne die üblichen Corona-Hygienemaßnahmen nicht umsetzen.
Das Land Schleswig-Holstein hat als erstes der 16 Bundesländer einen Entwurf der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostituiertenschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – ProstSchG-ZustVO) und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vorgelegt
und damit geklärt:
– wie und wo sich Sexarbeiter*innen gesundheitlich beraten und anmelden sollen und
– wie und wo die Prostitutionsstätten eine Erlaubnis zu beantragen haben und
– wer die jeweilige Fachaufsichtsbehörde ist.
Mit einer Stellungnahme haben wir darauf entsprechend reagiert.