Weiter so! Öffnet alle Bordelle!
– auch in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern
Nach positiven Gerichtsurteilen – zuletzt in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt – haben heute die sog. Nordländer Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein die Öffnung der Bordelle zum 15.09.2020 – unter Corona-Hygienemaßnahmen – entschieden. Endlich! Das war längst überfällig. Das weitere Verbot war mit epidemiologischen Gründen nicht zu rechtfertigen; wie auch nicht die ständigen Vorwürfe, die Sexarbeits-Branche könne die üblichen Corona-Hygienemaßnahmen nicht umsetzen.
Nach einem positiven Gerichtsurteil ist nun ebenfalls die Prostitution in Bordellen in Nordrhein-Westfalen wieder erlaubt.
Im Eilbeschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht klar ausgeführt, dass „die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, weil es sich in der gegenwärtigen Situation nicht mehr um eine notwendige Schutzmaßnahme handele, die die damit verbundenen Grundrechtseingriffe rechtfertige.“
Interessant sind auch die weiteren Ausführungen: „Allerdings habe der Verordnungsgeber mittlerweile weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen und begegne dem daraus resultierenden Infektionsrisiko im Grundsatz durch Anordnung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzregeln. Angesichts dessen sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen […] nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei […] Zu einer vom Land NRW angesprochenen erhöhten Atemaktivität und dem damit verbundenen vermehrten Ausstoß von möglicherweise virushaltigen Aerosolen komme es gleichermaßen in Sportstätten, wo die Ausübung nicht-kontaktfreier Sportarten gestattet sei, und in Fitnessstudios. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das bei dem Ausstoß von Aerosolen bei sexuellen Handlungen zweier Personen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen […].“
Damit sind die Gerichte und die Nordländer endlich unseren Argumenten gefolgt, aber auch den positiven Erfahrungen, die Bordelle in Berlin und Bayern bereits unter Beachtung der Hygienemaßnahmen gemacht haben. Nun fehlen noch entsprechende Entscheidungen in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Erlaubnis zur uneingeschränkten Ausübung aller sexuellen Dienstleistungen.
Erst dann können wir uns beruhigt zurücklehnen und Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen erleben Gerechtigkeit und Gleichheit in Zeiten der Pandemie.