13. April 2017 – Referentenentwürfe zum ProstSchG
BSD schlägt ALARM!
Ergänzend zum ProstSchG, das am 01. Juli 2017 in Kraft tritt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jetzt zwei Referentenentwürfe für:
– Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostituierten-Statistikverordnung – ProstStatV)
– Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutions-Anmeldeverordnung – ProstAV)
vorgelegt, die noch der Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates bedürfen. (Die nach dem ProstSchG mögliche 3. Durchführungs-Verordnung zu den Mindeststandards der Prostitutionsstätten ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr geplant.)
Wir haben dagegen in einer Stellungnahme protestiert und betrachten diese Durchführungs-Verordnungen als weitere restriktive Regelung – über denen der ProstSchG, das wir grundsätzlich ablehnen.
Download Stellungnahme [276 KB]
Daneben erstaunt uns, dass die behördlichen Zuständigkeiten für die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung der SexarbeiterInnen und für die Zulassung der Prostitutionsstätten in fast allen 16 Bundesländern noch nicht geregelt ist. Unseren Mitgliedern stellen wir entsprechende Informationen zur Verfügung und beraten bei dem Umstellungsprozess.
Weitere Stellungnahmen:
bufaS [44 KB]
Besd [333 KB]