Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legte einen überarbeiteten Referentenentwurf zum sog. Prostituiertenschutzgesetz vor. Kleine Korrekturen wurden insbesondere bei der „Registrierung und der gesundheitlichen Beratung“ von SexarbeiterInnen vorgenommen.
Auch dieser Schritt zeigt, wie wenig sich die Regierungskoalition in dieser Sache einig ist und nach und nach – wegen der Un-Rechtmäßigkeit des Gesetzes – nachbessern muss.