Medienecho zur Pressekonferenz am 2. Juni 2022

Medienecho zur Pressekonferenz am 2. Juni 2022

„Das heimliche Treiben der Männer & Justitias Macht“

Unsere Pressekonferenz anlässlich des Welthurentages und dem Start unserer neuen Kampagne bezüglich der Verschärfung der Freierbestrafung im § 232a Abs. 6 StGB fand diesmal im Artemis in Berlin statt. Diese rief viel Interesse bei den Medien sowie ein breites Medienecho hervor.

Hier findet Ihr eine Zusammenstellung aller bisher erschienenen Artikel. Wenn Ihr ebenfalls welche findet, die hier noch nicht aufgelistet sind, dann sendet uns diese doch bitte einfach zu.

Weitere Infos zur Pressekonferenz findet ihr auch in unserer Ankündigung.

So berichtete die Presse

05. 06. 2022, Mopo Hamburg: Freier können nicht erkennen, ob eine Frau zur Prostitution gezwungen wird.

08.06.2022, Radio Dreyeckland: Zur verschärften Freierbestrafung und zum Opferschutz „…daß insbesondere Opfer, die aus dem Ausland kommen, nicht, wenn sie eine Aussage gemacht haben, sofort abgeschoben werden…., sondern ein stückweit auch entschädigt werden durch ein Bleiberecht….“ | Radio Dreyeckland (rdl.de)

04.06.2022, Welt: Demonstration für mehr Rechte von Prostituierten

04.06.2022, Berliner Abendblatt: Demonstration für mehr Rechte von Prostituierten

04.06.2022, Süddeutsche Zeitung: Demonstration für mehr Rechte von Prostituierten

http://www.rabensaat.de/uploads/8/3/2/4/8324337/artemis_pk___demo_-_2.pdf

02.06.2022, bz-Berlin, Beim Bundesverfassungsgericht: Freier reichen Beschwerde gegen Zwangsprostitutions-Gesetz ein

02.06.2022, RTL News, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, Junge Welt, ARBEITSKÄMPFE – Pudding im Puff – Debatte über Sexarbeit am Internationalen Hurentag

02.06.2022, Rotlicht.de, Neufassung des § 232a Abs.6 StGB vom Oktober 2021 kann als Prostitutionsverbot durch die Hintertür verstanden werden

02.06.2022, rbb24 – mit Video, Sexarbeiterinnen fordern mehr Anerkennung für ihren Job

02.06.2022, rbb24, Video | Internationaler Hurentag: Prostitutionsaktivistin fordert mehr Schutz für Sexarbeiterinnen | rbb24

02.06.2022, Tagesspiegel, Prostituierten-Verband will mehr Anerkennung und weniger Repressionen

02.06.2022, Berliner Morgenpost, Prostituierten-Verband: mehr Rechte – weniger Repressionen

02.06.2022, Frankfurter Allgemeine, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen – dpa – FAZ

02.06.2022, Augsburger Allgemeine, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, Merkur, Prostituieren-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, msn, Vor Sexarbeiterinnen-Demo auf Berliner Ku’damm: Prostituierten-Verband will mehr Anerkennung und weniger Repressionen

02.06.2022, VIP.de, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, Süddeutsche Zeitung, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

Pressekonferenz am 2. Juni im FKK Artemis/Berlin

Pressekonferenz am 2. Juni im FKK Artemis/Berlin

Pressemitteilung:

„Das heimliche Treiben der Männer & Justitias Macht“

Heute am Internationalen Hurentag, wo 1975 französische Sexarbeiter*innen auf gesetzliche und gesellschaftliche Diskriminierungen aufmerksam machten und u. a. die Kirche von Saint Nizier besetzten, müssen wir feststellen, dass sich seitdem nicht viel geändert hat: nach wie vor ist unsere Forderung nicht erfüllt: Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen!

Das ProstG von 2001 hat Sexarbeiter*innen zwar das Recht auf den Lohn festgeschrieben und die Möglichkeit geschaffen, Bordelle sicher zu führen. Aber  unsere Hoffnungen waren größer. Wir wollten eine völlige Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Branchen.

Seyran Ates/Rechtsanwältin: „Feminismus und Sexarbeit. Geht das?“
„Nachdem ich mit vielen Sexarbeiterinnen gesprochen habe, sage ich, dass wir immer auf die Betroffenen hören müssen, ohne das Leid in der Branche zu leugnen. Feminismus bedeutet für mich, dass ich jedes System und jede Ideologie bekämpfe, was Frauen unterdrückt, diskriminiert und entrechtet. Daher benötigen auch Sexarbeiter/innen gesetzlichen und gesellschaftlichen Schutz. Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung von Frauen kann nur gemeinsam und durch besseren Schutz und rechtlichen Voraussetzungen verhindert werden.“ (https://seyranates.de/)

Das ProstSchG von 2016 stellt einen Rückschritt dar, auch wenn man in den Erlaubnissen für Prostitutionsstätten eine gewisse Rechtssicherheit sehen muss. Die ist jedoch nur gegen verhältnismäßig hohe Auflagen, die einheitlich für alle Arten von Prostitutionsstätten gelten, und mit vielen, unnötigen Kontrollen zu bekommen. Hinzu kommt, dass das Baurecht nicht angepasst wurde. Nach wie vor wird den Bordellen eine sog. Typisierung unterstellt, die meist mit den Realitäten nichts zu tun hat. Damit werden Existenzen und gute Arbeitsbedingungen zerstört.

 Dr. Margarete Gräfin von Galen/ Rechtsanwältin:  „Abschied von der Typisierung?“
„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 9. November 2021 festgestellt hat, dass diskrete Wohnungsbordelle eine Einzelfallprüfung erfordern, wird es Zeit, dass die Berliner Verwaltung ihre Praxis dieser Rechtsprechung anpasst. Die Passivität der Berliner Behörden bei der Erteilung von Erlaubnissen für Bordellbetriebe – Bordellbetreiber:innen warten seit 4 ½ Jahren auf ihre Erlaubnisse – ist eines Rechtsstaats nicht würdig. „ (https://www.galen.de) 

Die regelmäßigen gesundheitlichen Beratungs- und Registrierungspflichten im ProstSchG für Sexarbeiter*innen sind demütigend und begründen keinerlei Schutz. Für keine anderen Erwerbstätigen bestehen solche Kontrollen.

Die Corona-Pandemie mit den unverhältnismäßig langen Bordellschließungen und einem Prostitutionsverbot haben gezeigt, dass die soziale Absicherung und die staatliche Unterstützung für Sexarbeiter*innen mangelhaft sind. Offensichtlich hat der Staat nur ein Interesse an den Steuereinnahmen aus der Sexarbeit, aber nicht an der strukturellen Fürsorge.

Sexarbeiter*innen mussten z. T. trotz Verbotes weiter anschaffen – um zu überleben. Doch außerhalb der Bordelle waren sie mehr Gewalt, Ausbeutung und Abhängig-keiten ausgesetzt. Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wohin ein Prostitutionsverbot, wie z. B. in Schweden führt. Das ist kein Schutz!

Trotzdem halten Prostitutionsgegner*innen daran fest. So wurde in einer Nacht- und Nebelaktion, am 7. Juli 2021, ca. 1.15 Uhr, dem letzten Tag vor der Sommerpause die sog. Freierbestrafung im 232a Abs. 6 StGB verschärft. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2021 in Kraft. Ein Kunde wird danach mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft,  wenn er LEICHTFERTIG die sexuellen Dienstleistungen eines „Menschenhandelsopfers“ oder einer „Zwangsprostituierten“ annimmt. Was heißt hier leichtfertig? Woran soll ein Kunde die „Not“ der Sexarbeiterin erkennen? Das ist unmöglich. So werden Kunden kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt. Und wie wollen die Behörden dies überprüfen?

Will die Politik mit diesem Symbolgesetz ein Prostitutionsverbot durch die Hintertür einführen?

Bianca Wach/Zimmervermietung Rose in Berlin: „So ist das.“
„Sich als Zwangsprostituierte zu outen, bedarf eines großen Vertrauensverhältnisses, das langfristig aufgebaut werden muss. Das besteht nicht gegenüber Behörden, von denen man abhängig ist, und auch nicht gegenüber Kunden, die einen meist nur kurz besuchen. Wer zur Prostitution gezwungen wird, wird alles dafür tun, dies zu verheimlichen…..um keinen Stress mit dem „Zuhälter“ zu bekommen.“ (https://www.rhinstrasse101.de/)

Stephanie Klee/BSD: „Wir klagen an.“
„Es reicht! In welch einer Gesellschaft leben wir, wo einer großen Gruppe = den Sexarbeiter*innen, Kund*innen und Bordellbetreiber*innen konsequent ihre Rechte abgesprochen werden? Müssen diese immer wieder vor Gericht eingeklagt werden?“

Wir sind wütend!

Wir wollen als Sexarbeiter*innen keine Diskriminierung und Kriminalisierung unserer Kunden.

Wir wollen als Bordellbetreiber*innen weiterhin gute und sichere Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und gewähren selbstverständlich Transparenz.

Deshalb unterstützen wir die Verfassungsbeschwerde von zwei Kunden, die Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Theben heute, am 2. Juni 2022 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat.

Wir starten gleichzeitig mit unserer neuen Kampagne und machen aufmerksam auf unsere Petition: https://bringt-das-in-ordnung.de

Damals wie heute gilt:
Rechte und Respekt für alle Sexarbeiter*innen, Kund*innen und Bordellbetreiber*innen. 

Forderungen:

  • Aufhebung aller Sondergesetze,
  • Aufhebung der regelmäßigen Registrierungs- und Beratungspflichtpflicht für Sexarbeiter*innen im ProstSchG,
  • Überführung der Regelungen für Prostitutionsstätten ins Gewerberecht,  aber mit Differenzierungen und ohne Anwendung des Baurecht mit der falschen Typisierung,
  • Respekt und Anerkennung von Sexarbeit als Teil des Wirtschaftslebens.

2. Juni 2022
Stephanie Klee             Tel. 0174 91 99 246
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V.

Ausführliches Presseecho: https://bsd-ev.info/presseecho-zur-pressekonferenz-am-2-juni-2022/

Presseeinladung

Wir nehmen den Internationalen Hurentag zum Anlass und laden Sie zur Pressekonferenz ins FKK Artemis/Berlin ein.

Das ProstG von 2001 hat der Prostitutionsbranche – entgegen der Kriminalisierung durch das StGB – erstmals Rechte eingeräumt und sie in die Nähe des Wirtschaftssystems gerückt: Sexarbeiter*innen wurde ein rechtlicher Anspruch auf ihren Lohn zugesprochen und Bordellbetriebe können seitdem als solche geführt werden.

Das ProstSchG von 2016 ist einen Schritt vor und einen Schritt zurückgegangen: Sexarbeiter*innen müssen sich einer regelmäßigen gesundheitlichen Pflichtberatung und -Registrierung beugen (was es für keinen anderen Beruf gibt) und alle Prostitutionsstätten – ob groß oder klein, ob FKK oder Wohnung – müssen die gleichen Mindestanforderungen erfüllen, erhalten aber dann eine Erlaubnis (ähnlich der Konzession im Gewerberecht).

Das Baurecht stellt in diesem Kontext oft eine nicht zu überwindende Hürde dar und führt oft in die Vernichtung einer über Jahre aufgebauten Existenz.

Die Umsetzung des ProstSchG ist Ländersache und gestaltet sich schwierig. Die Corona-Pandemie hat die Branche zusätzlich gebeutelt. Während wie in einem Brennglas die strukturellen Probleme deutlich zu Tage traten, führte die Politik hinterrücks weitere Gesetze ein, die als Symbolgesetze große Auswirkungen auf alle Beteiligten, die Sexarbeiter*innen, die Kunden und die Bordellbetreiber*innen haben werden. So wurde im § 232a Abs. 6 StGB die sog. Freibestrafung nochmals verschärft. Das der Branche anhaftende Image der Kriminalität wird damit festgeschrieben, wobei die Realitäten ganz anders aussehen. Und es werden ein weiteres Mal Rechte beschränkt.

Wir wehren uns juristisch, indem wir eine Verfassungsbeschwerde unterstützen. Diese begleiten wir politisch mit einer neuen Kampagne. In der Pressekonferenz werden berichten:

Hakki Simsek, FKK Artemis in Berlin: „Alles richtig gemacht?“
Seyran Ates, Rechtsanwältin: „Feminismus und Sexarbeit. Geht das?“
Dr. Margarete Gräfin von Galen, Rechtsanwältin:
„Abschied von der Typisierung?“
Bianca Wach, Zimmervermietung Rose in Berlin: „So ist das.“
Stephanie Klee, BSD: „Wir klagen an.“

Wir laden Sie ein zur Pressekonferenz ins FKK Artemis, Halenseestraße 32 – 36, 10711 Berlin – gern auch Online. Zur besseren Planung und zur Übersendung des Zoom-Zugangs bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung unter: info@bsd-ev.info.

Weitere Informationen gibt es auch auf unserer neuen Kampagnenseite!

06. 08. 2020 – Pressespiegel der Demo in Stuttgart: „Das ist nicht genug – öffnet alle Bordelle.

Okt. 2020 – Lift Das Stuttgart Magazin: Hinter verschlossenen Türen

14. 08. 2020 – Stuttgarter Nachrichten: „Prostitution in Baden-WürttembergAuch Heilbronn verbietet die Sexarbeit komplett“

13. 08. 2020 – Der Teckbote: „Kirchheim gestattet Prostitution im häuslichen Bereich“

von Thomas Zapp
Zitat des letzten Absatzes: „Eine Teilnehmerin der Stuttgarter Demo macht ihrem Unverständnis in einem Zeitungsbericht Luft: „Wir wissen genau, wie man desinfiziert, dass gelüftet wird, in Zeiten von Corona auch länger. Wir arbeiten mit Masken und Handschuhen – was selbstverständlich ist, denn unsere Gesundheit ist unser Arbeitskapital“, sagt sie.“

Juli 2020 – Stellungnahme der Stuttgarter Aidshilfe zum Sexkaufverbot: „Antwort Sexkaufverbot?“ 
von Franz Kibler, M.A., Sozial- und Verhaltenswissenschaftler (Univ.), Geschäftsführer, AIDS-Hilfe Stuttgart e.V., der sowohl bei der Pressekonferenz im Messalina, als auch bei der Kundgebung für uns das Wort ergriffen hat.
Die obige Stellungnahme endet mit der bedeutenden Frage: „Wie eine Gesellschaft mit Prostitution umgeht, ist letztlich eine Frage der Fairness, die auf vielfältige Art beantwortet werden kann. Glücklich das Land, das sich diese Möglichkeit nicht durch ein Prostitutionsverbot nimmt!“

 

06.08.2020: Das ist nicht genug – öffnet alle Bordelle.

06.08.2020: Das ist nicht genug – öffnet alle Bordelle.

 

 

Donnerstag, den 06. August 14.00 Uhr

Demo in Stuttgart – Leonhardviertel

 

 

Nach der völlig überfüllten Pressekonferenz in der Tabeldance-Bar Messalina (mit Redebeiträgen von Herrn Franz Kibler/Geschäftsführer der Aidshilfe Stuttgart, Frau Laura Halding-Hoppenheit/Vorstand der Aidshilfe und Mitglied der Linken, Johanna Weber/politische Sprecherin des besd, Daria/Domina und Mitglied des besd, John Heer/Betreiber des Messalina und Stephanie Klee/Vorstand BSD) startete die Kundgebung auf dem Wilhelmsplatz mit Wortbeiträgen und mehr als 200 TeilnehmerInnen.
Ein großes Danke gehört der Stuttgarter Gruppe mit Daria, Alraune und Herrn Heer für die grandiose Vorbereitung und Durchführung.

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11. Oktober 2018: Pressekonferenz in Freiburg am 11.10.2018

Pressemitteilung

Heute fand in der Villa Deluxe, Freiburg unsere Pressekonferenz statt. Wir berichteten über die Umsetzungsschwierigkeiten des ProstSchG, das deutschlandweit uneinheitlich umgesetzt wird und zu großer Rechtsunsicherheit führt.

Auch vergaben wir das erste Gütesiegel mit 5 Kronen. Nach einem detaillierten Kriterienkatalog haben sich die ersten Bordelle überprüfen lassen und werden jetzt mit einem Gütesiegel mit bis zu 6 Kronen ausgezeichnet.

Das BSD-Gütesiegel gewährt Transparenz für Sexarbeiter*innen, Kunden und Behörden und steht für Qualität, Service und Seriosität. Es schafft Vertrauen und grenzt sich deutlich ab von jeglichen negativen Klischees.

Zum downloaden:

Zwischenbilanz zum ProstSchG

hier [52 KB]

Gütesiegel

hier [278 KB]

Pressespiegel

Einladung zur Pressekonferenz
am 11. Oktober 2018, 11.00 Uhr in der Villa Deluxe, Freiburg

Das ProstSchG hat mit seinen rigiden und weitreichenden Bestimmungen, durch die zu erwartenden Umsetzungs-schwierigkeiten aufgrund des föderalen Systems in Deutschland und wegen der nicht vorausgegangenen Wertediskussion über Prostitution zu vielen Problemen geführt:
– Sexarbeiter*innen tauchen ab ins private oder gehen in angrenzenden europäischen Ländern anschaffen,
– BordellbetreiberInnen können die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen, beantragen von vornherein schon keine Erlaubnis als Prostitutionsstätte und schließen von sich aus oder werden von den Behörden geschlossen.Über die schon jetzt abzusehenden Folgen wollen wir berichten – aber auch über Gegenstrategien!

Zudem werden wir die Fortentwicklung des BSD-Gütesiegels für Bordelle vorstellen. Nach einem detaillierten Kriterienkatalog haben sich die ersten Betriebe überprüfen lassen und werden jetzt mit einem Gütesiegel mit bis zu 6 Kronen ausgezeichnet.

Das BSD-Gütesiegel gewährt Transparenz für Sexarbeiter*innen, Kunden und Behörden und steht für Qualität, Service und Seriosität. Es schafft Vertrauen und grenzt sich deutlich ab von jeglichen negativen Klischees.

Wir freuen uns, Sie bei unserer Pressekonferenz
am Donnerstag, den 11. Oktober 2018, 11.00 Uhr
in der Villa Deluxe, Wiesentalstr. 15, 79115 Freiburg
begrüßen zu können.
Ihre Anmeldung hilft uns bei der Planung: info@bsd-ev.info

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Klee

Schlagwort: Pressekonferenz