„Das heimliche Treiben der Männer & Justitias Macht“
Unsere Pressekonferenz anlässlich des Welthurentages und dem Start unserer neuen Kampagne bezüglich der Verschärfung der Freierbestrafung im § 232a Abs. 6 StGB fand diesmal im Artemis in Berlin statt. Diese rief viel Interesse bei den Medien sowie ein breites Medienecho hervor.
Hier findet Ihr eine Zusammenstellung aller bisher erschienenen Artikel. Wenn Ihr ebenfalls welche findet, die hier noch nicht aufgelistet sind, dann sendet uns diese doch bitte einfach zu.
Die Corona-Pandemie hat die Prostitutionsbranche besonders hart getroffen. Nachdem die Bordelle länger geschlossen waren als vergleichbare Branchen und sie die Öffnung – trotz funktionierender Hygienekonzepte – juristisch erstreiten mussten, sind sie erneut geschlossen seit dem 02. November 2020.
Sexarbeiter*innen haben ihren sicheren und hygienischen Arbeitsplatz verloren und wenn sie z. T. wegen fehlender staatlicher Unterstützung trotzdem weiterarbeiten müssen, geschieht dies in bedeutend unsicheren Situationen.
Frau Leni Breymaier, SPD-Bundestagsabgeordnete und andere, haben diese für alle schweren Zeiten zum wiederholten Male genutzt, um Lügen zu verbreiten. Damit wollen sie offensichtlich ein Klima schaffen, um ihrer Forderung nach einem Sexkaufverbot Ausdruck zu verleihen.
In der heutigen Pressekonferenz in der Budapest-Bar in Bremerhaven stellten wir
unsere neueste Publikation „Gute Geschäfte – Das ABC der Prostituiertenschutzgesetzes“ vor.
Die kleine, handliche, bunte Broschüre erinnert an ihre Vorgängerinnen „Gute Geschäfte – Rechtliches ABC der Prostitution“ von 2002 und 2005. Sie richtet sich in leichter Sprache an Sexarbeiter*innen, BordellbetreiberInnen und Kunden und will diese beim Umstellungsprozess unterstützen, damit sie weiterhin erfolgreich das Gewerbe ausführen können. In den einzelnen Kapiteln werden die jeweiligen Personengruppen über die Pflichten nach dem ProstSchG informiert und ihre Aufgaben wie in To-Do-Listen aufgeführt. Die Broschüre will klug machen und eine Handhabe sein gegen Behördenwillkür und –unwissen.
Das ProstSchG ist trotz unseres Protestes und vielfach geäußerter Bedenken seit dem 01. Juli 2017 in Kraft. Übergangsregelungen endeten am 31. 12. 2017. Während in dem Gesetz vielfältige Pflichten – aber keine Rechte – für Sexarbeiter*innen, BordellbetreiberInnen und Kunden festgeschrieben wurden, mangelt es bei den meisten Behörden an der Umsetzung: wo sollen Sexarbeiter*innen das Anmelde-Prozedere erfüllen, BordellbetreiberInnen sich durch den Dschungel der Vorschriften kämpfen?
Nicole/Sexarbeiterin:„In dem einem Bordell werden meine Anmeldepapiere verlangt, in einem anderen nicht. Welche Konsequenzen kann das für mich haben?“
Martin Müller/Bordellbetreiber: „In meiner Stadt ist die Behörde noch nicht eingerichtet. Wo und wann soll ich den Erlaubnisantrag stellen und welche Konsequenzen habe ich zu erwarten, wenn ich warte, bis dass die Behörde auf mich zukommt?“
Wir konnten die Broschüre in einer Auflage von 20.000 Stück mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgeben. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.
Download [807 KB] Die Broschüre kann kostenfrei bei uns bestellt werden – per email: info@bsd-ev.info
Pressespiegel
Nord 24
Prostituierte und Bordellbesitzer fühlen sich vom Gesetzgeber bevormundet. Das jedenfalls behauptet der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD). Dessen Vorsitzende Stephanie Klee übte am Montag bei einer Pressekonferenz in der Budapest-Bar in der Lessingstraße in Bremerhaven.
Prostituierte und Bordellbesitzer fühlen sich vom Gesetzgeber bevormundet. Das jedenfalls behauptet der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD). Dessen Vorsitzende Stephanie Klee kritisierte am Montag bei einer Pressekonferenz in der Budapest-Bar in der Lessingstraß, dass Sexarbeiterinnen in dem seit Jahresbeginn gültigen Prostituiertenschutzgesetz nur als Opfer und nicht als autonome Menschen wahrgenommen werden.
Dieser Artikel wurde verfasst von Rainer Donsbach 29.01.2018 mehr
31. Januar 2018 – erschienen in Rubrik [ Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Sex-Arbeit ]
Schwesigs Prostituiertenkontrollgesetz tritt Grundrechte mit Füßen…….. mehr
P R E S S E E I N L A D U N G
BSD präsentiert Broschüre „Gute Geschäfte – Das ABC des Prostituiertenschutzgesetzes“
Das ProstSchG ist trotz unseres Protestes und vielfach geäußerter Bedenken seit dem 01. Juli 2017 in Kraft. Übergangsregelungen endeten am 31. 12. 2017.
Während in dem Gesetz vielfältige Pflichten für Sexarbeiter*innen, BordellbetreiberInnen und Kunden festgeschrieben wurden, mangelt es bei den meisten Behörden an der Umsetzung: wo sollen Sexarbeiter*innen das Anmelde-Prozedere erfüllen, BordellbetreiberInnen sich durch den Dschungel der Vorschriften kämpfen? Da sind Rat und Tat teuer!
Melanie/Sexarbeiterin:„Ich wohne in Dresden und arbeite an unterschiedlichen Orten.In meiner Heimatstadt kann ich mich noch nicht anmelden. Der Bordellbetreiber in München verlangt aber meinen „Huren-Ausweis.“
Manfred Meyer/Bordellbetreiber: „Welche Ausnahmen kann ich für mein „Alt-Bordell“ beantragen?“
Mit einer anschaulichen Broschüre, in leichter Sprache wollen wir Sexarbeiter*innen, BordellbetreiberInnen und Kunden bei dem Umstellungsprozess unterstützen, damit sie weiterhin erfolgreich das Gewerbe ausführen können und auch eine Handhabe gegen Behördenwillkür und –unwissen haben. Sie gibt klare Informationen und beantwortet Fragen – getrennt für die einzelnen Personengruppen. Daneben stellen wir Gegenstrategien vor und zeigen anhand eines Einzelfalls das Paragraphen-Gestrüpp und große Rechtsbrüche auf.
Pressekonferenz am 29. 01. 2018, 11.00 Uhr
in der Budapest-Bar, Lessingstr. 25, 27568 Bremerhaven
Wir laden Sie herzlich ein. (Für unsere Planung bitten wir um Anmeldung.)