Österreich öffnet die Bordelle zum 01. 07. 2020

Österreich öffnet die Bordelle zum 01. 07. 2020

Österreich – und auch Holland – folgen dem Beispiel der Schweiz, Belgien und Griechenland. So ist Deutschland bald gut umzingelt von Ländern, die mit der Prostitution und den Bordelle in Corona-Zeiten anders umgehen. Unmoralischer. Sachlicher. Unaufgeregter. Entschlossener.

Interessant ist auch, dass all diese Länder alle Arten von sexuellen Dienstleitungen mit einem Schlag erlauben, die Verantwortung für die Gesundheit jeder Person selbst zutrauen und vor allen Dingen wissen, welchen hohen Stellenwert die Sexualität – auch in der Sexarbeit – für die Menschen haben und den negativen Corona-Folgeerscheinungen gut entgegen treten lassen.

Das Österreichische Hygienekonzept:

Empfehlungen für die Sexarbeit
Diese Empfehlung bezieht sich auf Personen, die in der Sexarbeit tätig sind bzw. deren KlientInnen. Die jeweils geltenden allgemeinen Vorgaben für die Bevölkerung zum Selbst- und Fremdschutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion sind einzuhalten (https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html).
Stand 23.06.2020 (mehr …)

BSD Corona-Hygienekonzept

BSD Corona-Hygienekonzept

Schon seit längerem fordern wir die zuständigen PolitikerInnen auf der Bundes- und den 16 Landesebenen auf,
– Sexarbeiter*innen und BordellbetreiberInnen nicht von staatlichen Zuschüssen, den Sozialsystemen und den diversen Rettungsschirmen auszuschließen und weitere Unterstützungen aufzulegen und
– die Bordelle, wie auch z. B. die  Massagestudios, die Kosmetik, die Tattoostudios, die Gastronomie und Hotellerie, zu öffnen und Sexarbeit an sich wieder zu erlauben.

Denn selbstverständlich können auch in unserer Branche die inzwischen anerkannten und erfolgreichen Corona-Hygienemaßnahmen umgesetzt werden.

Wir haben ein detailliertes Hygienekonzept erarbeitet und der Politik vorgelegt und plädieren für eine schrittweise Öffnung (im Abstand von 14 Tagen) der Bordelle.


ACHTUNG:

Aus gegebenem Anlass machen wir darauf
aufmerksam, dass dies nur eine Verkürzung
unseres Hygienekonzeptes ist. Z. T. haben
Gerichte sich hierauf bezogen und behauptet,
es enthalte keine Dokumentationspflicht.
Das stimmt nicht, wie unten deutlich steht.

Bitte diesen Ausschnitt nirgendwo einreichen!

 

Der überwiegende Teil der sexuellen Dienstleistungen wird diskret, hinter verschlossenen Türen, in einer privaten, intimen Atmosphäre und zwischen zwei Personen abgewickelt. In der Prostitution besteht in der Regel ein 1 : 1 Kontakt: eine (1) Sexarbeiter*in befindet sich in einem sog. Arbeitszimmer mit einem (1) Kunden und nur für eine kurze Zeit. Dieses Setting ist vergleichbar der Arbeitssituation einer/s Friseuse/Frisörs, einer/s Masseurin/Masseurs, einer/s Kosmetikerin/Kosmetikers, einer/s Physiotherapeutin/Physiotherapeuten, oder einer/s Podologin/Podologen.
Seltener sind Angebote an mehrere Personen bei einer größeren Öffentlichkeit. Dazu gehören z. B. Bars mit einem Getränkeausschank, Tabledance-Bars mit Tanzdarbietungen, Sexkinos mit Filmvorführungen und fkk-Wellness-Oasen mit Sauna und Schwimmingpool. Aber auch hier ziehen sich die Kunden mit der jeweiligen Sexarbeiter*in in die sog. Arbeitszimmer zurück. Massenansammlungen von Kunden, über einen längeren Zeitraum, schwitzend, gestikulierend, diskutierend in einem geschlossenen Raum beieinander sind, stellen die Ausnahme dar.

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Öffnung der Bordelle JETZT

Öffnung der Bordelle JETZT

19. 05. 2020: PRESSEMITTEILUNG

Schutz vor SARS-CoV-2 bei schrittweiser Öffnung der  Prostitutionsstätten und Erlaubnis für Sexarbeiter*innen

Die Sexarbeit ist eine der Branchen, die vom deutschlandweiten Corona-Lockdown beson­ders hart getroffen wurde. Sexarbeiter*innen verloren nicht nur ihre Einkommensmöglichkeit, sondern auch ihre Wohnungen und wurden z. T. von den staatlichen Unterstützungen aus­geschlossen. In den seltensten Fällen können sie auf Rücklagen zurückgreifen. Auch die BordellbetreiberInnen stehen mit dem Rücken zur Wand und können ohne die fehlenden Ein­nahmen die immensen laufenden Kosten des Betriebs kaum tragen.

Viele Kunden leiden unter der Situation. In der Corona-Krise zeigt sich deutlich der soziale, gesundheitliche und psychologische Wert der Sexarbeit: ohne Nähe, Zuwendung, Be­rührung, Einfühlungsvermögen, Kommunikation, Respekt, Anerkennung und Akzeptanz, Empathie und Lebensfreude und Entspannung ist ein „normales“ Leben kaum zu meistern.

Die radikale Schließung war wegen der Gefahr der eigenen Ansteckung mit dem Corona-Virus und der Verhinderung einer gefährlichen Ausbreitung der Pandemie in unserer Bevölkerung richtig. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass auch in den Prostitution Maßnahmen zum Schutz vor Corona ergriffen werden können, braucht es jetzt ein Zeichen der Politik, eine Exit-Strategie und eine klare Perspektive für die Sexarbeitsbranche.

Diese ist enorm vielfältig. Eine Sexarbeiter*in, die in ihrer privaten Wohnung, in einem Woh­nungsbordell oder in einem Fenster mit Arbeitszimmer ihre Dienste anbietet, kann gut ver­glichen werden mit der Arbeit eines Frisörs oder Masseurs. Nah beieinanderstehende und viele schwitzende Menschen können gänzlich ausgeschlossen werden. Es kommt in der Regel zu einem 1 : 1 Kontakt zwischen einer Sexarbeiterin und einem Kunden – wo u. a. Schutz durch Desinfektion und Mund-Nase-Bedeckung leicht umzusetzen ist.
In Bars, Kinos, Tabledance, Laufhäusern und fkk-Wellnessoasen können die gleichen Schutzmaßnahmen wie in der Gastronomie mit einer Begrenzung der Besucheranzahl und einer Abstandsregelung von 1,5 m eingehalten werden. Zudem gelten die strengen Hygiene­regeln des ProstituierenSchutzGesetzes und das obligatorische Kondomgebot. Die Branche ist gut vorbereitet und kann leicht jeglichen Corona-Schutz umsetzen.

In einem 3-stufigen Hygienekonzept, mit detaillierten Maßnahmebeschreibungen und diffe­renziert für die unterschiedlichen Betriebe haben wir uns an die Politik gewandt und fordern die sofortige Öffnung der Bordelle.

Stephanie Klee: Tel.: 0174-9199246 – Elke Winkelmann: Tel.: 0177-8354342

Download-Pressemitteilung: PM Öffnung der Bordelle JETZT

Schlagwort: Hygienekonzept