In der Pressekonferenz berichteten 6 von 31 Bordellbetreiber*innen über ihre Motivation, Strafantrag gegen Frau Leni Breymaier, SPD-Bundestagsabgeordnete zu stellen. „Schluss mit den pauschalen Verleumdungen“
Die Corona-Pandemie hat die Prostitutionsbranche besonders hart getroffen. Nachdem die Bordelle länger geschlossen waren als vergleichbare Branchen und sie die Öffnung – trotz funktionierender Hygienekonzepte – juristisch erstreiten mussten, sind sie erneut geschlossen seit dem 02. November 2020.
Sexarbeiter*innen haben ihren sicheren und hygienischen Arbeitsplatz verloren und wenn sie z. T. wegen fehlender staatlicher Unterstützung trotzdem weiterarbeiten müssen, geschieht dies in bedeutend unsicheren Situationen.
Frau Leni Breymaier, SPD-Bundestagsabgeordnete und andere, haben diese für alle schweren Zeiten zum wiederholten Male genutzt, um Lügen zu verbreiten. Damit wollen sie offensichtlich ein Klima schaffen, um ihrer Forderung nach einem Sexkaufverbot Ausdruck zu verleihen.
Auf der Basis eines Gesetzesvorschlages, der von unserem Mitglied Stephanie Klee erarbeitet worden war, diskutierten über drei Tage sowohl BordellbetreiberInnen als auch SexarbeiterInnen und Sympathisanten mit Anwälten und Politologen über juristische und strategische Fragen:
wie sind tatsächlich die Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen in den unterschiedlichen Segmenten der Prostitution?
was brauchen SexarbeiterInnen und BordellbetreiberInnen?
was sind unsere Forderungen?
wie kann über eine Einbindung in bestehende Gesetze eine Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden?
Dagegen stehen die verschiedensten Vorstellungen von gesetzlichen Regelungen sowohl der Politik, als auch der Verwaltung und Gesellschaft.
Das Seminar schloss mit einer breiten Übereinstimmung über Mindestforderungen an Gesetzesänderungen ab.
Ein entsprechend ausformulierter Gesetzesvorschlag folgt.