Experten-Kommission

Das (ProstSchG) trat am 1.7.2017 in Kraft, wurde weitestgehend während der Corona-Pandemie ausgesetzt, dann 3 Jahre lang evaluiert bis Ende Juni 2025. Weil die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag nicht einigen konnte, wie sie mit den Ergebnissen und den Forderungen aus den eigenen Reihen nach einem Sexkaufverbot bzw. der Einführung des sog. Nordischen Modells umgehen sollten, verständigten sie sich darauf, eine sog. Experten-Kommission einzusetzen. „Experten“ sollen nun über gesetzliche Änderungen und sogar politische beraten. Positiv betrachtet, könnten sie also z. B. vorschlagen, dass

– Sexarbeiter*innen keiner regelmässigen gesundheitlichen Beratung und Registrierung mehr bedürfen oder 

– nur einer einmaligen,

– die Erlaubnisse für Prostitutionsstätten differenziert nach der Größe und der Art ( Laufhaus, Studio, Wohnung, FKK, etc.) ausgestellt werden – ohne einheitliche Mindestanforderungen

– und dass die Regelungen des Baurechts sowohl den gerichtlichen Korrekturen angepasst werden als auch dass der Makel der „milieubedingten Begleiterscheinungen“ abgeschafft wird,

– etc.

Der offizielle Auftrag an die Kommission lautet: den Schutz von Sexarbeiterinnen verbessern, Zwangsprostitution bekämpfen, Plattformen regulieren und das Prostituiertenschutzgesetz zu evaluieren (Häää, die Evaluation liegt doch schon vor!) Dabei geht es um konkrete Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen. Bis Ende November 2026 sollen gesetzliche Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, nicht-gesetzliche bis Ende Mai 2027.

Bundesministerin Karin Prien: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

Das hört sich schon ein bisschen so an, als wenn die Evaluation und deren Ergebnisse nochmals überprüft werden sollen!

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch, der bereits die Evaluation des ProstSchG verantwortlich durchführte. Er ist Experte für Kriminologie und Rechtswissenschaft und stellvertretender Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Die weiteren Mitglieder sind:
– Dr. Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof (Strafjustiz),
– Dr. Elke Bartels, ehemalige Polizeipräsidentin (Strafverfolgung),
– Dr. Katrin Baumhauer, Rechtswissenschaftlerin (Schwerpunkt Strafrecht),
– Helga Gayer, ehemalige Leitende Kriminaldirektorin und Expertin gegen Menschenhandel (Vorsitzende von GRETA),
– Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Rechtswissenschaftler (Leibniz-Institut für Medienforschung), Experte für Plattformregulierung und Onlineschutz,
– Dr. Stefanie Killinger, Richterin (Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen,
– Jörg Makel, ehemaliger Kommunalpolitiker/Bürgermeister (Erfahrung in der kommunalen Verwaltung und Ordnung),
– Mark Mrusek, Vertreter aus der Praxis der Strafverfolgung/Polizei,
– Prof. Dr. Gregor Thüsing, Rechtswissenschaftler (Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn),
– Maike van Ackern, Expertin aus der sozialen Arbeit/Beratungspraxis (z. B. Diakonie/Fachberatungsstellen),
– Stefan Willkomm. Mediziner/Gesundheitsexperte (Schwerpunkt öffentliche Gesundheit/ÖGD).

Sie decken die Arbeitsfelder ab, in denen das ProstSchG regulierend eingreift:
– Recht und Justiz,
– Strafverfolgung,
– Wissenschaft und Kriminologie,
– Menschenhandelsbekämpfung,
– Digitales und Plattformen,
– Soziale Arbeit und Gesundheit.
(Auffällig ist, dass so wichtige Bereiche wie das Baurecht und das Finanzrecht gänzlich fehlen!)

Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Wer sind die Experten?

Welche Expertise haben sie für den Bereich Sexarbeit?

In welchem Bereich der so vielfältigen Branche konnten sie bisher Erfahrungen sammeln?

Interessant ist, dass es sich bei diesen Experten überwiegend um Männer handelt, um Theoretiker/Professoren und dass einige nicht mehr aktiv, also aus ihrem Arbeitsgebiet bereits ausgeschieden sind.

Dagegen ist auffällig, dass die die es betrifft, die tatsächlichen Experten ihrer Lebens- und Arbeitswelten, die Sexarbeiter*innen, Kund*innen und Bordellbetreiber*innen nicht Teil dieser „Experten-Kommission“ sind. Verbände „dürfen“ zu klaren, wenigen Fragen nur schriftliche, begrenzte Stellungnahmen abgeben. Welch ein Drama! Welch eine Fehlentscheidung! Das ist nicht nur paternalistische, sondern auch sachlich dumm. Denn nur sie könnten wichtige Erfahrungswerte beisteuern, sondern auch eigene Forderungen vortragen und begründen.

Am Ende heißt es dann für die Sexarbeitsbranche, dass sie damit klarkommen müssen nach dem Motto: friss oder stirb!

Welche Forderungen wir erarbeitet haben, lässt sich nachlesen: https://www.redet-mit-uns.de

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