Evaluation des ProstSchG

Das ProstSchG trat zum 01. Juli 2017 in Kraft. In § 38 wurde festgelegt, dass nach fünf Jahren eine Evaluation durchzuführen ist, um zu überprüfen, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden.

Als Ziele des Gesetzes wurden benannt, „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, und Zuhälterei zu bekämpfen.“

Drei Jahre lang hat das Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) an der Evaluation gearbeitet. Die Ergebnisse wurden nun von der neuen Bundesfamilienministerin Frau Prien veröffentlicht.

Ein Mammutwerk!

Allein das Lesen braucht Zeit und Muße. Aber es lohnt sich!

Das KfN hat

  • 2.350 Sexarbeiter*innen,
  • 3.400 Kunden,
  • 280 Betreiber*innen von Prostitutionsstätten und
  • ca. 800 Behördenmitarbeiter*innen befragt,
  • zusätzlich qualitative Interviews und
  • Fokusgruppen durchgeführt,
  • die Medien analysiert,
  • eine Auswertung der Bundesstatistik durchgeführt und
  • zwei wissenschaftliche Studien (einmal zum Aspekt der Freiwilligkeit in der Prostitution und weiter zu baurechtlichen Aspekten) eingebunden.

Wir haben die Evaluation mit einer eigenen Kampagne begleitet und stellen den einzelnen Aspekten des ProstSchG jeweils die Erfahrungen aus der Praxis gegenüber. Zudem haben wir daraus Forderungen an die Politik formuliert: www.redet-mit-uns.de

Wir begrüßen, dass die Evaluation breit angelegt wurde: so können endlich viele Mythen und Märchen mit Fakten und Wissen ausgeräumt werden. Eine sachliche Diskussion kann nun die Basis bilden für Änderungen am ProstSchG und anderen Gesetzen (z. B. am Baurecht, EGStGB, StGB). Dies muss in allen zuständigen Bundesministerien (Familie, Justiz, Bauen, Inneres, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Digitales, Finanzen) vorbereitet und dann in einer Experten-Kommission diskutiert werden – natürlich mit Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen, denn die sind die Expert*innen.

Bezeichnenderweise spricht das Bundesfamilienministerium davon, die Ergebnisse der Evaluation des ProstSchG solle Grundlage der Arbeit einer Experten-Kommission sein. Änderungen am ProstSchG sollen hier diskutiert werden. Das KfN spricht von Nachbesserungsbedarf am ProstSchG, etc. und weist auf viele Aspekte hin.

Lesen bildet! Die Evaluation verspricht wichtige Erkenntnisse.

Wir werden die Evaluation studieren und entsprechend kommentieren und auch mit unseren eigenen Forderungen abgleichen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228

Wer die Evaluation nicht in Gänze lesen will, dem empfehlen wir den Kurzbericht des KfN:

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