Wir decken auf …

Wir decken auf …

Eine klare Datenlage vermissen wir in der Prostitution. Fakten und Zahlen sind so gut wie nicht erfasst. Das bietet Tür und Tor für Vermutungen, Schätzungen und besonders für Fake News – auch im Kontext der aktuellen Diskussion um ein Sexkaufverbot.
Dem begegnen wir hier mit nachvollziehbaren und überprüfbaren Zahlen und Fakten und nennen auch die Quellen. So erstellen wir – Schritt für Schritt – eine Diskussionsgrundlage für alle an der Sexarbeit und deren Beteiligten interessierten Menschen.

Lüge Wahrheit
400.000 – 1 Mill. Sexarbeiter*innen arbeiten in Deutschland diese Zahl kursiert seit ca. 1986 erste Zahlen konnte aufgrund der Registrierung nach dem ProstSchG erhoben werden: das Statistische Bundesamt meldete zum 31.12.2019: 40.400 Sexarbeiter*innen
Bordellbetreiber sind Ausbeuter 2.170 gültige Erlaubnisse für Prostitutionsgewerbe meldete das Statische Bundesamt zum 31.12.2019. Diese Betriebe wurden von den Ordnungsbehörden genauestens überprüft, besonders auch ihre Zuverlässigkeit. Prostitutionsgewerbe werden mehr überprüft und müssen mehr Auflagen erfüllen als andere Gewerbe. Übrigens, nicht wenige Bordelle werden von Frauen betrieben, die zudem oft selbst Sexarbeiterinnen sind oder waren und deren Ziel es ist, eine sichere Arbeitsumgebung für ihre Kolleginnen und ggf. für sich selbst zu schaffen.
Personen zwischen 18 und 21 Jahren sind besonders vulnerabel. Ihnen soll die Ausübung der Prostitution verboten werden. Laut Statische Bundesamt waren am 31.12.2019 von den 40.400 angemeldeten Prostituierten 2.100 = 5 % zwischen 18 und 20 Jahre alt. Ihnen das Recht auf die Ausübung der Prostitution zu verwehren, verstößt gegen § 2 BGB (die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18 Lebensjahres ein). Damit ist eine natürlich Person voll geschäftsfähig und trifft alle geschäftlichen, beruflichen und persönlichen Entscheidungen selbst (Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, etc.). Ebenso ist Art. 2 GG (die Würde des Menschen) und Art. 12 GG (Berufsfreiheit) zu beachten. Nur Informationen, Bildung, Professionalisierung, Empowerment, Rechte und Respekt schützen vor den Gefahren in der Prostitution – wie in allen anderen Bereichen des Lebens und Berufsfeldern.
1,2 Millionen Kunden besuchen täglich Sexarbeiter*innen in Deutschland Diese Zahl entbehrt jeder Realität. Sie basiert auf eine fiktive Hochrechnung und wurde nie untersucht bzw. durch eine Studie stichhaltig bestätigt. Die Zahl ist durch nichts belegt und eine reine Behauptung.
Sexarbeiter*innen VERKAUFEN ihren Körper und ihre Seele Sexarbeiter*innen verkaufen sexuelle Dienstleistungen und Zeit. Sie verkaufen NICHT ihren Körper und ihre Seele, dann stünden ja jetzt alle ohne Körper und Seele da.
Die Mehrheit der Bevölkerung möchte ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell bzw. ein Verbot der Prositution. Das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap führte Ende April 2021 eine Umfrage bei 1.178 Bürger*innen durch.

  • 77 % sprachen sich gegen ein Verbot von käuflichen Sexleistungen aus.
  • 60 % sprachen sich gegen eine dauerhafte Schließung der Bordelle aus.

Das Erotikportal Erobella beauftragte das Marktforschungsinstitut Splendid mit einer repräsentativen Umfrage. Vom 24.08. bis 31.08.2022 wurden 1.009 Menschen (18 – 69 Jahre) zur Sexarbeit befragt. Beispielsweise wie diese über Prostitution denken, wie sie die Situation von Sexarbeiter*innen bewerten und ob Sexarbeit verboten werden soll. Die Ergebnisse der Studie widersprechen deutlich der ständigen Behauptung, die Bevölkerung wolle ein Verbot:

  • 77 % finden das Sexarbeit zur Gesellschaft gehört.
  • 14 % der Befragten haben selbst schon einmal erotische Dienstleistungen in Anspruch genommen.
  • Die Entwicklung in der Sexarbeiter-Branche in Deutschland wird insgesamt positiv bewertet; 35 % finden, dass sich die Situation der Sexarbeiter*innen in den letzten Jahren verbessert hat und 42 % stimmen dem Satz “Sexarbeiter*innen sind heute besser vor Ausbeutung und Gewalt geschützt als früher” zu.
  • 56 % lehnen die Einführung des “Nordischen Modells” klar ab.
Alle Sexarbeiter*innen sind Opfer von Menschenhandel

Das Bundeskriminalamt hat in seinem Bundeslagebericht Menschenhandel und Ausbeutung 2019 insgesamt 287 abgeschlossene Ermittlungsverfahren von Menschenhandel im Bereich sexuelle Ausbeutung aufgeführt. Das bedeutet einen Rückgang von -19,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei 40.400 gemeldeten Sexarbeiter*innen wären 287 Fälle ein %-Satz von 0,71.

Der BKA-Lagebild Menschenhandel für 2020 weist nach, dass der Anteil an Straftaten im Bereich der sexuellen Ausbeutung gegenüber 2019 um 1,4 % anstieg. Von den im Bereich des Menschenhandels ermittelten 465 Fällen betrafen 291 den Bereich der sexuellen Ausbeutung. Davon betrafen 183 Fälle den Tatbestand des § 232a StGB. Der Anstieg muss auch darauf zurückgeführt werden, dass gerade zu dieser Zeit aufgrund der fast ununterbrochenen Schließung aller öffentlich gemeldeten Betriebe der Sexbranche generell ein Anstieg der Fallzahlen bei den zu verzeichnenden Problemen der Branche zu beobachten war. Kurz: Wie von Fachleuten befürchtet führten gerade Verbote und Betriebsschließungen zum Anstieg, da Sexarbeit in den Untergrund gedrängt wurde. Was das Tatumfeld betrifft wurde – auch wegen der covidbedingten Schließungen – eine deutliche Zunahme im Haus- und Hotelbereich oder innerhalb der Wohnungsprostitution konstatiert. Das BKA führt den Rückgang im Bereich der Bar- und Bordellprostitution auf die Wirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes zurück. Nur jedes fünfte Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung verfügte über eine Registrierung nach dem ProstSchG. Auf Seiten der Täter weißt der Bericht auf die enge soziale, kulturelle bzw. familiäre Bindung zu Opfern hin. Freier werden im Bericht als Täter nicht aufgeführt (vgl. S. 3 – 13).

Auch Sexarbeiter*innen wehren sich immer wieder gegen die Behauptung, es gäbe keine Freiwillige Sexarbeit.⁠

 

Schlagwort: Zahlen