Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch der SPD-Parteivorstand und andere wollen die Grund-Rechte von Sexarbeiter*innen extrem beschneiden und die Prostitutionsbranche deutlich mehr kontrollieren und beschneiden.
Dabei missachten alle, dass Verbote und Einschränkungen noch nie viel gebracht haben. Was es braucht, ist ein breiter Dialog, neue Ansätze und für tatsächliche Probleme konkrete, strukturelle Lösungen.
Das Land Schleswig-Holstein hat als erstes der 16 Bundesländer einen Entwurf der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostituiertenschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – ProstSchG-ZustVO) und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vorgelegt
und damit geklärt:
– wie und wo sich Sexarbeiter*innen gesundheitlich beraten und anmelden sollen und
– wie und wo die Prostitutionsstätten eine Erlaubnis zu beantragen haben und
– wer die jeweilige Fachaufsichtsbehörde ist.
Mit einer Stellungnahme haben wir darauf entsprechend reagiert.
Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen„ Stellungnahme BSD [382 KB] Pressemitteilung BSD [160 KB]
In der Sache „Positionierung von Amnesty International zu Sexarbeit“ und
– einerseits dem großen Protest von ProstitutionsgegnerInnen und
– andererseits der – vielleicht wichtigeren – Unterstützung der SexarbeiterInnen und ihrer SympathisantInnen weltweit,
hat sich jetzt die Deutsche AIDS-Hilfe auch öffentlich geäußert und die Haltung von Amnesty International nach Stärkung der Rechte von SexarbeiterInnen unterstützt.