Juni 2019 – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Das ProstSchG ist noch längst nicht in allen Städten und Kommunen umgesetzt. Doch die negativen Auswirkungen sind bei den Betroffenen schon deutlich zu spüren.
Nach dem obige Gesetz soll nun die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) zusätzlich neben dem ProstSchG die Prostitutionsbranche kontrollieren – nach dem Motto: doppelt hält besser?
Am 28. Juni liegt das Gesetz im Bundesrat zur Abstimmung, nachdem der Bundesrat für eine Streichung der Prostitutions-Regeln war, die Bundesregierung dem zustimmte, aber der Bundestag sie umsetzen will.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung

BSD Stellungnahme [324 KB]

Ein erhellender Aufsatz von Volker Boehme-Neßler,Gläserne Prostituierte? Das ProstSchG und der Datenschutz, in: DuD, Datenschutz und Datensicherheit 6/2019, Seite 342 ff

 

Schlagwort: Sozialleistungsmissbrauch