2. Corona-Lockdown ab 02.11.2020 – eine Katastrophe für unsere Branche

2. Corona-Lockdown ab 02.11.2020 – eine Katastrophe für unsere Branche

Pressemitteilung vom 29.10.2020:

Katastrophe – Bordelle sind nicht die Treiber der Pandemie!

 

Die Prostitutionsbranche war von dem 1. Corona-Lockdown – im Gegensatz zu vergleichbaren Branchen – unverhältnismäßig hart betroffen:

 

  • Die Prostitutionsstätten blieben länger geschlossen (in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bis heute). Dafür mussten fast überall die Gerichte bemüht werden.
  • Die staatliche Unterstützung war für viele Betriebe nicht ausreichend zur Deckung der Kosten: Geschäftsaufgaben und Insolvenzen waren die Folge.
  • Sexarbeit war z. T. generell verboten – aber nicht überall. Ein Flickenteppich von Landesregelungen machte alles unübersichtlich.
  • Bordellbetreiber*innen und Sexarbeiter*innen wurden verwiesen auf staatliche Grundsicherung. Und auch die wurde z. T. verwehrt.
  • Aufgrund der finanziellen Not arbeiteten viele Sexarbeiter*innen weiter, aber nicht mehr im geschützten Rahmen eines Bordells, sondern in ungewohnten und unsicheren Situationen, in einer schwächeren Position gegenüber dem Kunden und riskierten Gewalt, Ausbeutung und Bußgelder.


Mit Corona-Schutzmaßnahmen war dies alles nicht zu rechtfertigen!

(mehr …)

Schlagwort: Regeln