11. April 2014 – Bundesrat berät über gesetzliche Änderungen
Der Bundesrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung ausführlich mit den verschiedenen Forderungen der gesetzlichen Änderungen im Bereich Prostitution befasst und insgesamt einen differenzierten und z. T. ausgewogenen Beschluss gefasst, mit dem sich jetzt die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten auseinandersetzen müssen. So ist z. B. eine „Freierbestrafung“ und eine „Pflichtuntersuchung“ von SexarbeiterInnen nach dem Infektionsschutzgesetz abgelehnt worden.
Allerdings soll u. a. eine Registrierung von SexarbeiterInnen und eine Definition der unterschiedlichen Bordellarten und der dortigen Arbeitsbedingungen und sogar Überprüfung der einzelnen Geschäftskonzepte vorgenommen werden. Es ist klar: es kommt viel Arbeit auf die Politik zu und noch mehr auf die Prostitutionsbranche.