14. Januar 2016 – Antrag der Grünen zur Regulierung von „Prostitutionsstätten“
Verhandlung des Grünen Antrags zur „Regulierung von Prostitutionsstätten“ heute im Bundestag.
Pressemitteilung 14. 01. 2016
Heute werden im Bundestag zwei Anträge (https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-149/277264; TOP 13) behandelt, die die Prostitution betreffen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen den Antrag „Gesetz zur Regulierung von Prostitutionsstätten vorlegen“ (Drucksache 18/7243).
Der Antrag strotzt – wie auch der 1. und 2. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – vor negativen Unterstellungen, verdeutlicht eine grundsätzliche Ablehnung der Prostitution und geht ausschließlich von SexarbeiterInnen als Opfern aus. Dementsprechend werden ein flächendeckendes Beratungsangebot für SexarbeiterInnen gefordert und eine Erstberatung sowie Ausstiegsberatung. Kein Wort ist zu lesen von „Einstiegsberatung“, Empowerment geschweige denn Professionalisierung – Selbstverständlichkeiten in allen anderen Berufen.
(Auch führt das Auslegen von Kondomen noch lange nicht zur Benutzung. Hier sind (Präventions) -Informationen, Berufsethos, Haltung, Kommunikation und insbesonders „Freierarbeit“ viel wichtiger und effektiver – wie aus anderen Gesundheitsfeldern längst bekannt.)
Diesem negativen Duktus folgend sehen sie Prostitutionsstätten auch nur als ein Gewerbe mit „unzuträglichen Auswüchsen“, „Intransparenz“ und „kriminellen Strukturen“. Demzufolge soll ein Gesetz auch Regelungen schaffen, „um Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt gegen Frauen und Ausbeutung und Zuhälterei zu bekämpfen“. Dass der Staat bisher noch nie daran interessiert war, der Branche wie anderen Branchen zu begegnen, ihr Rechtssicherheit und damit Planbarkeit einzuräumen und die gleichen Gesetze wie in anderen Wirtschaftsbereichen üblich anzuwenden, bleibt unerwähnt. Für kriminelle, strafrechtlich relevante Tatbestände (wie z. B. sexuelle Nötigung/Vergewaltigung, Erpressung, Nötigung, Wucher, Ausbeutung) sind längst ausreichende Gesetze vorhanden. Sie müssen nur angewandt werden!
„Grundrechte wie sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte von Prostituierten“ werden weit mehr durch solche Gesetze und rechtliche Rahmenbedingungen gefährdet als durch die Charakteristika der Prostitution und die möglichen Bedingungen in Bordellen.
Abschließend stellt sich die Frage, was die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Antrag bezweckt?
Der Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Drucksache 18/7236) ist da differenzierter, unterstreicht die (Grund-) Rechte von SexarbeiterInnen, spricht sich gegen weitere repressive Regelungen (wie eine Registrierungspflicht) aus, fordert den Ausbau von Rechten und setzt vor allem auf einen partizipativen Ansatz.
Als Bundesverband der Prostitutionsbranche, mit Bordellbetrieben und selbstständigen SexarbeiterInnen als Mitglieder, fordern wir weiterhin die Abschaffung aller diskriminierender Gesetze und eine umfängliche Einbindung der Prostitutionsbranche in die bestehenden relevanten Gesetze (Gewerberecht, Baurecht, Steuerrecht, Polizeirecht, etc.) – keine weiteren Sondergesetze – dafür Respekt – mit einer echten Beteiligung der Beteiligten (unsere ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf: http://www.bsd-ev.info/publikationen/index.php).
Only rights can stop the wrongs!
Stephanie Klee/Vorstand Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V.
Wilhelmine-Gemberg-Weg 12, 10179 Berlin
0174-9199246