Belgien entkriminalisiert Prostitution

Belgien entkriminalisiert Prostitution

Belgien entkriminalisiert die Prostitution und ist damit das erste europäische Land, das dies tut.

Damit ist Belgien einen neuen Weg gegangen, weg von starken Regulationen (wie z. B. in Griechenland und Deutschland) oder einem Verbot des Sexkaufes und der Bestrafung von Kunden (wie z. B. in Schweden und Norwegen).

In Belgien ist nun der Verkauf von Sex, die Bezahlung und die Zusammenarbeit mit Sexarbeiter*innen offiziell entkriminalisiert (und ist nicht mehr Bestandteil des Strafgesetzbuches). Damit wird es möglich, Kredite zu erhalten oder auch Sozialleistungen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen, wie Buchhalter und Fahrer, wird nicht mehr kriminalisiert.

UTSOPI ist die belgische Sexarbeiter*innen-Organisation. Sie sagte in einer ausführlichen Erklärung: „Diese Reform ist der Höhepunkt eines Kampfes, den wir, Sexarbeiterinnen, seit 30 Jahren in unserem Land führen.  Dieser Kampf findet nicht nur hier statt: Auf der ganzen Welt kämpfen Hunderttausende Sexarbeiterinnen für das, was wir hier und jetzt bekommen. Dies ist eine Reform, die einem kontraproduktiven Diskurs der Viktimisierung ein Ende setzt, der Sexarbeiter*innen nur weiter stigmatisiert und sie von anderen abhängig macht.»

Sie forderten Rechte und konnten sich endlich durchsetzen. Der Erfolg der belgischen Kolleg*innen beruhte auch auf der Tatsache, dass sie im Gesetzgebungsprozess angehört wurden, also mitreden durften!

Dieser Erfolg muss uns tragen und motivieren, auch in Deutschland endlich einen Schritt weiterzukommen hin zur Gleichberechtigung mit anderen Gewerben. Hier haben wir große Erwartungen an die neue Regierung und fordern nach wie vor einen Runden Tisch Prostitution auf Bundesebene. Belgien hat es vorgemacht. Das sollten wir in Deutschland doch auch hinkriegen!

Presseberichte:

https://reason.com/2022/03/23/belgium-decriminalizes-prostitution/

https://www.vrt.be/vrtnws/de/2022/03/18/belgien-ist-das-erste-land-in-europa-in-dem-prostitution-aus-de/

https://brf.be/national/1585802/

 

02. August 2015 – Referentenentwurf liegt vor!

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ liegt vor.
Damit liegt das über Monate/Jahre geplante, kontrovers diskutierte, äußerst umstrittenes Gesetzeswerk vor, das vielfältig gegen Recht und Gesetz verstößt – auf Kosten der Rechte von SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen, der Kunden – und auf Kosten unser aller Freiheiten.

Referentenentwurf-Prostitutionsschutzgesetz [683 KB]

19. März 2014 – BSD eigener Gesetzesentwurf stellt sich der Diskussion

Auf der Basis eines Gesetzesvorschlages, der von unserem Mitglied Stephanie Klee erarbeitet worden war, diskutierten über drei Tage sowohl BordellbetreiberInnen als auch SexarbeiterInnen und Sympathisanten mit Anwälten und Politologen über juristische und strategische Fragen:

  • wie sind tatsächlich die Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen in den unterschiedlichen Segmenten der Prostitution?
  • was brauchen SexarbeiterInnen und BordellbetreiberInnen?
  • was sind unsere Forderungen?
  • wie kann über eine Einbindung in bestehende Gesetze eine Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden?

Dagegen stehen die verschiedensten Vorstellungen von gesetzlichen Regelungen sowohl der Politik, als auch der Verwaltung und Gesellschaft.

Das Seminar schloss mit einer breiten Übereinstimmung über Mindestforderungen an Gesetzesänderungen ab.

Ein entsprechend ausformulierter Gesetzesvorschlag folgt.

Schlagwort: neues Gesetz