UN Human Rights fordert: Beseitigung der Diskriminierung von Sexarbeiter*innen und Sicherung ihrer Menschenrechte
Das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte ist die führende Einrichtung der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte mit dem einzigartigen Mandat, alle Menschenrechte für alle Menschen zu fördern und zu schützen.
Die Arbeitsgruppe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen hat sich mit der Situation der Sexarbeiter*innen – weltweit – befasst und kommt zum Ergebnis, „dass es höchste Zeit ist, dass sich die Menschenrechtsgremien mit der Diskriminierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen befassen, damit ihre Menschenrechte geschützt werden. Die Arbeitsgruppe schlägt eine vollständige Entkriminalisierung der freiwilligen Sexarbeit von Erwachsenen aus der Perspektive der Menschenrechte vor, da sie das größte Versprechen birgt, systemische Diskriminierung und Gewalt sowie die Straflosigkeit für Verletzungen der Rechte von Sexarbeiter*innen zu bekämpfen.“
Das ist ein klares Zeichen gegen das sog. Nordische Modell und mehr noch: es ist die Aufforderung an alle Staaten für eine vollständige Entkriminalisierung der freiwilligen Sexarbeit – so wie es in Belgien seit kurzem diskutiert wird und für Neuseeland schon länger gilt. Die Belege aus Neuseeland zeigten, dass die hier stattgefundene Entkriminalisierung die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Sexarbeiterinnen verbessert hätten – insbesondere auch die Beziehung zur Polizei.
„Insgesamt heißt es, dass Sexarbeiterinnen alle Menschen- und Arbeitsrechte garantiert werden sollten, auch in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, um sichere und nicht ausbeuterische Arbeitsumgebungen zu gewährleisten.
Auch sollten sie sozialen Schutz und gleichen Zugang zu allen sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekten haben.
Auch Stigmatisierung und Diskriminierung müssen durch nachhaltige und nachhaltige Maßnahmen bekämpft werden. Umfassende Strategien müssen erarbeitet werden mit allen betroffenen nationalen Interessengruppen. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um alle Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Gewalt usw. zu beseitigen. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass Sexarbeiterinnen Zugang zu Informationen und Informationen haben und zu Aufklärung über ihre Menschenrechte. Sexarbeiterinnen sollten konsultiert werden und jede Möglichkeit erhalten, sich direkt daran zu beteiligen an der Entwicklung und Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen und öffentlicher Richtlinien zur Sexarbeit. Außerdem dürfen sie ihr Recht zur Bildung von Vereinigungen, einschließlich Gewerkschaften, in vollem Umfang ausüben.“
Die Presseerklärung mit dem Link zum Positionspapier