Kondome
umgangssprachlich auch gern Verhüterli genannt, verhüten nicht nur eine Schwangerschaft, sondern schützen auch vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen.
Markenkondome enthalten auf der Verpackung den Aufdruck DIN EN ISO 4074:2002 und ein Verfallsdatum. Sie müssen vor Hitze, Sonnenstrahlen, spitzen Gegenständen und Druck geschützt aufbewahrt werden.
Kondome werden in unterschiedlichen Größen, Stärken, Farben, mit Geschmack und Noppen hergestellt, d. h. jeder Penis braucht das richtige Kondom! Und bei bestimmten sexuellen Handlungen muss ein stärkeres her.
Laut § 24 Abs. 2 ProstSchG ist beim Geschlechtsverkehr ein Kondom zu benutzen. Diese Bestimmung ist in jedem Arbeitszimmer auszuhängen.
In § 32 Abs. 1 ProstSchG heißt es: „Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.“ Dem Kunden/der Kunden droht ggfs. ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.