Recht auf guten Ruf!

Recht auf guten Ruf!

Es mutet an wie ein schlechter Krimi!

Es begann mit einer Großrazzia. Die größte Razzia, die je in einem Bordell durchgeführt worden war: am 13.04.2016 fielen knapp 1.000 Polizeibeamte und Staatsanwälte im Artemis/Berlin ein. Im Schlepptau waren auch Pressevertreter. Ein Polizist rühmte sich später für die „Glanzleistung“ an Koordination.

In der wenige Stunden später abgehaltenen Pressekonferenz, wo also die Untersuchungsergebnisse noch nicht ausgewertet waren, berichtete die Staatsanwaltschaft schon von mehreren strafrechtlichen Vorwürfen gegen die Betreiber und gegen deren Mitarbeiter*innen. Wie üblich hieß es: Menschenhandel, Gewalt, Sklaverei, Steuerbetrug, organisierte Kriminalität, etc. Damit fand eine deutliche Vorverurteilung statt – Grund- und Menschenrechte wurden nicht beachtet.

Alle Beschuldigten saßen mehrere Monate im Gefängnis, Konten wurden eingefroren und Besitz beschlagnahmt. In den folgenden Gerichtsprozessen haben sich alle Vorwürfe als haltlos erwiesen. Ein Hauptsacheverfahren wurde sogar nicht eröffnet.

Die Betreiber klagten dann wegen dieser ehrrührigen Behandlung und Verletzung des Artikel 2 des Grundgesetzes (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) und der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und das Kammergericht entschied, dass das Land Berlin an die beiden Betreiber Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro wegen vorverurteilender und grundrechtsverletzender Äußerungen, die die beiden Betreiber unter anderem in die Nähe organisierter Kriminalität rückten, zahlen muss. Es sprach von „amtspflichtverletzenden Informationen an die Öffentlichkeit, die in unzutreffender Weise reißerisch formuliert waren und von „falschen unzutreffenden Aussagen über angebliche Gewalt und ausgebeutete Prostituierte“ in dem Großbordell „Artemis“.

Das Land Berlin will diese vom Gericht festgesetzte Schadensersatzsumme jedoch nicht bezahlen und streitet weiter. Der Ausgang bleibt abzuwarten!

Insgesamt kann nicht von einem Glanzstück des Rechtsstaats gesprochen werden!

Festzuhalten ist jedoch schon jetzt: Auch Betreiber*innen haben ein „Recht auf guten Ruf“ und viele Vorwürfe, womit die gesamte Branche immer wieder konfrontiert wird, sind haltlos und dienen nur dem moralischen Spiel von „Sex and Crime“.

Vor allem hat sich wieder mal bewahrheitet: es lohnt sich, vor Gericht zu ziehen und seine Rechte einzuklagen!

Schlagwort: Kammergericht