Evaluation des ProstSchG

Evaluation des ProstSchG

§ 38 des ProstSchG legt fest, dass die „Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis und eines wissenschaftlichen Sachverständigen“ zu erfolgen hat. Diese Evaluation soll in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 01. Juli 2025 durchgeführt werden.

Im Sommer 2022 hat das Kriminologische Forschungsinstitut in Hannover mit der Evaluation des ProstSchG begonnen. Das Kriminologische Forschungsinstitut? Was hat Kriminologie mit Sexarbeit zu tun? Einer legalen Tätigkeit, der mit dem Prostituiertenschutzgesetz bürokratische Regeln auferlegt wurden – z. T. wie für andere Gewerbe im Gewerberecht?
Wird solch ein Institut die Veränderungen durch das Gesetz für alle Beteiligten der Branche überhaupt verstehen? Oder eher alles durch die besagte „kriminologische Brille“ betrachten?

Die Website des Instituts gibt einige Antworten. Darüber hinaus konnten wir in Erfahrung bringen, dass

  • Interviews mit Sexarbeiter*innen, Kunden und Bordellbetreiber*innen geplant sind – mit qualitativen und quantitativen Methoden,
  • neben Behördenmitarbeiter*innen und
  • Vertreter*innen des sog. Nordischen Modells,
  •  „Fokusgruppen“ werden gebildet und befragt und
  • eine rechtliche Betrachtung des ProstSchG im Kontext des Strafrechts und des Baurechts soll vorgenommen werden.

Noch sind viele Fragen offen!

Leider hat die Evaluation des ProstG gezeigt, dass zwar viel geforscht und viel geschrieben wurde, aber die Politik keine Konsequenzen darauf zog. D. h. damals wurden z. B. nicht das Gewerberecht und das Baurecht geändert, obwohl schon klar war, das hier Änderungsbedarf bestand.

Wir werden die Evaluation des ProstSchG begleiten und fordern u. a. die Bundestagsabgeordneten und  zuständigen Bundesministerien auf, parallel eine Expertenkommission (ähnlich einem Runden Tisch) einzurichten, um sich miteinander mit den einzelnen Abschnitten des ProstSchG zu beschäftigen und dann zügig nach der Vorlage der Evaluation gesetzliche Konsequenzen einzuleiten.
Natürlich müssen an dieser Expertenkommission auch Sexarbeiter*innen, Bordellbetreiber*innen, Kunden und deren Interessenvertretungen beteiligt sein.
Denn nur die sind die wahren Experten!


Auch interessant:
24.10.2023/Verfassungsblog: von Stefanie Killinger/Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen „Das Prostituiertenschutzgesetz und sein Vollzug“    

Schlagwort: Interviews