Juni 2019 – Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Das ProstSchG ist noch längst nicht in allen Städten und Kommunen umgesetzt. Doch die negativen Auswirkungen sind bei den Betroffenen schon deutlich zu spüren.
Nach dem obige Gesetz soll nun die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) zusätzlich neben dem ProstSchG die Prostitutionsbranche kontrollieren – nach dem Motto: doppelt hält besser?
Am 28. Juni liegt das Gesetz im Bundesrat zur Abstimmung, nachdem der Bundesrat für eine Streichung der Prostitutions-Regeln war, die Bundesregierung dem zustimmte, aber der Bundestag sie umsetzen will.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung

BSD Stellungnahme [324 KB]

Ein erhellender Aufsatz von Volker Boehme-Neßler,Gläserne Prostituierte? Das ProstSchG und der Datenschutz, in: DuD, Datenschutz und Datensicherheit 6/2019, Seite 342 ff

 

12. Juni 2014 – Anhörung des Bundesfamilienministeriums zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz

Das Bundesfamilienministerium führte am Donnerstag, den 12.06.2014 eine Anhörung „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ durch und hat breit eingeladen. Die Fachberatungsstellen Prostitution, die DAH, Gesundheitsämter, der KOK, aber auch Vertretungen der Bordellbetreiberinnen und Sexarbeiterinnen wurden eingeladen. Wir sind dabei und werden sowohl unsere Positionen zu den vorab gestellten Fragen vertreten, als auch unseren Gesetzesvorschlag vorstellen.

Wir haben einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und inzwischen auch der Politik vorgelegt. Er besteht aus zwei Teilen:

1. Den 1. Gesetzesvorschlag haben wir ProstG II genannt. Er schließt an das Prostitutionsgesetz und an die vor der Verabschiedung geführten Diskussionen an:

Alle §§ in den verschiedensten Gesetzen, die die Prostitutionsbranche diskriminieren, sollen gestrichen werden. Das sind z. B. die Regelungen zum Werbeverbot im Ordnungswidrigkeitengesetz und generelle Befugnisse der Polizei („verdachtsunabhängig“).

Es reichen die allgemeinen Gesetze, die für alle anderen Gewerbetreibende, Selbstständige und ArbeitnehmerInnen auch gelten.
Regulierungen über Strafgesetze stellen die BordellbetreiberInnen, SexarbeiterInnen und Kunden ins Abseits und stempeln sie – per se – als Kriminelle, was auch nicht den Realitäten entspricht.

2. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die kommunalen Wirtschafts- und Bauämter gewisse Bedenken gegen die Prostitutionsbranche haben. Insbesondere setzten sie nicht die Vorgaben des Prostitutionsgesetzes um.

Deshalb denken wir, dass es klarer gesetzliche Regelungen (wie für die Gastronomie im Gaststättengesetz) bedarf. Die haben wir in unserem Vorschlag eines Prostitutionsstättengesetzes aufgeführt. Dies soll insbesondere der Rechtssicherheit von Bordellen dienen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren vollständigen Gesetzesvorschlag und die ausführlichen Begründungen. Wir betrachten ihn als einen Vorschlag und stellen uns gern der Diskussion. Wir sind die Experten!

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Fragenkatalog_Anhörung12.06.2014

GesetzesentwurfJuni2014

 

Schlagwort: Gesetzesvorschlag