Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wird aktiv gegen sog. Nordische Modell

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wird aktiv gegen sog. Nordische Modell

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg die Berufung gegen das französische Prostitutionsverbot zugelassen!

Worum geht’s?

261 Sexarbeitende hatten gegen das Prostitutionsverbot nach dem „Nordischen Modell“ geklagt. Dieses Modell ist dafür bekannt, dass Kunden von Sexarbeiter*innen kriminalisiert, also bestraft werden, wenn sie sexuelle Dienstleistungen kaufen, nicht aber die Sexarbeiter*innen. Doch die tragen auf jeden Fall die größeren Konsequenzen dieses Verbots, weil

  • ihre sicheren Arbeitsplätze, die Bordelle geschlossen werden,
  • Kunden wegbleiben wegen der befürchteten Bestrafung und Diffamierung,
  • Sexarbeiter*innen ihre Kunden nicht mehr öffentlich treffen können und sich so für das „Stelldichein“ an unsichere Orte begeben müssen und so viel mehr Gefahren ausgesetzt sind,
  • weil auch Fachberatungsstellen, Gesundheitsämter und Polizei keine Zugänge – auch nicht für Hilfsangebote – haben,

Das Gesetz hat verheerende Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der Sexarbeiter*innen. Hinzu kommt ein Klima, dass Sexarbeiter*innen ihre Rechte und Schutz streitig macht. Toleranz und Integration in die Gesellschaft und Wirtschaftsordnung sieht anders aus! Das Nordische Modell wurde 2016 in Frankreich eingeführt.

Dagegen haben sich die 261 französischen Sexarbeiter*innen verschiedener Herkunft gewehrt. Sie wurden dabei von zahlreichen Organisationen unterstützt, wie z. B. Autres Regards, Centre LGBTQ+ Paris, Griselidis, Le Bus Des Femmes, Medecins du Monde, STRASS, etc.

Das Gericht erklärte in einer ersten Stellungnahme:

„Nach Angaben der Kläger*innen, die legal als Prostituierte arbeiten, hat die Kriminalisierung von Kund*innen der Prostitution Sexarbeitende in die Illegalität und Isolation gedrängt, sie einem erhöhten Risiko für ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben ausgesetzt und beeinträchtigt ihre Freiheit, darüber zu entscheiden, wie sie ihr Privatleben leben möchten.“

Weiter fügte das Gericht hinzu:

“Sie verurteilen die Kriminalisierung des Kaufs sexueller Handlungen, die selbst mündige Erwachsene betrifft“.

Zahlreiche Organisationen wie Amnesty International und La Strada International, eine Menschenrechts-Organisation, begrüßten daraufhin diese Entscheidung. Auch die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht eines jeden auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit begrüßte die Entscheidung. Tlaleng Mofokeng warnte davor, dass die Kriminalisierung der Sexarbeit das Recht auf Gesundheit behindert, insbesondere für Sexarbeitende. “Sexarbeit ist Arbeit“. Weiter sagte sie:

„Ich hoffe, dass das zukünftige Urteil dieses Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf internationalen Menschenrechtsprinzipien und Standards beruhen wird“. […] „Die Kriminalisierung von Sexarbeiterinnen und die Bestrafung ihrer Kunden beeinträchtigt die Gesundheit der Sexarbeitenden und ihren Zugang zu Unterstützungsangeboten, was sich negativ auf ihre körperliche und geistige Gesundheit auswirkt, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“, erklärte die UN-Expertin.

Weiter prangerte sie die „verengte Sichtweise an, die stereotype Vorstellungen über die Sexarbeit und die Sexarbeiterinnen hervorruft“, und betonte, dass Sexarbeiterinnen Gesundheitsbedürfnisse jenseits der HIV-Prävention oder -Behandlung haben, darunter Untersuchungen auf reproduktive Krebserkrankungen, Tests auf andere sexuell übertragbare Infektionen, Traumaberatung, Verhütungsmittel und sichere Abtreibungspflege.

In ihrer Stellungnahme bekräftigte Mofokeng, dass Staaten nach internationalem Menschenrecht verpflichtet sind, die Menschenrechte von Sexarbeitenden zu achten, zu schützen und zu verwirklichen, einschließlich ihres Rechts auf Privatsphäre, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht, frei von Folter, grausamer und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu sein, und das Recht auf Autonomie und Freiheit vor rechtswidriger Einmischung.

„Sexarbeit sollte nicht mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verwechselt werden“, betonte die Sonderberichterstatterin. „Die Annahme, dass alle Sexarbeitenden Opfer von Menschenhandel sind, leugnet die Autonomie und Handlungsfähigkeit von Menschen, die Sex verkaufen“, sagte sie.

Mofokeng drängte die Staaten, das Wohlergehen von Sexarbeiterinnen im Einklang mit ihren Menschenrechtsverpflichtungen zu bringen, indem sie ihre Rechte auf Diskriminierungsfreiheit, das Recht auf Gesundheit, das Recht, den Lebensunterhalt aus der Arbeit zu bestreiten, und sichere Arbeitsbedingungen sicherstellen.

Nun befasst sich also der europäische Gerichtshof mit all den Fragen und vielen Statements der Sexarbeiter*innen und der verschiedensten Organisationen.

Wir gratulieren den 261 Kläger*innen für den ersten Erfolg!

Weitere Infos

Jetzt erst recht…

Jetzt erst recht…

Wir sind traurig, wütend, enttäuscht: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einfach mit einem Standardbrief – ohne inhaltliche Begründung – den beiden Klägern und ihrem Rechtsanwalt nun mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die verschärfte Freierbestrafung in § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB nicht angenommen wird.

D. h. schon an der ersten Hürde scheiterte die Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat sie einfach nicht „angenommen“.

Das höchste deutsche Gericht hat sich damit, wie schon bei der Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen e.V. zum Prostituiertenschutzgesetz, zur Frage der sog. „Freierbestrafung“ inhaltlich nicht positioniert.

Kunden von Sexarbeiter*innen werden sich wohl erst einem Strafverfahren aussetzen müssen, um zu erfahren, ob sie leichtfertig die ausbeuterischen Strukturen bei der Inanspruchnahme sexueller Dienste verkannt haben. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und verunsichert Kund*innen, Sexarbeiter*innen und auch Betreiber*innen gleichermaßen.

Gerade deshalb werden wir jetzt erst recht den Druck auf die Politik erhöhen, um die Rechte in der Sexarbeit für alle Beteiligten zu stärken und ein Verbot der Prostitution weiter zu  bekämpfen.

Ausbeutung und Zwang verhindert man nicht mit Verboten, sondern mit klaren Gesetzen, ergebnisoffener Beratung und Aufklärung!

Sexarbeit ist Arbeit!

Rechtsanwalt Dr. Theben kommentiert das Urteil des Sozialgerichts bzgl. Teilhabe

Rechtsanwalt Dr. Theben kommentiert das Urteil des Sozialgerichts bzgl. Teilhabe

Anmerkung zum Urteil des SG Hannover vom 11. Juli 2022 S 58 U 134/18

Als sich Anfang des Jahres 2017 die damalige gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen Elisabeth Scharfenberg für die Finanzierung von Sexualassistenz in bestimmten Fällen aussprach, blies ihr ein Sturm der Entrüstung entgegen. Sozial- und Wohlfahrtsverbände, insbesondere aus kirchlichen Kreisen, hielten diese Forderung für nicht erforderlich. Der damalige Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion Karl Lauterbach, heute Bundesgesundheitsminister, bezeichnete die Vorschläge als nicht praktikabel, sprach sich aber immerhin für mehr Intimität im Heim aus.  Ihr Parteikollege, der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, hielt die Forderung für geeignet, die Grünen endgültig als realitätsferne Spinner erscheinen zu lassen.[1] Die Position Scharfenbergs wurde in der überbordenden Medienberichterstattung fälschlicherweise auf die Formel SEX auf REZEPT reduziert.[2] Die Vielschichtigkeit des Themas blieb dabei oft auf der Strecke und die Schlagzeilen implizierten, Menschen mit Behinderungen bekämen vom Staat, den Krankenkassen, schlicht der restlichen Solidargemeinschaft ihre Bordellbesuche gesponsert. Diese populistische und auch (latent) behindertenfeindliche Sicht motivierte dann auch jene, die schon immer gegen Prostitution agitierten und ein Sex-Kauf-Verbot propagieren.[3] Die zuweilen rührend anmutenden Versuche, die Identität von Sexualassistenz und Prostitution nachzuweisen, sind eigentlich schon damals vergebene Liebesmüh gewesen. Denn dergleichen wurde von einigen Ausnahmen abgesehen, nie ernsthaft bestritten. Es gibt zwischen der „klassischen“ Sexarbeit und der Sexualassistenz große Schnittmengen. Die Sexualassistenz beschränkt sich jedoch in der Regel ausschließlich auf Kunden*innen mit körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigung und wird eher in deren Häuslichkeit in Anspruch genommen. Evident aber ist : es handelt es sich in vielen Fällen auch hier um sexuelle Handlungen, die gegen ein vorher vereinbartes Entgelt erbracht werden.

In der Konsequenz der Sex-Kauf-Gegner*innen war die Kritik an der finanziellen Förderung von Sexualassistenz daher aus deren Sicht folgerichtig. Wenn dabei aber offen behindertenfeindliche Töne angeschlagen werden, Menschen mit Behinderungen als argumentative Verfügungsmasse zum Beleg der eigenen These missbraucht, oder  als bemitleidenswerte Opfer zur Befriedigung der vermeintlichen Sexindustrie instrumentalisiert werden, wird der diskursive Bogen weit überspannt. Als Beleg soll der Ausschnitt eines schon zitierten Beitrages der Sex-Verbots-Aktivistin Huschke Mau dienen:

Während also einerseits dem am Pflegenotstand (Einsamkeit, emotionale Verwahrlosung) und an weiteren  Systemfehlern (fehlende Privatsphäre in den Einrichtungen, mangelnde Aufklärung geistig Behinderter, keine Inklusion etc.) krankenden alten, dementen, behinderten Männern ein Stündchen Ficken hingeklatscht wird, welches ihre Bedürfnisse verfehlt und allen weismacht, am System müsse nichts geändert werden, und während also alle zufrieden sind, dass diese Männer endlich „Ruhe geben“, obwohl man manchmal gar nicht genau weiß, was sie eigentlich wollen und ob sie das, was an ihnen vollzogen wird, ÜBERHAUPT wollen, konstituiert sich auf der anderen Seite eine Fraktion von behinderten Freiern, die Frauen dafür ausbilden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, die Inklusion als etwas verstehen, das ALLEN Männern die Teilnahme am Fleischmarkt Prostitution, am tabulosen Sex mit jungen Frauen, ermöglicht. Und einige Beratungsstellen wünschen sich, das in der Verfassung zu sehen. Da kommt Freude auf.

Aber solange die Interessen Behinderter, Alter und Dementer vorgeschoben werden können, wird es weiter möglich sein, hier einen neuen Markt zu eröffnen. Weil Sexualassistenz ja irgendwie viel besser ist als Prostitution. Ganzheitlicher. Achtsamer. Karitativer. Quasi Sex mit einer Sozialarbeiterin.[4]

Recht launig werden hier Themen vermengt, Gruppen gegeneinander ausgespielt und Vorurteile geschürt. Da steckt sehr wenig Kenntnis der Dinge im Detail und sehr viel Selbstgerechtigkeit drin in diesen Zeilen.

Nun hat aktuell das Sozialgericht Hannover einem behinderten Mann durch stattgebendes Urteil vom 11. Juli 2022 S 58 U 134/18  Leistungen für die Finanzierung „zertifizierter“ Sexualbegleiterinnen im Rahmen des Persönlichen Budgets zugesprochen. Bemerkenswert, dass die unterlegene Berufsgenossenschaft offenkundig den Erstantrag bewilligte und erst im Wiederholungsfall den Folgeantrag ablehnte und den Betreffenden zur Klage zwang. Bemerkenswert weiterhin, dass das Gericht den Begriff der sozialen Teilhabe weiterfasste als etwa das LSG Thüringen[5] oder das LSG Bayern[6] und ihn auch auf intime Kontakte zu Sexualbegleiterinnen anwendet. Zuvor war die Ansicht vertreten worden, die Förderung von Bordellbesuchen oder erotischen Massagen für Menschen mit Behinderungen dienen gerade nicht der sozialen Eingliederung, da sie regelmäßig in einem abgesonderten Intimbereich stattfinden. Nunmehr bezeichnet das Sozialgericht Hannover Sexualität als elementares Grundbedürfnis. Dies mag nicht nur Menschen mit Behinderungen, die weshalb auch immer keine endgeldlosen Sexualkontakte pflegen können, erfreuen. Die Argumentation des Sozialgerichts Hannover wertet auch die Tätigkeit von Sexualassistierenden, ja von Sexarbeitenden generell auf. Sie macht deutlich, auch ihre Tätigkeit ist akzeptierte gesellschaftliche Realität.

Doch wiederum treten dieselben Kritikerinnen mit identischen Argumentationsmustern auf den Plan. In dem Artikel der Welt vom 18. August 2022, der über das Urteil berichtet, werden neben der Vorsitzenden des BSD e.V., Stephanie Klee, die als aktive Sexualassistentin das Urteil begrüßt,  auch wiederum Huschke Mau und die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier zitiert. Frau Breymaier ist auch im Vorstand des Vereins Sisters – Für den Ausstieg aus der Prostitution  e.V. und ebenfalls eine entschiedene Sexarbeitsgegnerin. Huschke Mau befürchtet, die Entscheidung würde den Druck auf in der Prostitution stehende Frauen noch erhören, wenn es nun quasi für Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Sex gäbe, welches sie dann gerichtlich gegen die vermeintlichen Prostituierten durchsetzen könnten. Und die Abgeordnete Breymaier kritisiert, das Gericht habe mit seiner Entscheidung die gesellschaftliche Ansicht zementiert, die Befriedigung sexueller Bedürfnisse sei auch ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des anderen Sexualpartners durchsetzbar. Gerade von einer freigewählten Sozialdemokratin darf man mehr Ausgewogenheit und weniger Populismus, noch dazu im Gewand latenter Behindertenfeindlichkeit erwarten.

Keineswegs stellt die Entscheidung des Sozialgerichts Hannover Menschen mit Behinderungen einen Freibrief aus, nunmehr mit dem Richterspruch wedelnd lüstern über sexarbeitende Personen herfallen zu dürfen. Dies aber implizieren meiner Ansicht nach die Statements der Damen Mau und Breymaier. Ohnehin ist die Vorstellung vom zahlenden Kunden, der immer die volle Verfügungsgewalt über die sexarbeitende Person erlangt, nur weil er/sie das Geld hat, das Narrativ der Verbotsbefürwortenden. Mit der Realität hat dies in der immer wieder behaupteten Absolutheit, ungeachtet der vermeintlichen Erfahrungen Frau Mau`s, nichts zu tun. Das Prostitutionsgesetz aus dem Jahre 2001 war ganz bewusst so konzipiert, dass das vereinbarte Entgelt auch klageweise durchgesetzt werden konnte, nicht aber die sexuelle Handlung! Ein Umstand dessen Kenntnis man von einer ehemals als Prostituierte (Sexkaufgegner*innen lehnen den Begriff der Sexarbeit ab!) tätigen Aktivistin erwarten dürfte.

Und ganz nebenbei: Wieso wird immer nur bei der Inanspruchnahme sexueller Dienste gefragt, ob beispielsweise Menschen mit schwerer Behinderung oder Demenz das ÜBERHAUPT wollen? Bei anderen Verrichtungen wie waschen, anziehen, füttern, morgens wecken und zwar dann, wenn es der Pflegeplan gebietet, wird diese Frage nicht gestellt. Daran mal einige Gedanken zu verschwenden, wäre den Schweiß der Edlen wert. Jedenfalls eignet sich die aus meiner Sicht sehr begrüßenswerte, wenn gleich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftige  Entscheidung des Sozialgerichts Hannover, wie auch das Thema Sexualassistenz nicht für populistische Agitation, sondern lädt zum offenen aber sachlichen Diskurs ein. Das war vor fünf Jahren schon so, und das gilt heute umso mehr!

Rechtsanwalt Martin Theben lebt und praktiziert in Berlin, er war von 1987-2004 selbst behindertenpolitisch aktiv und hat 2004 zum Prostitutionsgesetz promoviert. Er unterstützt die Kampagne SEXARBEIT IST ARBEIT – RESPEKT! und führt derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verschärfung der Freierstrafbarkeit in § 232a Abs. 6 StGB

Dr. Martin Theben
Kuglerstr. 22
10439 Berlin
Email: m.theben@dr-theben

[1] Forderung Der Grünen: Sex auf Rezept stößt auf wenig Gegenliebe (nwzonline.de)

[2] Vorstoß zu Sex auf Rezept für Pflegebedürftige stößt auf Kritik (aerzteblatt.de); Grünen-Vorstoß – Sex für Pflegebedürftige auf Rezept – tatsächlich? | deutschlandfunk.de; Sexualassistenz: Grüne fordern Sex auf Rezept für Pflegebedürftige | ZEIT ONLINE

[3] „Sexualassistenz“: Wolf im Schafspelz! | EMMA; Warum Sexualassistenz auch nur Prostitution ist – Die Störenfriedas (stoerenfriedas.de)

[4] Aao.

[5] Beschluss > L 1 SO 619/08 ER | Thüringer LSG – Staat zahlt nicht für Hausbesuche von Prostituierten < kostenlose-urteile.de

[6] L 8 SO 163/17 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland

Medienecho zur Pressekonferenz am 2. Juni 2022

Medienecho zur Pressekonferenz am 2. Juni 2022

„Das heimliche Treiben der Männer & Justitias Macht“

Unsere Pressekonferenz anlässlich des Welthurentages und dem Start unserer neuen Kampagne bezüglich der Verschärfung der Freierbestrafung im § 232a Abs. 6 StGB fand diesmal im Artemis in Berlin statt. Diese rief viel Interesse bei den Medien sowie ein breites Medienecho hervor.

Hier findet Ihr eine Zusammenstellung aller bisher erschienenen Artikel. Wenn Ihr ebenfalls welche findet, die hier noch nicht aufgelistet sind, dann sendet uns diese doch bitte einfach zu.

Weitere Infos zur Pressekonferenz findet ihr auch in unserer Ankündigung.

So berichtete die Presse

05. 06. 2022, Mopo Hamburg: Freier können nicht erkennen, ob eine Frau zur Prostitution gezwungen wird.

08.06.2022, Radio Dreyeckland: Zur verschärften Freierbestrafung und zum Opferschutz „…daß insbesondere Opfer, die aus dem Ausland kommen, nicht, wenn sie eine Aussage gemacht haben, sofort abgeschoben werden…., sondern ein stückweit auch entschädigt werden durch ein Bleiberecht….“ | Radio Dreyeckland (rdl.de)

04.06.2022, Welt: Demonstration für mehr Rechte von Prostituierten

04.06.2022, Berliner Abendblatt: Demonstration für mehr Rechte von Prostituierten

04.06.2022, Süddeutsche Zeitung: Demonstration für mehr Rechte von Prostituierten

http://www.rabensaat.de/uploads/8/3/2/4/8324337/artemis_pk___demo_-_2.pdf

02.06.2022, bz-Berlin, Beim Bundesverfassungsgericht: Freier reichen Beschwerde gegen Zwangsprostitutions-Gesetz ein

02.06.2022, RTL News, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, Junge Welt, ARBEITSKÄMPFE – Pudding im Puff – Debatte über Sexarbeit am Internationalen Hurentag

02.06.2022, Rotlicht.de, Neufassung des § 232a Abs.6 StGB vom Oktober 2021 kann als Prostitutionsverbot durch die Hintertür verstanden werden

02.06.2022, rbb24 – mit Video, Sexarbeiterinnen fordern mehr Anerkennung für ihren Job

02.06.2022, rbb24, Video | Internationaler Hurentag: Prostitutionsaktivistin fordert mehr Schutz für Sexarbeiterinnen | rbb24

02.06.2022, Tagesspiegel, Prostituierten-Verband will mehr Anerkennung und weniger Repressionen

02.06.2022, Berliner Morgenpost, Prostituierten-Verband: mehr Rechte – weniger Repressionen

02.06.2022, Frankfurter Allgemeine, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen – dpa – FAZ

02.06.2022, Augsburger Allgemeine, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, Merkur, Prostituieren-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, msn, Vor Sexarbeiterinnen-Demo auf Berliner Ku’damm: Prostituierten-Verband will mehr Anerkennung und weniger Repressionen

02.06.2022, VIP.de, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

02.06.2022, Süddeutsche Zeitung, Prostituierten-Verband: Mehr Rechte, weniger Repressionen

17.02.2021 – Am Aschermittwoch ist alles vorbei … Stellungnahme zum Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

17.02.2021 – Am Aschermittwoch ist alles vorbei … Stellungnahme zum Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch der SPD-Parteivorstand und andere wollen die Grund-Rechte von Sexarbeiter*innen extrem beschneiden und die Prostitutionsbranche deutlich mehr kontrollieren und beschneiden.

Dabei missachten alle, dass Verbote und Einschränkungen noch nie viel gebracht haben. Was es braucht, ist ein breiter Dialog, neue Ansätze und für tatsächliche Probleme konkrete, strukturelle Lösungen.

(mehr …)

Schlagwort: Freierbestrafung