26. April 2017 – Umsetzung des ProstSchG in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat als erstes der 16 Bundesländer einen Entwurf der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden und Stellen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostituiertenschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – ProstSchG-ZustVO) und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung vorgelegt
und damit geklärt:
– wie und wo sich Sexarbeiter*innen gesundheitlich beraten und anmelden sollen und
– wie und wo die Prostitutionsstätten eine Erlaubnis zu beantragen haben und
– wer die jeweilige Fachaufsichtsbehörde ist.
Mit einer Stellungnahme haben wir darauf entsprechend reagiert.
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