Es begann mit einer Großrazzia. Die größte Razzia, die je in einem Bordell durchgeführt worden war: am 13.04.2016 fielen knapp 1.000 Polizeibeamte und Staatsanwälte im Artemis/Berlin ein. Im Schlepptau waren auch Pressevertreter. Ein Polizist rühmte sich später für die „Glanzleistung“ an Koordination.
In der wenige Stunden später abgehaltenen Pressekonferenz, wo also die Untersuchungsergebnisse noch nicht ausgewertet waren, berichtete die Staatsanwaltschaft schon von mehreren strafrechtlichen Vorwürfen gegen die Betreiber und gegen deren Mitarbeiter*innen. Wie üblich hieß es: Menschenhandel, Gewalt, Sklaverei, Steuerbetrug, organisierte Kriminalität, etc. Damit fand eine deutliche Vorverurteilung statt – Grund- und Menschenrechte wurden nicht beachtet.
Alle Beschuldigten saßen mehrere Monate im Gefängnis, Konten wurden eingefroren und Besitz beschlagnahmt. In den folgenden Gerichtsprozessen haben sich alle Vorwürfe als haltlos erwiesen. Ein Hauptsacheverfahren wurde sogar nicht eröffnet.
Die Betreiber klagten dann wegen dieser ehrrührigen Behandlung und Verletzung des Artikel 2 des Grundgesetzes (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) und der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und das Kammergericht entschied, dass das Land Berlin an die beiden Betreiber Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro wegen vorverurteilender und grundrechtsverletzender Äußerungen, die die beiden Betreiber unter anderem in die Nähe organisierter Kriminalität rückten, zahlen muss. Es sprach von „amtspflichtverletzenden Informationen an die Öffentlichkeit, die in unzutreffender Weise reißerisch formuliert waren und von „falschen unzutreffenden Aussagen über angebliche Gewalt und ausgebeutete Prostituierte“ in dem Großbordell „Artemis“.
Das Land Berlin will diese vom Gericht festgesetzte Schadensersatzsumme jedoch nicht bezahlen und streitet weiter. Der Ausgang bleibt abzuwarten!
Insgesamt kann nicht von einem Glanzstück des Rechtsstaats gesprochen werden!
Festzuhalten ist jedoch schon jetzt: Auch Betreiber*innen haben ein „Recht auf guten Ruf“ und viele Vorwürfe, womit die gesamte Branche immer wieder konfrontiert wird, sind haltlos und dienen nur dem moralischen Spiel von „Sex and Crime“.
Vor allem hat sich wieder mal bewahrheitet: es lohnt sich, vor Gericht zu ziehen und seine Rechte einzuklagen!
„Das heimliche Treiben der Männer & Justitias Macht“
Unsere Pressekonferenz anlässlich des Welthurentages und dem Start unserer neuen Kampagne bezüglich der Verschärfung der Freierbestrafung im § 232a Abs. 6 StGB fand diesmal im Artemis in Berlin statt. Diese rief viel Interesse bei den Medien sowie ein breites Medienecho hervor.
Hier findet Ihr eine Zusammenstellung aller bisher erschienenen Artikel. Wenn Ihr ebenfalls welche findet, die hier noch nicht aufgelistet sind, dann sendet uns diese doch bitte einfach zu.
„Das heimliche Treiben der Männer & Justitias Macht“
Heute am Internationalen Hurentag, wo 1975 französische Sexarbeiter*innen auf gesetzliche und gesellschaftliche Diskriminierungen aufmerksam machten und u. a. die Kirche von Saint Nizier besetzten, müssen wir feststellen, dass sich seitdem nicht viel geändert hat: nach wie vor ist unsere Forderung nicht erfüllt: Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen!
Das ProstG von 2001 hat Sexarbeiter*innen zwar das Recht auf den Lohn festgeschrieben und die Möglichkeit geschaffen, Bordelle sicher zu führen. Aber unsere Hoffnungen waren größer. Wir wollten eine völlige Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Branchen.
Seyran Ates/Rechtsanwältin: „Feminismus und Sexarbeit. Geht das?“ „Nachdem ich mit vielen Sexarbeiterinnen gesprochen habe, sage ich, dass wir immer auf die Betroffenen hören müssen, ohne das Leid in der Branche zu leugnen. Feminismus bedeutet für mich, dass ich jedes System und jede Ideologie bekämpfe, was Frauen unterdrückt, diskriminiert und entrechtet. Daher benötigen auch Sexarbeiter/innen gesetzlichen und gesellschaftlichen Schutz. Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung von Frauen kann nur gemeinsam und durch besseren Schutz und rechtlichen Voraussetzungen verhindert werden.“ (https://seyranates.de/)
Das ProstSchG von 2016 stellt einen Rückschritt dar, auch wenn man in den Erlaubnissen für Prostitutionsstätten eine gewisse Rechtssicherheit sehen muss. Die ist jedoch nur gegen verhältnismäßig hohe Auflagen, die einheitlich für alle Arten von Prostitutionsstätten gelten, und mit vielen, unnötigen Kontrollen zu bekommen. Hinzu kommt, dass das Baurecht nicht angepasst wurde. Nach wie vor wird den Bordellen eine sog. Typisierung unterstellt, die meist mit den Realitäten nichts zu tun hat. Damit werden Existenzen und gute Arbeitsbedingungen zerstört.
Dr. Margarete Gräfin von Galen/ Rechtsanwältin: „Abschied von der Typisierung?“ „Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 9. November 2021 festgestellt hat, dass diskrete Wohnungsbordelle eine Einzelfallprüfung erfordern, wird es Zeit, dass die Berliner Verwaltung ihre Praxis dieser Rechtsprechung anpasst. Die Passivität der Berliner Behörden bei der Erteilung von Erlaubnissen für Bordellbetriebe – Bordellbetreiber:innen warten seit 4 ½ Jahren auf ihre Erlaubnisse – ist eines Rechtsstaats nicht würdig. „ (https://www.galen.de)
Die regelmäßigen gesundheitlichen Beratungs- und Registrierungspflichten im ProstSchG für Sexarbeiter*innen sind demütigend und begründen keinerlei Schutz. Für keine anderen Erwerbstätigen bestehen solche Kontrollen.
Die Corona-Pandemie mit den unverhältnismäßig langen Bordellschließungen und einem Prostitutionsverbot haben gezeigt, dass die soziale Absicherung und die staatliche Unterstützung für Sexarbeiter*innen mangelhaft sind. Offensichtlich hat der Staat nur ein Interesse an den Steuereinnahmen aus der Sexarbeit, aber nicht an der strukturellen Fürsorge.
Sexarbeiter*innen mussten z. T. trotz Verbotes weiter anschaffen – um zu überleben. Doch außerhalb der Bordelle waren sie mehr Gewalt, Ausbeutung und Abhängig-keiten ausgesetzt. Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wohin ein Prostitutionsverbot, wie z. B. in Schweden führt. Das ist kein Schutz!
Trotzdem halten Prostitutionsgegner*innen daran fest. So wurde in einer Nacht- und Nebelaktion, am 7. Juli 2021, ca. 1.15 Uhr, dem letzten Tag vor der Sommerpause die sog. Freierbestrafung im 232a Abs. 6 StGB verschärft. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2021 in Kraft. Ein Kunde wird danach mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft, wenn er LEICHTFERTIG die sexuellen Dienstleistungen eines „Menschenhandelsopfers“ oder einer „Zwangsprostituierten“ annimmt. Was heißt hier leichtfertig? Woran soll ein Kunde die „Not“ der Sexarbeiterin erkennen? Das ist unmöglich. So werden Kunden kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt. Und wie wollen die Behörden dies überprüfen?
Will die Politik mit diesem Symbolgesetz ein Prostitutionsverbot durch die Hintertür einführen?
Bianca Wach/Zimmervermietung Rose in Berlin: „So ist das.“ „Sich als Zwangsprostituierte zu outen, bedarf eines großen Vertrauensverhältnisses, das langfristig aufgebaut werden muss. Das besteht nicht gegenüber Behörden, von denen man abhängig ist, und auch nicht gegenüber Kunden, die einen meist nur kurz besuchen. Wer zur Prostitution gezwungen wird, wird alles dafür tun, dies zu verheimlichen…..um keinen Stress mit dem „Zuhälter“ zu bekommen.“ (https://www.rhinstrasse101.de/)
Stephanie Klee/BSD: „Wir klagen an.“ „Es reicht! In welch einer Gesellschaft leben wir, wo einer großen Gruppe = den Sexarbeiter*innen, Kund*innen und Bordellbetreiber*innen konsequent ihre Rechte abgesprochen werden? Müssen diese immer wieder vor Gericht eingeklagt werden?“
Wir sind wütend!
Wir wollen als Sexarbeiter*innen keine Diskriminierung und Kriminalisierung unserer Kunden.
Wir wollen als Bordellbetreiber*innen weiterhin gute und sichere Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und gewähren selbstverständlich Transparenz.
Deshalb unterstützen wir die Verfassungsbeschwerde von zwei Kunden, die Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Theben heute, am 2. Juni 2022 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat.
Damals wie heute gilt: Rechte und Respekt für alle Sexarbeiter*innen, Kund*innen und Bordellbetreiber*innen.
Forderungen:
Aufhebung aller Sondergesetze,
Aufhebung der regelmäßigen Registrierungs- und Beratungspflichtpflicht für Sexarbeiter*innen im ProstSchG,
Überführung der Regelungen für Prostitutionsstätten ins Gewerberecht, aber mit Differenzierungen und ohne Anwendung des Baurecht mit der falschen Typisierung,
Respekt und Anerkennung von Sexarbeit als Teil des Wirtschaftslebens.
2. Juni 2022
Stephanie Klee Tel. 0174 91 99 246 Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V.
Wir nehmen den Internationalen Hurentag zum Anlass und laden Sie zur Pressekonferenz ins FKK Artemis/Berlin ein.
Das ProstG von 2001 hat der Prostitutionsbranche – entgegen der Kriminalisierung durch das StGB – erstmals Rechte eingeräumt und sie in die Nähe des Wirtschaftssystems gerückt: Sexarbeiter*innen wurde ein rechtlicher Anspruch auf ihren Lohn zugesprochen und Bordellbetriebe können seitdem als solche geführt werden.
Das ProstSchG von 2016 ist einen Schritt vor und einen Schritt zurückgegangen: Sexarbeiter*innen müssen sich einer regelmäßigen gesundheitlichen Pflichtberatung und -Registrierung beugen (was es für keinen anderen Beruf gibt) und alle Prostitutionsstätten – ob groß oder klein, ob FKK oder Wohnung – müssen die gleichen Mindestanforderungen erfüllen, erhalten aber dann eine Erlaubnis (ähnlich der Konzession im Gewerberecht).
Das Baurecht stellt in diesem Kontext oft eine nicht zu überwindende Hürde dar und führt oft in die Vernichtung einer über Jahre aufgebauten Existenz.
Die Umsetzung des ProstSchG ist Ländersache und gestaltet sich schwierig. Die Corona-Pandemie hat die Branche zusätzlich gebeutelt. Während wie in einem Brennglas die strukturellen Probleme deutlich zu Tage traten, führte die Politik hinterrücks weitere Gesetze ein, die als Symbolgesetze große Auswirkungen auf alle Beteiligten, die Sexarbeiter*innen, die Kunden und die Bordellbetreiber*innen haben werden. So wurde im § 232a Abs. 6 StGB die sog. Freibestrafung nochmals verschärft. Das der Branche anhaftende Image der Kriminalität wird damit festgeschrieben, wobei die Realitäten ganz anders aussehen. Und es werden ein weiteres Mal Rechte beschränkt.
Wir wehren uns juristisch, indem wir eine Verfassungsbeschwerde unterstützen. Diese begleiten wir politisch mit einer neuen Kampagne. In der Pressekonferenz werden berichten:
Hakki Simsek, FKK Artemis in Berlin: „Alles richtig gemacht?“
Seyran Ates, Rechtsanwältin: „Feminismus und Sexarbeit. Geht das?“
Dr. Margarete Gräfin von Galen, Rechtsanwältin: „Abschied von der Typisierung?“
Bianca Wach, Zimmervermietung Rose in Berlin: „So ist das.“
Stephanie Klee, BSD: „Wir klagen an.“
Wir laden Sie ein zur Pressekonferenz ins FKK Artemis, Halenseestraße 32 – 36, 10711 Berlin – gern auch Online. Zur besseren Planung und zur Übersendung des Zoom-Zugangs bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung unter: info@bsd-ev.info.
WELT.de
berichtete und viele andere Medien schlossen sich an: „Grossbordell: Es wird keinen Prozess gegen das Artemis geben.“
Das Gericht weist die Anklage ab. Diese Neuigkeiten aus Berlin überraschte uns nicht. Skeptisch beobachteten wir von Anfang an das Geschehen: von der Großrazzia mit stundenlanger Straßensperrung mit mehr als 900 Beamten über die erstaunliche Pressekonferenz schon am nächsten Tag bis hin zu den Vorwürfen, die sich Schritt für Schritt in Luft auflösten (es waren doch so durchschaubare Behauptungen: Menschenhandel, Ausbeutung, Steuer- und Sozialbetrug).
Welch ein Aufwand – kann man da noch von Verhältnismäßigkeit sprechen?
Und natürlich wurde die gesamte Branche ebenfalls mit dem General-Verdacht konfrontiert: „Da sehe man mal wieder: nur Kriminalität. Die Polizei müsse nur genauer hinschauen. Dann würde man dies auch bei dem Rest der Bordelle bestätigt finden.“
Die Affäre um das Artemis ist nun so gut wie vorbei. Es wird keinen Prozess geben. Alle Anschuldigungen haben sich in Luft aufgelöst. Die Beschuldigten verlangen Entschädigung und haben schon alles Beschlagnahmte zurückerhalten.
Interessant ist dann noch der Kommentar der Polizei:
„Innerhalb der Berliner Polizei wird die Angelegenheit im Nachgang ebenfalls kritisch gesehen. „Zu dieser Durchsuchung hätte es bei der Beweislage nie kommen dürfen. Das Ansehen und die Glaubhaftigkeit der Hauptstadtsicherheitsbehörden ist stark beschädigt“, sagt ein Beamter.“
Und das Berliner Landgericht stellte fest, dass im Artemis alles mit rechten Dingen zugeht.
Aber vielleicht ging es den beteiligten Behörden ja nicht um das Artemis. Vielleicht diente die gesamte Aktion am 14. 04. 2016 – kurz vor der Verabschiedung des ProstSchG – der Unterstützung der Prostitutionsgegner und dem Aufbau eines gesellschaftlichen Klimas gegen die Sexarbeit im Ganzen. Auf jeden Fall haben wir alle den negativen Wind zu spüren bekommen. Immer wieder wurde uns vorgeworfen: „Wenn die Polizei bei dem Artemis schon solch eine große Razzia durchführt, dann liegt da auch was im Argen. Und wie gefährlich muss es dort sein? Und dann wird es in den anderen Bordellen auch schlimm sein.“
Hauptsache die Medien hatten ihre Schlagzeilen, die Beamten ihre Arbeit und der Bürger_in kann sich beruhigt zurücklehnen!?
Nee, falsch ist falsch und bleibt falsch. Und dies hat auch nichts mit der Realität zu tun. Alle sollten sich mit der Prostitutionsbranche in ihrer Vielfältigkeit genauer auseinandersetzen und sich ein eigenes, unverfälschtes Urteil bilden.
Welt
Es wird keinen Prozess gegen das „Artemis“ geben….. mehr
21.11.2018 von Michael Behrendt
Berliner Morgenpost
POLIZEIERMITTLUNGEN
Bordellbesitzer des „Artemis“ wollen Schadenersatz
Die Bordellbetreiber kamen nach einer Groß-Razzia vor zwei Jahren in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen verliefen im Sande….mehr
22.11.2018 Hans H. Nibbrig
Der Tagesspiegel
Hinter den Kulissen des Berliner Großbordells
Die Akte Artemis
Zuhälterei? Menschenhandel? Eine Razzia und ein gescheitertes Verfahren ermöglichen tiefe Einblicke in eine Branche unter Verdacht. mehr
SEBASTIAN LEBER 24.11. 2018
BZ Berlin
Anklage gegen Artemis-Betreiber zurückgewiesen
Zweieinhalb Jahre nach der Razzia im Bordell Artemis in Halensee und anschließender Ermittlungen hat das Landgericht Berlin am Dienstag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Betreiber zurückgewiesen. Von den Vorwürfen wie etwa Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel war offenbar nichts mehr haltbar….mehr
21.11.2018
Die Staatsanwaltschaft erhebt zwei Jahre nach der großen Razzia Anklage – aber nicht wegen Zwangsprostitution, Menschenhandel oder organisierter Kriminalität…mehr
24. Juli 2018 Axel Lier
Rbb24
Nach Großrazzia in Berliner Bordell
Gericht weist Anklage gegen Artemis-Betreiber ab… mehr
Sendung: rbb24, 21.11.2018, 13 Uhr
Wir warnen vor Vorverurteilungen. Wir warnen davor, Klischees in einen negativen Kontext zu setzen. Wir raten zu Geduld und gegen einen Medienhype und vor allem gegen eine Gesamtverurteilung der Branche. Nach wie vor gilt: die meisten Sexarbeiter*innen gehen in Deutschland freiwillig der Prostitution nach und Bordelle setzen sich für gute Bedingungen ein, wo sie den Kunden einen guten Service in einer sicheren Umgebung bieten können. Taz 18.04.2018
DAS INTERVIEW FÜHRTE
PATRICIA HECHT
Aktivistin über Zwangsprostitution
„Razzien diskreditieren die Branche“
Der große Einsatz der Polizei macht die Aktivistin Stephanie Klee sehr stutzig. Prostitution sollte man wie behandeln wie andere Berufe auch, sagt sie.
Prostitutes from Costa Rica who identify themselves as Julie, 23, left, Tamara, 24, center, and Angie, 22, talk with potential clients, not seen, from their rented room on a street called in Spanish „La Linea,“ or „The Strip,“ where dozens of women work as prostitutes in Guatemala City, Friday, May 25, 2007. (AP Photo/Alexandre Meneghini)
taz: Frau Klee, die Razzia der Bundespolizei hat sich gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung gerichtet. Ist sie ein Erfolg?
Bildnummer: 59546196 Datum: 21.04.2013 Copyright: imago/Horst Galuschka Die Prostituierte Stephanie Klee arbeitet seit über 30 Jahren selbst in der Branche und kämpft fast ebenso lange öffentlich für die Rechte von Prostituierten und gegen deren Diskriminierung. Derzeit engagiert sie sich bei der Gründung einer deutschen Sexworker-Vereinigung, aufgenommen am 21.04.2013 in Köln. Entertainment People TV Porträt xsp x0x 2013 quer einzel Aktivistin Sexworker Prostituierte Stephanie Klee Porträt Portrait neutral einzeln 59546196 Date 21 04 2013 Copyright Imago Horst the Prostitute Stephanie Klee works since above 30 Years itself in the Industry and fights Almost as well Length public for the Rights from Prostitutes and against others Discrimination currently committed Them to at the Established a German Association Date at 21 04 2013 in Cologne Entertainment Celebrities TV Portrait xsp x0x 2013 horizontal Singles Activist Prostitute Stephanie Klee Portrait Portrait neutral single
Stephanie Klee: Das würde ich auf keinen Fall sagen. Noch liegen überhaupt keine Ergebnisse vor. Und bei einem so großen Polizeieinsatz stellt sich natürlich die Frage, ob das verhältnismäßig ist oder ob es eher darum geht, in der Öffentlichkeit ein Signal zu setzen: Prostitution ist durchsetzt von Kriminalität. Man muss deshalb abwarten und in den nächsten Wochen sehen, was von den Vorwürfen übrig bleibt…. mehr