11. August 2015 – Amnesty International für die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen + Sexarbeitern
BRAVO Amnesty International!
Auf ihrer letzten internationalen Ratstagung in Dublin hat Amnesty International eine wichtige Entscheidung zum Schutz der Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern getroffen.
Vorausgegangen waren über 2-jährige Untersuchungen und Konsultationen über die Lebens- und Arbeitssituationen von SexarbeiterInnen weltweit. Lobenswerterweise hatten sie sich besonders auf Informationen von SexarbeiterInnen gestützt, waren also in Dialog getreten mit den „Betroffenen“, den ExpertInnen. Dazu gehörten Organisationen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, Gruppen von ehemaligen Prostituierten, Organisationen, die sich für die Abschaffung der Prostitution engagieren, verschiedene Menschen, die sich für die Rechte von Frauen und Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzen, Organisationen, die sich gegen den Menschenhandel und solche, die sich für Betroffene von HIV und AIDS einsetzen. Auch haben sie Position von Untersuchungen einbezogen, die unter anderem von UN-Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation WHO, UNAIDS, UN Women und dem UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Gesundheit durchgeführt wurden.
Dabei haben sie festgestellt, dass „Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter überall auf der Welt zu den schutzbedürftigsten Gruppen der Gesellschaft gehören. Sie befinden sich in den meisten Fällen in ständiger Gefahr, Opfer von Diskriminierung, Gewalt und Missbrauch zu werden.“ „Zu den Menschenrechtsverletzungen, denen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ausgesetzt sind, gehören unter anderem körperliche und sexuelle Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Erpressung und Drangsalierungen, Menschenhandel, erzwungene HIV-Tests und medizinische Eingriffe. Zudem wird ihnen der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnungen und anderen Sozialleistungen und zu gesetzlichem Schutz verweigert.“
Mit der Resolution empfiehlt die Internationale Ratstagung die Entwicklung einer politischen Position, zu der auch die umfassende Entkriminalisierung aller Aspekte einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen gegen Entgelt gehört. Weiter soll die Position Staaten auffordern, Maßnahmen zu treffen, damit Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter umfassend und diskriminierungsfrei vor Ausbeutung, Menschenhandel und Gewalt geschützt sind.
Zur Entkriminalisierung gehören nicht nur Rechte, sondern auch geschützte Arbeitsplätze in den Bordellen, also Rechtssicherheit und klare gesetzliche Rahmenbedingungen.
Damit hat Amnesty International, trotz des heftigen weltweiten Protestes von ProstitutionsgegnerInnen, ihre grundsätzliche Haltung beibehalten: Menschenrechte gehören ALLEN – niemand kann darüber entscheiden – der Staat und die Gesellschaft haben die Menschenrechte von allen Menschen zu schützen. Das ist keine Frage der Moral., es ging also nicht darum zu entscheiden/oder zu bewerten, ob Sexarbeit – im Auge des Betrachters – also gut oder schlecht ist. Die Entscheidung der SexarbeiterInnen sind zu respektieren.
Damit hat Amnesty International den Grundstein gelegt für seine Arbeit in der Zukunft, wo sie im Einzelnen sich mit den Situationen von SexarbeiterInnen in den jeweiligen Ländern auseinandersetzen werden müssen. Dies, wie auch Aktionen bleiben abzuwarten.
Insbesondere wird spannend werden, wie sie sich in Deutschland in die aktuelle Debatte um das sog. Prostituiertenschutzgesetz einmischen und positionieren werden. Werden sie ein starker Bündnispartner werden und an unserer Seite sich stark machen,
– gegen die geplante diskriminierende Registrierungspflicht von SexarbeiterInnen,
– für eine Aufhebung sämtlicher diskriminierender Gesetze, wie der Sperrbezirksverordnungen, den fragwürdigen Methoden der Finanzämter, etc. und sich einsetzen
– für eine Konzessionierung einer Vielfalt von kleinen und großen bordellartigen Betrieben, mit verschiedenen Segmenten und gegen die diskriminierende Haltung der Bauämter, wo dann endlich nach einer gewissen Rechtssicherheit u. a. über Mindeststandards diskutiert werden kann?
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Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern schützen