Gericht stellt klar: „Persönlichkeitsrechte gelten auch für Sexarbeiterinnen“

Salome Balthus, eine bekannte und beliebte Berliner Sexarbeiterin, Kolumnistin und Autorin hat dieses Urteil erstritten. Das Verfahren hatte sich seit November 2019, also über Jahre hingezogen – letztendlich entschied ein Schweizer Gericht Ende 2025 positiv für sie.

Das Verfahren nahm seinen Gang, nachdem der Journalist Roman Zeller der Schweizer Weltwoche auf eine Interviewanfrage von Salome mit einem NEIN nicht zufrieden war und kurzerhand sich als Kunde erneut bei ihr meldete. Es kam zu einem Date, zu einem Abendessen und darüber, also über die Gespräche bei Speiß und Trank, schrieb er einen Artikel in der Weltwoche.

Damit hatte er sie eindeutig hintergangen – er hatte sie unter falschen Angaben gebucht, seine Identität als Journalist und „seinen journalistischen Auftrag“ nicht offengelegt und dann auch ohne ihr Wissen, ohne ihre Zustimmung über seine Eindrücke in der Zeitung berichtet und ein Portrait erstellt. Und: sich später auch noch „lustig“ darüber gemacht, indem er ihr schrieb, sie solle nicht böse darüber sein.

In seinem Urteil ging das Gericht erstaunlich weit:
– neben der grundsätzlichen Bestätigung, dass Persönlichkeitsrechte auch für Sexarbeiterinnen gelten, die der Journalist und die Zeitung missachtet hätten,
– muss die Weltwoche den besagten Artikel auf ihrer Internetseite löschen,
– muss auf der Titelseite und online die Gerichtsentscheidung veröffentlichen und
– den Gewinn benennen, den sie mit dem Artikel erzielt haben.
Damit hat Salome Balthus einen einklagbaren Anspruch, auf Herausgabe des Gewinns (was wohl einmalig ist und damit einen neuen Standard festlegen sollte!) neben dem Anspruch auf Entschädigung.

Wir gratulieren Salome Balthus für diesen langen, kostspieligen und mutigen Weg. Sie hat für uns alle dieses Urteil erstritten. Sexarbeiter*innen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch!

Pressemeldungen: taz vom 22.12.2025

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