Gericht stellt fest: eine Bar, in der Tänzer*innen auftreten, ist keine Prostitutionsstätte

Ein weiteres wegweisendes Urteil ist ergangen: eine Table-Dance-Bar im Stuttgarter Leonhardsviertel darf weiterhin als Bar formieren und bedarf keiner Erlaubnis als Prostitutionsstätte. Damit endet hoffentlich ein jahrelanger Streit zwischen der Stadt Stuttgart und dem Betreiber.

Die Stadt Stuttgart wollte hier eine Prostitutionsstätte sehen, weil die Tänzer*innen erotische Darbietungen vorführen und Sexarbeiter*innen aus dem Bordell von nebenan animieren, d. h. Kunden ansprechen und dann ggfs. auf ihre Zimmer mitnehmen können. Die Tänzer*innen sind tatsächlich und ausschließlich Tänzer*innen und bieten keine sexuellen Dienstleistungen an. Beide Betriebe, die Bar mit den Tanz-Darbietungen und das Bordell sind von einander getrennte Betriebe, haben separate Eingänge und operieren unabhängig voneinander.

Mit diesem Urteil (Az. 6 S 8/24) hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 28. Oktober 2025 Klarheit geschaffen: eine Table-Dance-Bar ist keine Prostitutionsstätte und bedarf keiner Erlaubnis nach dem ProstSchG.

Es ist doch sehr auffällig, dass die Stadt Stuttgart immer wieder gegen bestimmte Betriebe im Leonhardsviertel vorgeht und offensichtlich sich auch nicht vor Gerichtsverfahren scheut, um das Viertel – im Rahmen der Stadtplanung – zwar zu einem breiteren Amüsierviertel aber ohne Bordelle und ähnlichem zu verändern.

Weitere Infos: https://deutscherlaufhausverband.de/

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