11. 09. 2015 – „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen„

Pressemitteilung

Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD e. V.) ist der Berufsverband für bordellartige Betriebe aller Art und für SexarbeiterInnen in Deutschland. Seit 2002 vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder – wir sind die Experten der Prostitutionsbranche.

Den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen„ lehnen wir ab. Er wird seinem Anspruch „dem Schutz der Prostituierten“ nicht gerecht; es ist ein allumfassendes, unverhältnismäßiges, rigides, bürokratisches und polizeiliches Kontrollgesetz, das weit über die Prostitution und seiner Akteure hinausgeht und in das Persönlich-keitsrecht, den Datenschutz, die Grundrechte, die Menschenrechte, die Arbeitsrechte und das Gewerberecht Vieler eingreift und verletzt.

Es ist geprägt von einer restriktiven Haltung, die Prostitution nur unter kriminellen Gesichtspunkten sieht.
– Eine Registrierungspflicht von SexarbeiterInnen in allen Kommunen, wo man der Prostitution nachgehen will – im Abstand von 2 Jahren,

– basierend auf einer verpflichtenden, breiten Gesundheitsberatung – im Abstand von 1 Jahr,

– für die unter 21-Jährigen in kürzeren Abständen (1/2 bzw. 1-jährig),

– einhergehend mit einer unwürdigen und rechtswidrigen „Eignungsprüfung“,

– einer breiten Datenerfassung,

– unverhältnismäßigen Auflagen und Kontrollen der bordellartigen Betriebe, die keine Rechtssicherheit beinhaltet, sondern zu einer großen Schließungswelle führen wird mit dem Verlust von vielen guten und sicheren Arbeitsplätzen,

– und einer Kondompflicht für Kunden, die gesetzlich und tatsächlich nicht überprüft werden kann, sondern Tür und Tor öffnen wird für Denunziation und Druck auf die SexarbeiterInnen, aber nicht zur Prävention von HIV/AIDS und STI´S und Selbstschutz,

– und bundesweit verschiedenen Umsetzungen mit enormen Kosten

gehen weit über das Ziel hinaus und werden sich kontraproduktiv auswirken und Stigmatisierung, Kriminalisierung und Diskriminierung verstärken.

Die Entscheidung der Politik für dieses einschneidende Gesetz beruht auf dem Druck der ProstitutionsgegnerInnen, die Opfer von Gewalt, Zwang und Ausbeutung schützen zu wollen, ohne den Opferschutz tatsächlich auszubauen. Es wird die Atmosphäre in unserer Gesellschaft insgesamt nach Intoleranz, Diskriminierung, Sexualfeindlichkeit, Beschneidung von Persönlichkeitsrechten verstärken.

Dagegen fordern wir Respekt, Rechte, Rechtssicherheit für alle Beteiligten in der Prostitutionsbranche, deren Empowerment, Professionalisierung und einen offenen Umgang mit Sexualität, die dem Anspruch einer toleranten, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Gesellschaft entspricht.

In einer ausführlichen Stellungnahme haben wir zu den Details dieses Referentenentwurfs Stellung genommen. Nehmen Sie bei Rückfragen Kontakt mit uns.

Stephanie Klee/Vorstand

Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)
Wilhelmine-Gemberg-Weg 12
10179 Berlin
www.bsd-ev.info

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Presse11. 09. 2015 – „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen„