Begleitperson darf Behörde nicht generell verbieten
Wenn Behörden generell eine Begleitperson oder wie es im Juristischen-Deutsch heißt „eine Person des Vertrauens“ bei der gesundheitlichen Beratung und Anmeldung von Sexarbeiter*innen nach dem ProstSchG ausschließen, ist dies nicht rechtens und verstößt gegen geltendes Recht.
Wir haben mit der Deutschen Aidshilfe e. V. dazu eine Stellungnahme verfasst, um die Rechte von Sexarbeiter*innen zu stärken.
Wehrt Euch und besteht auf Eure Rechte!
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